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Sir drink a lot

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smeiko
Alt 13.06.2004, 23:00   #1
Standard Sir drink a lot

kann mir jemand sagen wieso der bursche auf bewährung ist??
simon ma jung, was hast du verbrochen??
interessiert mich mal so

zu viel gehabt oder was war los!
 
 
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Krashok
Alt 13.06.2004, 23:17   #2
Standard

is doch egal ? .. frag ihn halt per PN ... glaube nicht das es hier jemanden etwas angeht !
 
 
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asdf
Alt 14.06.2004, 01:04   #3
Standard

Und auchnoch megaphilosophisch das ganze..
 
 
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Bodo
Alt 14.06.2004, 10:34   #4
Standard

Hab wen mit 'ner Bierflasche verhaun.
 
 
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-=AVD=-
Alt 14.06.2004, 10:37   #5
Standard

Original geschrieben von Sir Drink-a-lot
Hab wen mit 'ner Bierflasche verhaun.
na sowas macht man aber nich kann mir aber denken wie das abgelaufen is kommt mir bekannt vor das mit gegenständen verhaun ...
 
 
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Bodo
Alt 14.06.2004, 11:13   #6
Standard

Naja das wars nich alleine. Ich glaub dem Richter hat einfach die tatsache nich gepasst, dass ich seid ich 14 bin so alle halbe Jahr mal vor gericht erscheinen muss und meistens auch noch verlier. Das war denkich der berühmte Tropfen, der das Fass zum überlaufen bringt.
 
 
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smeiko
Alt 14.06.2004, 12:30   #7
Standard

das thema is natürlich bei philosophie und gedanken gelandet, weil ich mir halt gedanken darüber gemacht hab. und wenn sir drink alot meint das es keinen was angeht kann er das auch hier reinschreiben. offensichtlich macht es ihm nicht so viel aus, also warum nehmt ihr dauernd ungefragt leute in schutz?
trotzdem danke für die info
 
 
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ICHAUCH
Alt 14.06.2004, 14:49   #8
Standard

haha das einschlagen der tür, die bierflasche - man du bist auch immer zum falschen zeitpunkt am falschen ort^^

erzähl mal (oda pm halt) wie das mit der bierflasche war?

tschü^^
 
 
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subi
Alt 14.06.2004, 14:56   #9
Standard

Juristisch gibt es da schon feine Unterschiede
Wenn man jemanden in die Fresse tretten will, sollte man vorher wissen, das man härter beurteilt wird wenn man die Schuhe noch an hat:
heisst in der Fachsprache "beschuhter Fuß"
Ist auch Gegendstand und bei schwerer Körperverletzung wird es für den Angeklagten sehr eng
 
 
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oraider
Alt 14.06.2004, 15:40   #10
Standard

wie jetz im ernst oder was? wenn ich einem barfuß das gesicht püriere, komm ich glimpflicher davon als wenn ich meine lieblings-sandalen trage?
 
 
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subi
Alt 14.06.2004, 15:43   #11
Standard

ja
weil es sich um einen beschuhten Fuss sonst handelt, Sandalen wird wohl eine Ausnahme sein, keine Ahnung
Genau das gleiche wenn du jemanden mit deiner Faust das Gesicht bearbeitest oder mit einem Schläger.
Also wie gesagt gibt es da keine richtigen feste Regeln:

"Ist ein beschuhter Fuß als gefährliches Werkzeug iSd § 224 StGB anzusehen? In der Regel nicht. Allerdings sind die Gesamtumstände zu berücksichtigen, so dass sich bei Schuhen mit Stahlkappen, etc, etwas anderes ergeben kann."

hier kann sich sogar als gefährliches Werkzeug handeln
Man muss immer denken das ein Tritt mit Schuhen immer fataler sein kann als mit Barfuss
Ist doch klar, allein das man mit Schuhen viel stärker tretten kann als ohne Schuhe, weil man sich sonst selbst verletzen würde
 
 
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