sodele also die erste meinung dazu hab ich von meiner lehrerin. allerdings weiß sie darüber auch nicht genau bescheid weil bei uns kein straßenverkehrsrecht unterrichtet wird aber sie sagt:
wenn ein betrunkener einen unfall verursacht ist der beifahrer auch dran, wenn er wusste das der fahrer getrunken hatte. so kann natürlich jeder abstreiten. ist halt so, wenn man dem faher wirklich anmerkt das er getrunken hat, wenn er lallt, schlangenlinien fährt, nicht mehr gerade laufen kann, dann schließt das gesetz daraus, der beifahrer wusste das auch. man bekommt auf jeden fall eine teilschuld. wie nils auch sagte, schon allein wenn man wusste das jemdand betrunken heimfährt und gar nicht mitfährt, wobei das noch schwerer zu beweisen ist...
aber ich werde morgen nochmal einen meiner anwälte fragen auch nach dem paragraphen, meine lehrerin meinte nur, ja klar steht das irgendwo inner straßenverkehrsordnung, nur wo??? .... naja ich werd mich mal schlau machen
