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Promille

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b03ch7
Alt 10.03.2003, 14:10   #26
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Kann mich Sparkie nur anschließen, wenn ihr >0,3 habt und Scheisse baut (lallen, Schlangenlinien fahren oder gleich nen Unfall) ist das das gleich wie mit >0,5...
 
 
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Nils
Alt 10.03.2003, 15:19   #27
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ehm sems fall is halt pure theorie: man kann als beifahrer einfach abstreiten, gewusst zu haben, dass der fahrer betrunken war (man kann dem fahrer ja nich immer hinterherrennen auf der party um zu sehen was der so trinkt...) und damit hat sich das ganze doch schon erledigt.
anders isses wenn man weiss wieviel der fahrer getrunken hat, da macht man sich sogar strafbar wenn man denjenigen heimfahren lässt (kneipenwirte sind dazu angehalten den autoschlüssel wegzunehmen blubb blubb...)
 
 
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semmela
Alt 10.03.2003, 17:09   #28
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sodele also die erste meinung dazu hab ich von meiner lehrerin. allerdings weiß sie darüber auch nicht genau bescheid weil bei uns kein straßenverkehrsrecht unterrichtet wird aber sie sagt:

wenn ein betrunkener einen unfall verursacht ist der beifahrer auch dran, wenn er wusste das der fahrer getrunken hatte. so kann natürlich jeder abstreiten. ist halt so, wenn man dem faher wirklich anmerkt das er getrunken hat, wenn er lallt, schlangenlinien fährt, nicht mehr gerade laufen kann, dann schließt das gesetz daraus, der beifahrer wusste das auch. man bekommt auf jeden fall eine teilschuld. wie nils auch sagte, schon allein wenn man wusste das jemdand betrunken heimfährt und gar nicht mitfährt, wobei das noch schwerer zu beweisen ist...

aber ich werde morgen nochmal einen meiner anwälte fragen auch nach dem paragraphen, meine lehrerin meinte nur, ja klar steht das irgendwo inner straßenverkehrsordnung, nur wo??? .... naja ich werd mich mal schlau machen
 
 
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sNaKe
Alt 10.03.2003, 17:25   #29
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hmm mein fahrlehrer hat immer gesagt man müsse sich erkundigen ob der fahrer getrunken habe...
das ist aber das selbe wenn einer ohne führerschein fährt, den er kürzlich hat abgenommen bekommen!

edit: also, wenn man mit dem fährt meint ich
 
 
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blackmesa
Alt 10.03.2003, 17:37   #30
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welche führerscheinklasse hast du damals gemacht, snake?
 
 
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sNaKe
Alt 10.03.2003, 17:40   #31
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Führerscheinklasse 3
Ist jetzt B glaub ich!
 
 
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daRaider
Alt 10.03.2003, 19:29   #32
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Original geschrieben von Nils
ehm sems fall is halt pure theorie: man kann als beifahrer einfach abstreiten, gewusst zu haben, dass der fahrer betrunken war (man kann dem fahrer ja nich immer hinterherrennen auf der party um zu sehen was der so trinkt...) und damit hat sich das ganze doch schon erledigt.
anders isses wenn man weiss wieviel der fahrer getrunken hat, da macht man sich sogar strafbar wenn man denjenigen heimfahren lässt (kneipenwirte sind dazu angehalten den autoschlüssel wegzunehmen blubb blubb...)
Gibts dazu denn Gesetze oder sind das alles irgendwelche einzelen Fälle in denen eben mal so entschieden wurde?
Und woher habt ihr das?
 
 
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blackmesa
Alt 10.03.2003, 21:07   #33
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Also ich habe auch noch mal gesucht...

Diese oben verbreitete Beifahrergeschichte stimmt nicht, nicht in dieser Form. Dem Beifahrer wird nicht ebenfalls die FE entzogen.
Denn der Beifahrer ist eben kein Täter, die Verantwortung liegt immer beim Fahrer - der einzige Punkt, mit dem man in ganz speziellen Sonderfällen dem Beifahrer einen Strick drehen könnte wäre "Anstiftung" - aber das ist eben ein Sonderfall.

In erster Linie geht es um den Schadensersatzanspruch des Beifahrers. Wenn während der Fahrt mit einem offensichtlich betrunkenen Fahrer ein Unfall passiert, ist der Schadensanspruch der Mitfahrer unter Umständen eingeschränkt.

Dazu folgende Links:
http://www.karneval-leverkusen.de/01...c40bad228.html
http://www.psychologie.uni-wuerzburg...beifahrer.html
http://groups.google.de/groups?hl=de...3Dwg%26meta%3D
http://www.uni-kl.de/FB-Biologie/AG-Zankl/alkolinks.htm

http://www.arag.de/de/aktuelles/tipp...570/index.html
Daß man sich alkoholisiert tunlichst nicht ans Steuer setzen sollte, ist bekannt. Wer es dennoch tut, gefährdet seinen Führerschein, seine Sicherheit sowie die der anderen Verkehrsteilnehmer. Eine Verantwortung, die jedoch nicht allein auf seinen Schultern ruht, wenn er einen Beifahrer hat. Wie die Experten der ARAG mitteilen, kann der Beifahrer ebenfalls zur Verantwortung gezogen werden, wenn es zu einem Unfall kommt. Zieht er sich bei einem solchen Unfall Verletzungen zu, werden aufgrund seines Mitverschuldens eventuelle Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüche erheblich gekürzt. In einem Fall, der vor dem OLG Oldenburg verhandelt wurde, hatte der Beifahrer angeführt, er habe des Fahrers Trunkenheit nicht mitbekommen, da er vorher den ganzen Abend an einem anderen Tisch gesessen habe. Die Richter ließen dies jedoch nicht gelten mit dem Hinweis, die Fahruntüchtigkeit des Angetrunkenen hätte spätestens während der Fahrt bemerkt werden müssen. Der Beifahrer hätte dann den Fahrer sofort zum Anhalten auffordern und aussteigen müssen. Ansonsten sei eine Kürzung der Schadenersatzansprüche des Beifahrers um mindestens ein Drittel gerechtfertigt, so das Gericht (Az.: 8 U 210/96). Doch nicht nur, wer im Auto sitzt, sollte beim Genuß von Alkohol äußerst vorsichtig sein. Auch Fahrradfahrer sind hiervon betroffen. Nicht wenige glauben, gerade zu Anlässen wie Karneval das Zweirad bedenkenlos als Alternative zum Auto nutzen zu können - auch volltrunken. Ein Trugschluß, denn auch für Radfahrer existieren Promillegrenzen. Diese liegen zwar höher als bei Autofahrern, wer sie aber nachweislich überschreitet, gefährdet damit seinen Führerschein. In einem konkreten Fall entschied das Bundesverwaltungsgericht, bei einem Fahrradfahrer mit 2,32 Promille Alkohol im Blut seien Zweifel an dessen Eignung als Fahrzeuglenker und somit die Erstellung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens angebracht (Az.: 11 B 61/96).
http://www.sicher-ankommen.net/text/gericht.htm
Alkoholisiert und Beifahrer

Wer als Beifahrer zu einem angetrunkenen Fahrer ins Auto steigt verliert nicht zwangsläufig den Versicherungsschutz.
Da die Versicherung des Fahrers nicht zahlte, klagte der bei einem Unfall schwer verletzte Beifahrer. Die Versicherung argumentierte, dass ihm eine Mitverschulden treffe, da er zu dem Betrunkenen ins Fahrzeug gestiegen sei.
Das Gericht entschied anders. Da die Versicherung nicht nachweisen konnte, das der Kläger von dem Alkoholkonsum des Fahrers gewusst habe oder zumindestens hätte wissen müssen. Da die Versicherung das nicht konnte, so ist für eine Einschränkung ihrer Haftung kein Anlass gegeben.

OLG Saarbrücken; Az.: 4 U 90/91-22
 
 
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semmela
Alt 10.03.2003, 21:17   #34
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jo ok. dann brauch ich ja morgen nichmehr nachfragen ich dachte aber wirklich es würde dabei auch mit führerscheinentzug gedroht hmmmmm
 
 
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Registrierter PPler
Anonymisierungsmodus aktiv!
Alt 11.03.2003, 07:16   #35
Standard

ich hab noch ne andere horrorgeschichte. da war ein typ der is nem anderen nüchtern reingefahren. die haben das geklärt und er ist heim. der andere hat dann doch (weiß nicht warum) die polizei gerufen (wegen der versicherung???). gut die polizei kommt zum "täter" aber der ist sturzbetrunken weil er seinen ärger zuhause runterspülen wollte. seit dem unfall sind 60 minuten vergangen, in dieser zeit hat er 6 bier gekippt (so ungefähr). Ihm wurde die Fahrerlaubnis entzogen weil der behörde dieser Alkoholkonsum nicht mehr normal erschien.... der typ hat nach einem jahr und diversen gerichtsverhandlungen zwar seinen lappen wieder aber als kraftfahrer ist das mehr als nur ärgerlich.
 
 
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semmela
Alt 11.03.2003, 07:34   #36
Standard

jo das war bei rtl dran oder? irgendsowas wars denk ich. hatte ich auch gesehen. naja is schon doof. der musste glaub ich sogar den mpu test mitmachen wenn ich mich recht entsinne. naja... ich sags mal so. mein onkel hatte damals auch nen unfall und davor zwei bier getrunken oder so. ihm wurde natürlich die volle schuld gegeben. er hat sein führerschein entzogen bekommen und ihn bis heut nicht mehr gemacht weil er diesen mpu test mitmachen müsste. ich sehs wies ist, wenn man überall hingefahren werden muss und das mit 48 jahren... also ich halt mich da mit alk und fahren wirklich zurück. mein führerschein war teuer genug um ihn hier jetzt einfach mal wegen zwei schnäpsen oder was weiß ich aufs spiel zu setzen
 
 
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semmela
Alt 11.03.2003, 12:04   #37
Standard

so ich kann jetzt nur einen teil zitieren erst heut abend wenn ihr wollt den gesetzestext einscannen. bin noch auf arbeit

aus dem palandt. inhalt der schuldverhältnisse 1. Titel: Verpflichtung zur Leistun §254 Randnummer 23

...schuldhaft handelt auch, wer sich einem erkennbar fahruntüchtigen Fahrer anvertraut (Rn 76ff)

so die Randnummer 76 ís mal hier ein auszug:

ok ist eher nummer 78

Der von Rechtssprechung und Lehre entwickelte Tatbestand des Handelns auf eigene Gefahr ist erfüllt, wenn sich jemand bewußt in eine Situation drohender Eigengefährdung begibt. Während die ältere Rechtssprechung in diesen Fällen eine konkludente Einwilligung in die mögliche Schädigung bejaht hat, besteht jetzt Einverständnis darüber, dass Handeln auf eigene Gefahr als schuldhafte Selbstgefährdung unter §254 fällt.

Bejaht hat die Rechtssprechung die Anwendung des §254, sofern die die Gefährdung begründete Tatsachen bekannt oder erkennbar waren: Bei Fahrt mit einem Fahrer ohne Fhrerschein, mit einenm nicht zugelassenen Kfz oder mit einem infolge Alkoholgenusses (Übermüdung) fahruntüchtigen Fahrer, auch wenn der Geschädigte die Fahruntüchtigkeit des Fahrers wegen eigener Trunkenheit nicht erkannt hat, sie Schadensverteilung muss den Beitrag des Fahrers/Halters in der Regel stärker gewichten, jedoch reicht eine bloße Kenntnis von Alkoholgenuss, ein Verdacht der Übermüdung oder Kenntnis von einer früheren Trunkenheitsfahrt nicht aus
 
 
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ich-patrick
Alt 19.02.2006, 10:01   #38
Standard und nochmal:

also ich sage ganz klar:

"wer fährt, der trinkt nicht -
und wer trink der fährt nicht"

denkt mal drüber nach!!!!!!

zur Hilfe habe ich dieses für euch:
http://www.frau-am-steuer.de/aas/index.html


P.S.: Ich bin Rettungsassistent und Leute glaubt mir, dass trinken ist die eine Sache, dass fahren ist die andere! Ihr habt nur dieses eine Leben, passt drauf auf!
 
 
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