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Problem mit Ebay!!!


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Bamari23
Alt 18.09.2007, 12:10   #1
Frage Problem mit Ebay!!!

Hallo zusammen,
eine Freundin hat da momentan ein Problem bei Ebay.
Sie hat bei einer Auktion mitgeboten, wurde aber im letzten Moment noch überboten.
Kurz darauf hat sie vom Verkäufer eine Anfrage erhalten, ob sie noch an dem Artikel interessiert wäre, weil der Meistbietende wg. Zahlungsschwierigkeiten abgesprungen ist.
Sie hat dann zugesagt. Nun hat sie aber das Problem, dass sie den Verkäufer nicht bewerten kann, weil sie im Ebay-Artikel ja nicht als Auktionsgewinnerin vermerkt ist. Auf eine Anfrage beim Ebay-Serviceteam hat sie nur die komische Antwort erhalten, dass sie den Verkäufer doch einfach ganz normal bewerten solle. Aber sie hat ja gar keinen Bewertungsbutton dafür!!
Weiteres Problem dabei ist, das der abgesprungene Meistbietende schon eine Bewertung für den Verkäufer für diesen Artikel abgegeben hat (hat schon sehr nach "Scheinkauf" ausgesehen, um den Preis hoch zu treiben).

Kennt sich da jemand aus bzw. hat schon mal jemand die selbe Erfahrung als unterlegener Anbieter gemacht?
 
 
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Alaskaboy
Alt 18.09.2007, 12:22   #2
Standard

So richtig auskennen mit Ebay tut ihr euch nicht?

für mich ist das (was allerdings nicht stimmen muss) einer der den Preis hochtreiben wollte und dann mit seinem Zweitnick (oder der eines Freundes) "übriggeblieben" ist.
Aber selbst wenn das alles stimmt: warum sollt sie ihn bewerten wenn sie das Produkt dann nicht über Ebay ersteigert?

Wenn er das nochmals reinstellt und sie es dann ersteigert dann kann sie ihn ja bewerten. So allerdings ist das kein Ebay-Geschäft
 
 
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Bamari23
Alt 18.09.2007, 12:33   #3
Standard

Zitat von Alaskaboy
warum sollt sie ihn bewerten wenn sie das Produkt dann nicht über Ebay ersteigert?
Derjenige hat den Artikel ja ersteigert!!! Dann hat er das Gebot zurückgezogen wg. angeblichen Zahlungsschwierigkeiten - normalerweise ist das in Ebay ja gar nicht erlaubt.
Aber der Verkäufer hat zugestimmt und meiner Freundin dann als "zweithöchste Bieterin" das Angebot gemacht.
Der Erstbieter (der dann zurückgetreten ist u. - wie du sagst - entweder er selber oder ein Freund war) hat den Artikel bewertet, obwohl er gar nicht durfte, weil er den Artikel ja gar nicht bezahlt / bekommen hat...

Und da die Bewertung für den Artikel schon abgegeben wurde, können wir jetzt nicht bewerten, obwohl wir die rechtmäßigen Käufer sind.
Hinweis: Wir möchten deswegen nicht auf die Bewertung verzichten, weil der Artikel sehr beschädigt / fehlerhaft war. Somit hat sich der Verkäufer auch um eine negative Bewertung gebracht
 
 
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Alaskaboy
Alt 18.09.2007, 12:35   #4
Standard

Ihr könnt in KEINEM Fall das Produkt bewerten.

Ihr könnt maximal den Typen bei Ebay "anzeigen".
Oder, wenn ihr friedliebend seid dann macht ihr gar nix, schreibt eure Bewertung auf einen Zettel und verbrennt diesen im Ofen
 
 
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Pretender
Alt 18.09.2007, 12:40   #5
Standard

So wie das bei dir abgelaufen ist wurde es erst kürzlich in einer Doku geschildert.
Auf diese Art und Weise machen 3te dank einer Sicherheitslücke Geld.

Kurz nach Ende bekommt der zweitbietende eine Email von einer aussenstehenden Person, die sich als Verkäufer ausgibt und einem den Artikel so anbietet etc. etc. etc.
kA... Ich zu aller erst den Verkäufer über die Ebayseite schreiben und schauen ob er es ist.
 
 
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Jumpy
Alt 18.09.2007, 12:44   #6
Standard

Eine Info an Ebay ebenfalls, die mögen Scheinbieter nämlich nicht !
 
 
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nonsurvivor
Alt 18.09.2007, 12:50   #7
Standard

Das hier ist vielleicht ganz interessant dazu.
 
 
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MiKe
Alt 18.09.2007, 13:12   #8
Standard

Japp, so war's bei mir damals auch. Angeblich hat der Höchstbietende das Handy, auf das ich scharf war, doch nicht gewollt und ich dürfe nun zu meinem letzten Gebot "zuschlagen". Das Handy kam nie an, der Verkäufer brachte dubiose Ausreden, bis irgendwann mal gar keine Antwort mehr kam. Hab mir dann Zugang zum Account des angeblich Höchstbietenden verschafft und in den persönlichen Daten die Übereinstimmung mit dem Verkäufer gefunden --> ein und dieselbe Person!
Nach ner Anzeige und ein paar Jahren bekam ich das Geld dann nach seiner Verurteilung zurückgezahlt.

Sowas ist also eine ganz gemeine Masche - entweder zum hochbieten oder zum kompletten Ausnehmen, ohne die Ware zu versenden (hat deine Freundin den Artikel überhaupt bekommen?). Schließlich funktioniert dann auch nicht die "Ebay-Versicherung", bei der man das Geld (abzgl. Bearbeitungsgebühr) von Ebay erstattet bekommt - offiziell ist man ja schließlich nicht der Käufer!

Ansonsten gab's bei Ebay tatsächlich mal die Möglichkeit, den Zweithöchstbietenden als Käufer zu "befördern", der dann auch die gleichen Rechte hatte wie der Käufer (Bewertungen etc.). Ob das aber heut auch nocht geht, weiß ich nicht.
 
 
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semmela
Alt 19.09.2007, 06:46   #9
Standard

doch das funktioniert immernoch. angebot an unterlegenen bieter heißt das, aber dann läuft das genauso ab, als wäre man höchstbietender gewesen. also eigentlich auch mit bewertung usw. so kenn ich das zumindest
 
 
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Bamari23
Alt 19.09.2007, 07:46   #10
Standard

Zitat von semmela
... also eigentlich auch mit bewertung usw. so kenn ich das zumindest
Hast du da schon mal selbst konkrete Erfahrungen gemacht bzw. warst du schon mal "unterlegener Bieter" und konntest dann trotzdem bewerten?
 
 
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Alaskaboy
Alt 19.09.2007, 07:54   #11
Standard

Wer suchet, der findet:

http://pages.ebay.at/help/buy/personal-offer.html

Angebot an unterlegene Bieter
Top of Form 1
Das sogenannte "Angebot an unterlegene Bieter" ermöglicht Ihnen, einen Artikel per Sofort-Kaufen zu erwerben, für den Sie ursprünglich nicht den Zuschlag erhalten hatten.
Unter diesen Voraussetzungen können Verkäufer unterlegenen Bietern ein Angebot machen:
Der Höchstbietende hat den Artikel nicht kauft.
Ein Angebot mit einem Mindestpreis endete, ohne dass der Mindestpreis erreicht wurde. Mehr zum Thema
Mindestpreis
Der Verkäufer bietet einen weiteren, identischen Artikel zum Verkauf an.
Wenn Sie als Käufer ein Angebot an unterlegene Bieter annehmen, leiten Sie am besten Bezahlung und Versand direkt über die eBay-Kaufabwicklung in Mein eBay ein. Das geht direkt in der eBay-E-Mail "Angebot an unterlegene Bieter".
Rechtmäßige Angebote an unterlegene Bieter (s.u.) sind in der Regel je nach Zahlungsmethode über den PayPal- oder den eBay-Käuferschutz abgesichert. Mehr zum Thema
Käuferschutz auf eBay
Sie können festlegen, dass Sie keine Angebote an unterlegene Bieter erhalten möchten. Ändern Sie dazu in Mein eBay Ihre E-Mail-Benachrichtigungseinstellungen.
Mehr zum Thema
Angebot an unterlegene Bieter
So stellen Sie sicher, dass ein Angebot an unterlegene Bieter rechtmäßig ist:
Loggen Sie sich in Mein eBay ein.
Auf der ersten Seite in Mein eBay, der "Zusammenfassung", werden Sie automatisch benachrichtigt, wenn Sie ein Angebot erhalten haben. Diese Angebote finden Sie dann auf der Seite "Überboten".
Angebote an unterlegene Bieter erscheinen außerdem auch in "Meine Nachrichten" in Mein eBay. Diese sind mit einem blauen Hintergrund hinterlegt und haben die Betreffzeile
Angebot an unterlegene Bieter für Artikel …".
eBay sendet Ihnen niemals eine E-Mail mit einem Angebot an unterlegene Bieter, die die Betreffzeile
Nachricht von einem eBay-Mitglied" hat. Wenn Sie eine solche E-Mail erhalten, handelt es sich um ein gefälschtes Angebot an unterlegene Bieter. Leiten Sie sie bitte direkt an spam@ebay.de weiter.

http://pages.ebay.at/help/sell/second_chance_offer.html
Mit einem Angebot an unterlegene Bieter können Sie unter bestimmten Bedingungen Bietern, die Ihren Artikel nicht kaufen konnten, ein Angebot unterbreiten. Das Angebot wird mit einem Sofort-Kaufen-Preis unterbreitet, der dem Preis entspricht, den der unterlegene Bieter zuletzt geboten hatte.
Angebote an unterlegene Bieter können sofort nach Angebotsende und innerhalb der darauf folgenden 60 Tage unterbreitet werden.
Für Angebote an unterlegene Bieter bei
Mindestpreisangeboten und in Fällen, bei denen der Artikel nicht bezahlt wurde, gelten bestimmte Bedingungen.
Angebote an unterlegene Bieter können in den folgenden Fällen unterbreitet werden:
Der Höchstbietende hat den Artikel nicht bezahlt oder der Mindestpreis wurde nicht erreicht.
Hinweis: Wenn der ursprüngliche Käufer den
Artikel nicht bezahlt hat und sie deshalb den unterlegenen Bietern ein Angebot unterbreiten möchten, müssen Sie zunächst versuchen, das Problem mit dem ursprünglichen Käufer zu klären, bevor Sie sich an andere Bieter wenden.
Es gibt mindestens einen unterlegenen Bieter, der Angebote an unterlegene Bieter
akzeptiert.
Sie haben mehrere Exemplare eines Artikels, der in einer Einzelartikel-Auktion angeboten wurde, und Sie möchten den unterlegenen Bietern die anderen Exemplare anbieten.
Hinweis: Die Anzahl der Angebote, die Sie unterbreiten, darf nicht größer als die Anzahl der Artikel sein, die zum Verkauf stehen. Bei
Multiauktionen dürfen keine Angebote an unterlegene Bieter unterbreitet werden.
Gebühren
Für Angebote an unterlegene Bieter werden keine Gebühren berechnet. Sie bezahlen lediglich die Verkaufsprovision, wenn das Angebot angenommen wird.
Wenn während der eigentlichen Auktion der von Ihnen festgesetzte Mindestpreis nicht erreicht wurde, wird die Mindestpreisgebühr automatisch gutgeschrieben, sobald ein Bieter ein Angebot an unterlegene Bieter akzeptiert.
Angebot an unterlegene Bieter unterbreiten
So unterbreiten Sie ein Angebot an unterlegene Bieter:
Loggen Sie sich mit Ihrem Mitgliedsnamen und Ihrem Passwort bei eBay ein.
Gehen Sie zu Mein eBay und klicken Sie am linken Rand unter Ansichten im Abschnitt Artikel verkaufen auf
Verkauft" oder Nicht verkauft".
Wenn es bei einem Artikel möglich ist, Angebote an unterlegene Bieter zu unterbreiten, steht in Mein eBay im entsprechenden Pull-down-Menü in der Spalte Nächster Schritt die Option
Angebot an unterlegene Bieter" zur Verfügung.
Klicken Sie auf
Angebot an unterlegene Bieter" und dann auf Weiter.
Wählen Sie die Bieter aus, denen Sie ein Angebot an unterlegene Bieter unterbreiten möchten, geben Sie im Feld
Dauer" an, wie lange das Angebot gültig sein soll, und legen Sie fest, ob Sie eine Kopie der Angebots-E-Mail erhalten möchten.
Angebote an unterlegene Bieter können auch von der Artikelseite oder der Gebotsübersichtsseite aus unterbreitet werden.
Dauer eines Angebots an unterlegene Bieter
Ein Angebot an unterlegene Bieter kann eine Gültigkeit von einem, drei, fünf oder sieben Tagen haben. Die eintägige Gültigkeit wurde aufgenommen, um Käufern ein höheres Maß an Flexibilität zu bieten.
Hinweis: Käufer können ihre Angebote an unterlegene Bieter in Mein eBay unter Meine Nachrichten aufrufen und überprüfen. Angebote an unterlegene Bieter werden von eBay direkt an Sie weitergeleitet. Sie erscheinen in
Meine Nachrichten" mit einem blauen Hintergrund hinterlegt und haben die Betreffzeile Angebot an unterlegene Bieter für Artikel …".
Angebot an unterlegene Bieter streichen
Wenn Sie ein Angebot an unterlegene Bieter streichen möchten, geben Sie in das Formular für das vorzeitige Beenden eines Angebots die Artikelnummer für das zu streichende Angebot ein (nicht die ursprüngliche Artikelnummer). Das Streichen wird empfohlen, wenn Sie das Angebot auch auf andere unterlegene Bieter ausweiten möchten, ohne auf das Ende der Gültigkeit des Angebots warten zu müssen, oder wenn Sie mehr Angebote unterbreitet haben, als Artikel zur Verfügung stehen.
Bewertung abgeben
Der Verkäufer kann sowohl für den Höchstbietenden als auch für denjenigen Käufer eine Bewertung abgeben, der das Angebot an unterlegene Bieter akzeptiert hat. Die Käufer können ihre Bewertung für den Verkäufer wie gewohnt abgeben.
Mehrere Angebote an unterlegene Bieter unterbreiten
Wenn Sie als Verkäufer über mehrere Exemplare eines bereits verkauften Artikels verfügen, können Sie für jedes zusätzliche Exemplar ein Angebot an unterlegene Bieter unterbreiten. Wählen Sie einen oder mehrere Bieter aus, denen ein Angebot an unterlegene Bieter gesendet werden soll. Beachten Sie, dass Sie für jedes Angebot, das Sie unterbreiten, auch einen Artikel verfügbar haben sollten.
Wenn Sie mehrere Angebote für ein und dasselbe Exemplar senden, kann es passieren, dass mehrere Käufer Ihr Angebot annehmen. Um dies zu verhindern, müssen Sie alle noch laufenden Angebote manuell streichen, sobald der erste Käufer das Angebot akzeptiert hat.
Jedem Bieter, der den Artikel im ursprünglichen Angebot nicht kaufen konnte, darf nur ein Angebot an unterlegene Bieter unterbreitet werden. Wenn ein Angebot an unterlegene Bieter abläuft, ohne dass der Artikel verkauft wurde, oder wenn der Verkäufer das Angebot an unterlegene Bieter streicht, kann der Verkäufer einem anderen unterlegenen Bieter ein neues Angebot für diesen Artikel unterbreiten
so lange, bis die Liste der unterlegenen Bieter erschöpft ist.
Angebote an unterlegene Bieter für Mindestpreisangebote, bei denen der Mindestpreis nicht erreicht wurde.
Wenn Ihr Mindestpreis nicht erreicht wurde und es mindestens einen Bieter gegeben hat, kann der Verkäufer allen unterlegenen Bietern ein Angebot an unterlegene Bieter unterbreiten. Der im Angebot an unterlegene Bieter genannte Preis entspricht in diesem Fall dem Gebotsbetrag, der auf der Artikelseite (oder der Gebotsübersichtsseite) zuletzt angezeigt wurde.
Nicht bezahlter Artikel
Wenn bei Ihnen der Fall eintritt, dass ein Artikel nicht bezahlt wurde, können Sie jedem unterlegenen Bieter ein Angebot an unterlegene Bieter unterbreiten und so versuchen, den Artikel doch noch zu verkaufen. Angebote an unterlegene Bieter können sofort nach Angebotsende und innerhalb der darauf folgenden 60 Tage unterbreitet werden. Bevor ein Angebot an unterlegene Bieter unterbreitet wird, muss der Verkäufer jedoch alle zur Verfügung stehenden Möglichkeiten ausschöpfen, um das Problem mit dem Höchstbietenden zu lösen. Nähere Informationen dazu finden Sie im Hilfethema
Vorgehensweise bei einem nicht bezahlten Artikel.

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semmela
Alt 21.09.2007, 06:45   #12
Standard

Die Käufer können ihre Bewertung für den Verkäufer wie gewohnt abgeben.



vllt nochmal genau schauen ob da nicht doch irgendwo bewertung abgeben steht?? ging das denn dann überhaupt über ebay oder einfach privat per mail? dann wärs ja klar das es net geht


 
 
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