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Polizei in Zivil und geile Manöver...

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ziggyx
Alt 03.09.2008, 23:54   #1
Standard Polizei in Zivil und geile Manöver...

Moin,

Heute auf dem Rückweg von der Arbeit hatte ich eine Begegnung der Dritten Art

Ich bin auf einer recht übersichtlichen Landstrasse gefahren, 100 war erlaubt, 90 hatte ich auf dem Tacho, dank einer älteren Dame vor mir.

Die Strasse hat nur einen Fahrstreifen pro Richtung, sie ist jedoch trotzdem relativ breit.

Also, ich fahre halt hinter dieser Oma her, vor der Oma kein Auto, hinter mir auch eine ganze Zeit nichts. Auf der zweiten Spur kommen jedoch viele Autos entgegen.

Im Rückspiegel sehe ich dann ein blaues, blinkendes Licht wie auf einem Krankenwagen, es kommt jedoch aus dem Inneren eines Fahrzeuges. Es fährt dicht auf, wegen dem Blaulicht fahre ich soweit rechts wie möglich. Ich frage mich schon, warum der keine Sirene anmacht, an so einer unübersichtlichen Stelle.

Plötzlich überholen mich drei Wagen mit Blaulicht vorn und hinten (Von Innen Hinter der Windschutzscheibe und hinter der Heckscheibe) ohne mit der Wimper zu zucken mit ca. 120 km/h, trotz Gegenverkehr. O.O

Wegen der relativ breiten Spur, und da auch der Gegenverkehr weit rechts fuhr, hat es sogar gepasst, der entgegenkommende Fahrer ist aber erst nach rechts ausgewichen, als er das Üverholmanöver sah, und hat einige Male aufgeblendet...

-------

Warum ich das erzähle?

Weil mich interessieren würde, ob solche Zivilfahrzeuge der polizei gar keine Sirene haben, und was ihr von solchen Aktionen haltet-das hätte nämlich auch böse ins Auge gehen können, wäre ein Fahrer nicht so aufmerksam gewesen.

Und ich wette, jeder normale Streifenwagen hätter erst überholt, wenn andere Fahrzeuge es durch ein Ausweichen z.B. auf eine Bushaltestelle ermöglichen, oder keine Gegenverkehr kommt.
 
 
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Tox!cfox
Alt 04.09.2008, 00:01   #2
Standard

Mag vielleicht daran liegen, dass das keine Beamten waren, sondern nur ein paar Assi-Proleten, die sich bei Ebay n Blaulicht gekauft und sich damit illegal Platz verschafft haben.
Glaube kaum, dass Polizisten _dermaßen_ aggressiv fahren, was auch immer gerade für ein Notruf eingegangen ist. Der kann nicht so wild sein, dass man andere Menschenleben dafür aufs Spiel setzen müsste.
 
 
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Sili
Alt 04.09.2008, 00:02   #3
Standard

das sind halt zivilfahrzeuge.. ganz normale autos mit nem blaulicht das man hinstellt oder manchma aufs dach klemmt mit nem magnetfuß.
denke ma die haben lediglich n zig-anzünderkabel oder höchstens n direktanschluss.. aber sirene nich. sonst wäres ja nich zivil
 
 
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ziggyx
Alt 04.09.2008, 00:08   #4
Standard

das sind halt zivilfahrzeuge.. ganz normale autos mit nem blaulicht das man hinstellt oder manchma aufs dach klemmt mit nem magnetfuß.
denke ma die haben lediglich n zig-anzünderkabel oder höchstens n direktanschluss.. aber sirene nich. sonst wäres ja nich zivil
Wie das angeschlossen wird, war klar Naja, die scheinen schon fest installiert zu sein, vorn über oder am Rückspiegel und hinten unter der dritten Bremsleuchte, oder in der Nähe...


Das mir den Proleten habe ich mir auch schon gedacht, ich habe mir leider kein Nummernschuld gemerkt weil ich in dem Augenblick so verdutzt war. Ansonsten hätte ich die Rennleitung danach mal anrufen können...

Man kriegt auf diesem Abschnitt an sich locker drei Autos nebeneinander auf die Strasse, wenn alle mitspielen. Nur ist das ziemlich riskant sich ohne Sirene darauf zu verlassen, dass alle wissen was zu tun ist....
 
 
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Tox!cfox
Alt 04.09.2008, 00:16   #5
Standard

Zitat von ziggyx Beitrag anzeigen
Nur ist das ziemlich riskant sich ohne Sirene darauf zu verlassen, dass alle wissen was zu tun ist...
Deshalb kann ich mir auch nicht vorstellen, dass es Zivilwagen ohne Martinshorn gibt.
Ich mein, vielleicht haben ja auch alle Typen vergessen ihre Tröten anzuschmeißen, aber... Wieso fahren die mit _drei_ Zivilwagen durch die Gegend? Seid wann sind denn Zivilwagen zu Dritt unterwegs?
 
 
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David
Alt 04.09.2008, 00:49   #6
Standard

die haben alle ne Sirene (oft ausgeschaltet) , und fahren wie die Sau, das ist hier auch so....
 
 
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MiKe
Alt 04.09.2008, 01:13   #7
Standard

Zitat von David Beitrag anzeigen
die haben alle ne Sirene (oft ausgeschaltet) , und fahren wie die Sau, das ist hier auch so....
Gibt halt in jedem "Verein" Idioten... Ob Polizei, FW, DRK oder Otto-Normal-Fahrer...
 
 
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Alt 04.09.2008, 08:10   #8
Standard

Naja,... in der Regel haben die ja eh eine eher schwachbrüstige E-Tröte eingebaut. Vielleicht waren die also einfach schlecht zu hören und man bekam dadurch den Eindruck, dass die nur mit Blaulicht unterwegs waren?

So oder so, nur mit Blaulicht habe ich keinen Anspruch auf Wegerechte. Ist also eher bedenklich wenn ich mich da wie die letzte Wldsau benehme... Aber: Eine "dritte" Spur aufzumachen ist durchaus üblich bei Einsatzfahrten...
 
 
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Alt 04.09.2008, 10:07   #9
Standard

Alle Fahrzeuge die Im Personenschutz zum Beispiel eingesetzt sind (BKA) oder auch Fahrzeuge des LKA, die begleitend oder auch nur wichtige Personen, Botschafter etc. fahren, sind mit Blaulicht ausgestattet. Einige Begleitfahrzeuge haben Sirenen, einige nicht. Im Grunde benötigen die auch nur den optischen Teil, die Akustik wird selten auf der Autobahn eingesetzt. Natürlich alles unter dem Deckmantel der Sonderrechte die sie nunmal haben im Bereich der STVO !
 
 
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MiKe
Alt 04.09.2008, 11:11   #10
Standard

Zitat von IceBaer Beitrag anzeigen
So oder so, nur mit Blaulicht habe ich keinen Anspruch auf Wegerechte. Ist also eher bedenklich wenn ich mich da wie die letzte Wldsau benehme...
Weg(e)rechte gibt's in der StVO sowieso nicht... Wenn andere nicht Platz machen, dann darf ich mir den nicht einfach selbst machen, steht so auch ganz klar in der StVO. Die Sonderrechte dürfen nur in Anspruch genommen werden, wenn eine Gefahr für andere zweifelsfrei ausgeschlossen werden kann (u.a.). Und sich "wie die letzte Wildsau zu benehmen" ist in keinem Fall unbedenklich, denn: im Falle eines Unfalls ist immer, egal ob mit oder ohne Blaulicht oder Martinshorn/Sirene, der Fahrer des verursachenden Autos schuld! Leider sehen viele BOSler Blaulicht und Martinshorn als Freifahrtschein... Wie schon gesagt: Deppen gibt's halt überall!
 
 
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ziggyx
Alt 04.09.2008, 16:12   #11
Standard

die Akustik wird selten auf der Autobahn eingesetzt. Natürlich alles unter dem Deckmantel der Sonderrechte die sie nunmal haben im Bereich der STVO !
Es war nicht auf der Autobahn, sondern auf einer bundesstrasse (überland).

in der Regel haben die ja eh eine eher schwachbrüstige E-Tröte eingebaut. Vielleicht waren die also einfach schlecht zu hören und man bekam dadurch den Eindruck, dass die nur mit Blaulicht unterwegs waren?
Nein, also die sind schoin direkt an mir vorbei gefahren- Ging ja auch nicht anders, zu dritt nebeneinander auf zwei Spuren- da hätte ich das schon gehört. Laute Musik hatte ich auch nicht an.

So oder so, nur mit Blaulicht habe ich keinen Anspruch auf Wegerechte. Ist also eher bedenklich wenn ich mich da wie die letzte Wldsau benehme... Aber: Eine "dritte" Spur aufzumachen ist durchaus üblich bei Einsatzfahrten...
Ja, üblich ist das schon. Ich bin ja auch äusserst rechts gefahren und habe Ausschau gehalten ob ich irgendwo auf eine Bushaltestelle fahren oder sonst irgendwie Platz machen kann, aber so schnell gab es keine Möglichkeit. Und in der Regel wird in solchen Situationen ja keine Dritte Spur aufgemacht...
 
 
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Dreamrat
Alt 04.09.2008, 17:23   #12
Standard

Ich finde dass total grob fahrlässig, sie hätten andere in schwierigkeiten bringen können, da sie dass horn nicht anhatten. Nur weil sie so ein Ding da haben, wo blinkt, denken sie, die Straße gehört ihnen. Aber da kenn ich einige Kanditaten in zivil, wo meinen Wunder und was sie sind und können sich alles erlauben, Typisch Polizei.

Polizei dein Freund und Helfer, da lach ich doch.. und die in zivil sind am schlimmsten.
 
 
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Alt 04.09.2008, 20:27   #13
Standard

Zitat von Jumpy Beitrag anzeigen
Einige Begleitfahrzeuge haben Sirenen, einige nicht. Im Grunde benötigen die auch nur den optischen Teil, die Akustik wird selten auf der Autobahn eingesetzt. Natürlich alles unter dem Deckmantel der Sonderrechte die sie nunmal haben im Bereich der STVO !
Nur um hier mal ein bißchen klugzuscheißen :
Wir sollten Sonder- und Wegerechte voneinander unterscheiden... Ich sprach von Wegerechten, hierfür ist §38 der STVO Grundlage:
Zitat von STVO, §38
(1) Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist,...
Es ordnet an:
"Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen".(2) Blaues Blinklicht allein darf nur von den damit ausgerüsteten Fahrzeugen und nur zur Warnung an Unfall- oder sonstigen Einsatzstellen,... bei der Begleitung von Fahrzeugen oder von geschlossenen Verbänden verwendet werden.
Fassen wir zusammen: Wegerechte gibt es nur wenn sowhl akustische als auch optische Warnmittel benutzt werden. Ich darf Blaulicht allein zwar benutzen um Verbände zu kennzeichnen, erhalte dadurch aber keine Sonderrechte.


Wegerechte finden ihre Grundlage in §35 STVO
Zitat von STVO, §35
(1) Von den Vorschriften dieser Verordnung sind ... die Feuerwehr,... die Polizei ... befreit, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist.
Heißt also: Ich darf die Vorschriften der STVO missachten. Das darf ich alleine dadurch, dass ich ein Polizeibeamter bin / ein Polizeiauto fahre, ohne dasss es der Nutzung von Sondersignalen bedarf...
 
 
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PowerWapiti
Alt 04.09.2008, 20:44   #14
Standard

Nächstes mal wenn wieder so ne lahme Oma vor dir fährt klappste die Sonnenblende runter und ab gehts.. ^^

US LED Strobe Dash Deck Flash Alarm Light Strobo bei eBay.de: Designleuchten Lichter (endet 04.09.08 20:00:00 MESZ)

PS: Lustiger Titel.. "geile Mannöver" ^^
 
 
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ziggyx
Alt 04.09.2008, 20:52   #15
Standard

DIe Teile sind ja geil Würde aber fast ausschliessen, dass dieses Blaulicht an der Sonnenblende war. Ärgerlich, dass ich mir das Kennzeichen nicht gemerkt habe :-/
 
 
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MiKe
Alt 05.09.2008, 00:14   #16
Standard

Zitat von IceBaer Beitrag anzeigen
Nur um hier mal ein bißchen klugzuscheißen :
Wir sollten Sonder- und Wegerechte voneinander unterscheiden... Ich sprach von Wegerechten, hierfür ist §38 der STVO Grundlage:


Fassen wir zusammen: Wegerechte gibt es nur wenn sowhl akustische als auch optische Warnmittel benutzt werden. Ich darf Blaulicht allein zwar benutzen um Verbände zu kennzeichnen, erhalte dadurch aber keine Sonderrechte.


Wegerechte finden ihre Grundlage in §35 STVO


Heißt also: Ich darf die Vorschriften der STVO missachten. Das darf ich alleine dadurch, dass ich ein Polizeibeamter bin / ein Polizeiauto fahre, ohne dasss es der Nutzung von Sondersignalen bedarf...
Mann, da bringste aber selbst vieles durcheinander... Wegerechte gibt es NICHT! Niemand hat das Recht auf Geschwindigkeitsüberschreitungen oder dass ihm jemand Platz macht. Zudem gibt es das wort "Weg(e)rechte" kein einziges mal in der StVO. Der §35 ist der einzig relevante Paragraph für Rettungskräfte o.ä.! Danach dürfen, wie du richtig sagtest, die StVO "missachtet" werden - allerdings nur, wenn keine gefährdet wird.

Der §38 ist nur für ANDERE relevant, nämlich dass sie den Weg räumen sollen. Daraus ergibt sich aber längst kein Recht für Einsatzfahrzeuge sondern lediglich eine "Unterstützung". Ob ein Fahrzeug mit oder ohne Blaulicht + Martinshorn fährt hat für seine Rechte absolut keine Auswirkung - die bleiben ihm dank dem 35er erhalten - lediglich die Pflichten der anderen ergeben sich dadurch.
 
 
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Alt 05.09.2008, 08:27   #17
Standard

Zitat von MiKe Beitrag anzeigen
Wegerechte gibt es NICHT! Niemand hat das Recht auf Geschwindigkeitsüberschreitungen oder dass ihm jemand Platz macht. Zudem gibt es das wort "Weg(e)rechte" kein einziges mal in der StVO. Der §35 ist der einzig relevante Paragraph für Rettungskräfte o.ä.! Danach dürfen, wie du richtig sagtest, die StVO "missachtet" werden - allerdings nur, wenn keine gefährdet wird.

Der §38 ist nur für ANDERE relevant, nämlich dass sie den Weg räumen sollen. Daraus ergibt sich aber längst kein Recht für Einsatzfahrzeuge sondern lediglich eine "Unterstützung". Ob ein Fahrzeug mit oder ohne Blaulicht + Martinshorn fährt hat für seine Rechte absolut keine Auswirkung - die bleiben ihm dank dem 35er erhalten - lediglich die Pflichten der anderen ergeben sich dadurch.
Richtig ist, dass der Begriff Wegerecht in der STVO nicht explizit erwähnt wird. Trotzdem werden die Begriffe Sonderrecht und Wegerecht voneinander unterschieden. Die Sonderrechte befreien personen- bzw. fahrzeuggebunden von den Vorschriften der STVO (ich darf schneller als erlaubt in der falschen Richtung über die rote Ampel fahren). Mit dem Begriff Wegerecht wird eine unmittelbare verkehrsrechtliche Anordnung bezeichnet, die in §38 beschrieben wird: "Fackeln an - Es ist freie Bahn zu schaffen".

Genauere Erläuterungen hierzu findest du z.B. hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Wegerecht_(Stra%C3%9Fenverkehrsrecht)

Das das Prinzip der Verhältnismäßigkeit durch Sondersignale nicht ausgesetzt werden ist zwar richtig - aber trivial.
 
 
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MiKe
Alt 05.09.2008, 12:04   #18
Standard

Nur weil Wiki nen Artikel zu Wegerechten hat, heißt das längst nicht, dass das der Weisheit letzter Schuss ist. Rein etymologisch betrachtet würden WegRECHTE ja heißen, dass ich das RECHT habe, mir Weg zu verschaffen bzw. einfach zu nehmen. Es geht hier lediglich um die anderen Verkehrsteilnehmer und ändert nichts an den ausrückenden Einheiten. Absolut egal, ob mit oder ohne Sondersignalen: anders fahren dürfen sie nicht, nur weil sie blinken und tröten.

Deshalb ist's sowas von egal, ob die Polizei das Zeug anhat, tun darf sie genausoviel wie mit. Lediglich braucht sie sich nicht zu wundern, wenn niemand seitlich ranfährt.
 
 
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Registrierter PPler
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Alt 05.09.2008, 18:59   #19
Standard

Naja, nur ist Ethymologie keine Grundlage für die Juristen... Schließlich ist laut EU-Verordnung die Möhre ein Obst, kein Gemüse. Das aber durch die laufende Rechtsprechung entwickelte Begriffe durchaus bedeutsam sind, es sogar bis zum Grundrechtstatus schaffen, kann man z.B. am Begriff der "informationellen Selbstbestimmung" erkennen. Diesen Begriff füllte erst das BVerfG mit Leben, dass GG kennt dieses Recht bis heute nicht.

Aber du hast recht, nur auf einen Wiki-Artikel sollte man sich nicht verlassen. Gut, dass es noch einige andere Quellen gibt, hier oder hier oder auch hier sowie hier.

Auch wenn der Begriff "Wegerecht" als streng semantisch betrachtet in die Irre führt: Es gibt ihn, die Rechtsprechung nutzt ihn und er macht einen Unterschied. Das Sonderrecht erlaubt mir, mich über die Vorschriften der STVO hinwegzusetzen und das Wegerecht erlaubt mir Vorfahrt bzw. Vorrag von anderen Verkehrsteilnehmern einzufordern - ob ich diesen erhalte steht allerdings auf einem anderen Blatt.

Wir können ja jetzt noch ein bißchen "meiner ist aber länger" spielen, aber letzten Endes kann sich jetzt jeder den es interessiert eine eigene Meinung bilden...
 
 
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MiKe
Alt 05.09.2008, 19:34   #20
Standard

Nur weil viele den Begriff benutzen, heißt das nicht, dass er juristisch korrekt ist. Für viele ist Mord auch nur geplant und Totschlag immer spontan - deshalb muss es nicht korrekt sein.

Unabhängig vom Wort selbst: Bei dieser Aktion hier - und darum geht's in diesem Thread - ist's völlig egal obe mit oder ohne Sondersignalen.
 
 
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Felicitas
Alt 05.09.2008, 22:12   #21
Standard

wir sind hier in der kneipe? *noch mal sicherheitshalber nachguck* - ja scheint so:

herjeh was seid ihr langweilig. aber alle beide.
 
 
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MiKe
Alt 05.09.2008, 22:13   #22
Standard

Zitat von Felicitas Beitrag anzeigen
wir sind hier in der kneipe? *noch mal sicherheitshalber nachguck* - ja scheint so:

herjeh was seid ihr langweilig. aber alle beide.
Ja, bei deinem Posting kommt man aus der Spannung ja gar nicht mehr raus.

Mein Gott, hier geht's nunmal um das Thema Sirene... Sorry, dass sich daraus ne Diskussion entwickelt hat - wir wussten vermutlich beide nicht, dass das ungewünscht ist...
 
 
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