Natürlich ist Deutschland auch ein Staat. Ob nun 1990 die Einheit wirklich vollzogen wurde oder nicht und ob wir nun eine Verfassung oder ein Grundgesetz für die BRD haben tut dem kein Abbruch.
Die Rechtssprechung des BVerfG ist mir auch bekannt, sehr gerne zitiert wird ja das Urteil zum Grundlagenvertrag zwischen BRD und dem demokratischem Deutschland vom 31.7.1973, das (Aktenzeichen 2 BvF 1/73) soll hier jetzt auch meine Quelle sein:
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Orientierungssatz:
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- [FONT=Arial, Helvetica, sans-serif]Es wird daran festgehalten (vgl zB BVerfG, 1956-08-17, 1 BvB 2/51, BVerfGE 5, 85 <126>), dass das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch die Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die Alliierten noch später untergegangen ist; es besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation nicht handlungsfähig. Die BRD ist nicht "Rechtsnachfolger" des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat "Deutsches Reich", - in bezug auf seine räumliche Ausdehnung allerdings "teilidentisch".[/FONT][FONT=Arial, Helvetica, sans-serif]
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[FONT=Arial]Außerdem beansprucht die Bundesrepublik Deutschland erfolgreich das Monopol physicher Gewalt für sich, womit die Staatsdefinition nach Weber hinreichend erfüllt ist.[/FONT]
[FONT=Arial]Und Besatzung oder Hoheitsrechte gibt es hier nun wirklich nicht mehr - auch wenn man natürlich darüber streiten kann, ob der sogenannte 2+4 Vertrag als Friedensvertrag taugt, da eben BRD+DDR und nicht das Deutsche Reich Signatarmacht war.[/FONT]