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Eigenbedarf

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« Ævø »
Alt 19.02.2004, 22:56   #1
Pfeil Eigenbedarf

Wieviel g hasch darf man denn legal mit sich führen??un gilt es auch als eigenbedarf wenn man z.b. jetzt 2 teile bei sich hat??können die denn dir was wenn sie dich mit eigenbedarf erwischen??
 
 
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tj
Alt 20.02.2004, 00:53   #2
Standard

in welchen bundesland wohnst du denn ???
 
 
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chimaira
Alt 20.02.2004, 09:53   #3
Standard

bis zu 5 G sind eigenbedarf, wenns mehr wird und du gepackt wirst, kann es zu konsequenzen kommen
 
 
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asdf
Alt 20.02.2004, 13:53   #4
Standard Re: Eigenbedarf

Original geschrieben von « Ævø »
Wieviel g hasch darf man denn legal mit sich führen??un gilt es auch als eigenbedarf wenn man z.b. jetzt 2 teile bei sich hat??können die denn dir was wenn sie dich mit eigenbedarf erwischen??
Legal darf man überhauptkein Haschisch mit sich führen und ansonsten legt soviel ich weiß jedes Bundesland die Grenze selbst fest was Eigenbedarf ist. Das schwankt dementsprechend irgendwie zwischen 5 und 20 Gramm oder sowas, nach Bundesland. Ich bin jetzt aber zu faul zum googeln..
Bei Teilen..ich glaub vielleicht schon, dass sie dir keine Dealerei unterstellen, wenn du mit 2 Teilen erwischt würdest, ansonsten gibts da aber keine Grenze, die Betäubungsmittelbesitz als Eigenbedarf einordnen kann, glaub ich doch.
 
 
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FrozenSmile
Alt 01.03.2004, 22:28   #5
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Wieviele Brocken du da hast, ist denen scheißegal. Bei den Mengenangaben sollte man ein wenig vorsichtig sein, ausschlaggebend ist der THC-Gehalt des Zeugs, die Angabe in g ist ein Richtwert, wenn z.B. irgendwo 5g Grass erlaubt sind, kannst du mit 5g Piece schon ein Problem kriegen.
 
 
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SilverSky
Alt 02.03.2004, 16:21   #6
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weiß das jmd für Niedersachsen und Bremen?
 
 
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FrozenSmile
Alt 02.03.2004, 18:39   #7
Standard

Hmm google doch mal. Fest steht jedenfalls, dass die Norddeutschen in der Regel mehr Dope besitzen dürfen als die in Süddeutschland. Ich meine irgendwo im Norden sind 15 oder sogar 20g erlaubt.
 
 
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francis
Alt 02.03.2004, 18:49   #8
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ich hab gedacht der besitz ist verboten...
 
 
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Alt 02.03.2004, 19:57   #9
Standard

Jo, steht doch auch oben schon..

Thus spoke § 31a BtMG:

Absehen von der Verfolgung

(1) Hat das Verfahren ein Vergehen nach § 29 Abs. 1, 2 oder 4 zum Gegenstand, so kann die Staatsanwaltschaft von der Verfolgung absehen, wenn die Schuld des Täters als gering anzusehen wäre, kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht und der Täter die Betäubungsmittel lediglich zum Eigenverbrauch in geringer Menge anbaut, herstellt, einführt, ausführt, durchführt, erwirbt, sich in sonstiger Weise verschafft oder besitzt. Von der Verfolgung soll abgesehen werden, wenn der Täter in einem Drogenkonsumraum Betäubungsmittel lediglich zum Eigenverbrauch, der nach § 10a geduldet werden kann, in geringer Menge besitzt, ohne zugleich im Besitz einer schriftlichen Erlaubnis für den Erwerb zu sein.

(2) Ist die Klage bereits erhoben, so kann das Gericht in jeder Lage des Verfahrens unter den Voraussetzungen des Absatzes 1 mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft und des Angeschuldigten das Verfahren einstellen. Der Zustimmung des Angeschuldigten bedarf es nicht, wenn die Hauptverhandlung aus den in § 205 der Strafprozeßordnung angeführten Gründen nicht durchgeführt werden kann oder in den Fällen des § 231 Abs. 2 der Strafprozeßordnung und der §§ 232 und 233 der Strafprozeßordnung in seiner Abwesenheit durchgeführt wird. Die Entscheidung ergeht durch Beschluß. Der Beschluß ist nicht anfechtbar.
Besitz ist grundsätzlich illegal und eine Straftat.
Zauberwort: "kann von der Strafverfolgung abgesehen werden".
Kannst du 'Glück' haben, kannst du noch mehr Pech haben..

Bei THC haltigen Substanzen gibt es in den meisten Bundesländern Richtlinien zum Begriff der "geringen Menge", siehe z.B. hier, (ähliche) Listen lassen sich ergooglen.
 
 
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basti
Alt 03.03.2004, 15:42   #10
Standard

Original geschrieben von SilverSky
weiß das jmd für Niedersachsen und Bremen?
Bei mir wurden 7 Gramm gefunden, und die Anzeige wurde fallen gelassen. Allerdings war das vor 3 Jahren und ein ziemlich lockerer Richter.
 
 
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FrozenSmile
Alt 03.03.2004, 17:50   #11
Standard

ist aber doch eher der regelfall da die gerichte eh überlastet sind.
 
 
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SilverSky
Alt 08.03.2004, 14:18   #12
Standard

hmm ok das geht ja
mehr als 5g hatte ich noch nie in der Hand..

danke!
 
 
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FrozenSmile
Alt 08.03.2004, 21:09   #13
Standard

solange man nicht selber anbaut gibts auch kaum nen guten grund mehr zu haben...
 
 
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basti
Alt 10.03.2004, 15:23   #14
Standard

Doch, eine Menge Gründe gibs dafür ...
 
 
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FrozenSmile
Alt 10.03.2004, 23:00   #15
Standard

z.B.?
 
 
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XMan
Alt 19.03.2004, 11:17   #16
Standard

Original geschrieben von Frozen Smile
Bei den Mengenangaben sollte man ein wenig vorsichtig sein, ausschlaggebend ist der THC-Gehalt des Zeugs, die Angabe in g ist ein Richtwert, wenn z.B. irgendwo 5g Grass erlaubt sind, kannst du mit 5g Piece schon ein Problem kriegen.
von cannabislegal.de
[Die Länder Bayern, Brandenburg, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Hamburg und Schleswig-Holstein haben eine Obergrenze festgelegt, bis zu der von einer geringen Menge ausgegangen werden kann.
Diese Angaben beziehen sich auf Gewichtsmengen, nicht Wirkstoffgehalt

Bayern: 6g
Brandenburg: 3 Konsumeinheiten (dürfte auch 6g darstellen)
Baden-Württemberg: 3 Konsumeinheiten
Nordrhein-Westfalen: 10g
Rheinland-Pfalz: 10g
Hamburg: Grösse einer Streichholzschachtel
Schleswig-Holstein: 30g
Hamburg ist am lustigsten Grösse ein Streichholzschachtel??? gilt wohl nur für Piece, bei Gras ist das ja nichts. Und was machen die wohl wenn ich nen Kanten hab der so Groß wie ne Kippenschachtel ist, aber zum Großteil aus Henna oder Reifen( ) besteht?
 
 
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