Original geschrieben von Nils
flo, du zitierst von einer österreichischen quelle!
Hmpf stimmt.. Ich fordere neonfarbene TLDs..
Dann lasst euch bei denen halt nich erwischen!
-- edit --
Im
BGS Gesetz der Bundesrepublik Deutschland

und verschiedenen Landes-Polizeigesetzen findet sich zwar keine Bestimmung wann verschiedene Körperöffnungen durchsucht werden dürfen, aber auch keine Beschränkung ausser:
(4) Personen dürfen nur von Personen gleichen Geschlechts oder von Ärzten durchsucht werden; dies gilt nicht, wenn die sofortige Durchsuchung zum Schutz gegen eine Gefahr für Leib oder Leben erforderlich ist.
Wenn jemand langweilig genug is kann er ja nach Urteilen über die Rechtmässigkeit solcher Durchsuchungen googlen.. oder mal sandman fragen :>