ICh wollte gerade schon losbölken was der Artikel für ein schwachsinn ist, bis mir das .ch bei dem Link und in deinem Profil aufgefallen ist

. Also in Sachen Schweiz kann ich nicht viel sagen, aber das deutsche Recht finde ich eigentlich ganz ausgeglichen zwischen Herstellern, Händlern und Konsumenten.
Eine Herstellergarantie ist freiwillig und kann einzelne Teile des Produkts ausschließen. Der Händler hat eine 2 Jährige Gewährleistungspflicht dem Kunden gegenüber. Ist ein Gerät defekt muss es repariert werden, ein Anspruch auf Rücknahme oder Minderung besteht nicht. Schlägt ein Reparaturversuch drei mal fehl, hat der Kunde ein Anspruch auf Rücknahme, wobei der Händler eine Wertminderung geltend machen kann, für die Zeit, in der das Gerät funktionierte. Auch gibt es keinen Anspruch auf ein Leigerät während der Reparaturzeit. In den ersten sechs Monaten liegt die Beweispflicht beim Händler, danach fällt sie dem Kunden zu.
finde ich eigentlich ganz ok.