
02.11.2006, 20:50
# 1 Angenommen... Angenommen man hätte ein Elternteil das nicht aus Deutschland stammt und mit dem man seit über 20 Jahren keinen Kontakt mehr hätte. Was kann/muss/sollte man tun wenn man ausser dem Namen keinen einzigen stichfesten Anhaltspunkt hat um seine "Bürgerpflicht" zu erfüllen, die da ja lautet dass die Eltern für die Kinder aufzukommen haben?
Ich frage so dumm weil mir das Studentenwerk vorwirft ich hätte mich nicht engagiert und da wäre es ja klar dass ich kein Geld bekomme... mir war aber bislang nie klar wie man dahingehend was machen könnte. |