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Verurteilung von Straftätern

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blue_89
Alt 22.11.2006, 22:02   #1
Standard Verurteilung von Straftätern

Hi
Sehr oft liest man in der Zeitung oder hört im Fernsehn von Kindesmissbrauch oder Vergewaltigung. Doch die Täter bekommen meistens eine viel zu geringe Strafe , was auch daran liegt das sie oft als nicht ganz schuldfähig verurteilt werden eine psychischen krankheit z.b.
Was haltet ih davon?
Würdet ihr das gerecht finden wenn ein Täter der einen Menschen umgebracht hat nicht lebenslänglich bekommt (weil er psychisch krank ist und z.b. ''Stimmen'' gehört hat die ihm das befehlen?
 
 
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Tox!cfox
Alt 22.11.2006, 22:15   #2
Standard

In meinen Augen völliger Blödsinn...
Wer auch immer einen Menschen umbringt, gehört sein ganzes Leben hinter Gitter... Bei einem Totschlag im Affekt wäre das immer noch was anderes, aber bei einem Mord wäre ich nicht so gnädig. Von einer Todesstrafe bin ich hingegen überhaupt kein Freund. In meinen Augen sollten die Täter darüber nachdenken, was sie da eigentlich getan haben...

Bei Vergewaltigern würde ich vorschlagen sie anstatt eines Tieres als Versuchsperson zu REmissbrauchen (Ihr kennt sicherlich diese schönen Autoaufkleber.). Wenn sie sich mit ihrer Tat in die gesellschaftliche Steinzeit zurückkatapultieren wollen, so muss man sie doch bei ihrem Wunsch ein Neandertaler zu werden unterstützen... In meinen Augen sind die Motive einer Vergewaltigung noch niederer als die eines Mordes, insofern wäre ich einer aktiven Bestrafung (nicht nur Knast) nicht abgeneigt.
 
 
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Felicitas
Alt 23.11.2006, 14:14   #3
Standard

@tox, das war aber nicht wirklich die frage....

-----
@blue
so eine frage wirft immer weitere fragen auf.

was ist eine zu geringe strafe? wie werden die einen und die anderen bestraft? gibts da mal zahlen oder einen strafkatalog oder beispielfälle?

ab wann ist etwas gerecht? geht es um eine gleiche behandlung der täter unabhängig von den umständen, oder geht es um gerechtigkeit gegenüber den opfern und angehörigen?

und was mir beim lesen auch noch so durch den kopf geschossen ist, aber vllt lieg ich da falsch, dein satz in klammern klingt, als ob eine neurologische erkrankung "gar keine ist". meinst du das so, oder hab ich mich da verlesen?

eine letzte frage ist, inwiefern jeder vergewaltiger oä. krank ist. an welcher stelle sagen gerichte "der ist normal" und "der ist krank"? ist nicht irgendwie jeder "krank" der jmd vergewaltigt? krank im sinne von psychischer störung?

wie ist das, wenn ein vergewaltiger vermindert schuldfähig eingestuft wurde aufgrund einer psychischen erkrankung? kommt der dann auch in den strafvollzug oder kommt er in eine (geschlossene) anstalt? wo verläuft die grenze? wie lange ist der arrest in den beiden fällen?

also ich frage jetzt wirklich, weil ich es nicht weiß. und bevor ich mir dazu eine meinung bilde, wäre es gut wenn mir mal irgendjmd dazu was halbwegs stichfestes sagen könnte

Geändert von Felicitas (24.11.2006 um 10:25 Uhr).
 
 
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DerAssie
Alt 23.11.2006, 19:33   #4
Standard

Ich lehne Zeitlich nicht befristete Haftstrafen grund sätzlich ab und betrachte Sexualstraftäter (insbesonders Pädofile) als Kranke Menschen denen man genauso helfen sollte wie dem Typ mit dem Beinbruch, der Winterdepression ect.
Weg speeren und Schlüssel weg ist zu einfach, das symbolisiert Resignation des Systems und ist ein Zeichen von Schwäche.
Man muß es immer wieder erneut versuchen nach einer Zeitlich befristeten Haftstrafen wo Ich bei 20 die Obergrenze ziehn würde.
 
 
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Krashok
Alt 23.11.2006, 22:23   #5
Standard

jo mal abwarten ob du das noch sagst wenn du eine tochter hast und die dann missbraucht wurde ...
 
 
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weltretter
Alt 24.11.2006, 09:56   #6
Standard

Zitat von DerAssie
Ich lehne Zeitlich nicht befristete Haftstrafen grund sätzlich ab und betrachte Sexualstraftäter (insbesonders Pädofile) als Kranke Menschen denen man genauso helfen sollte wie dem Typ mit dem Beinbruch, der Winterdepression ect.
Weg speeren und Schlüssel weg ist zu einfach, das symbolisiert Resignation des Systems und ist ein Zeichen von Schwäche.
Man muß es immer wieder erneut versuchen nach einer Zeitlich befristeten Haftstrafen wo Ich bei 20 die Obergrenze ziehn würde.
Ja, nur dass man einen Beinbruch heilen kann.
Glaubst du, eine sexuelle Neigung eliminieren zu können? Und das ist auch egal, da es genug Fachleute gibt, die bestätigen, dass das nicht möglich ist.
Also Umwelt schützen, wenn die "kranken" gezeigt haben, dass sie nicht willens sind, sich helfen zu lassen oder ihren Trieb zu unterdrücken.

Schaden an menschen muss zum einen bestraft werden, während weitere Taten zum anderen verhindert werden müssen.

ich kann es nicth in Zahlen ausdrücken, ich habe auch einfach nicht den Hintergrund, um mir dazu eine feste Meinung zu bilden, aber ich schließe durchaus nicht aus, dass es Menschen gibt, die lebenslang weggesperrt gehören.
 
 
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DerAssie
Alt 24.11.2006, 15:39   #7
Standard

Niemand kann soweit in die Zukunft schaun und sagen das jemand nach 15 oder gar 25 noch Gefährlich ist und ab in SV müste.
 
 
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Sonic
Alt 24.11.2006, 16:28   #8
Standard

als ich noch keinen Lappen hatte, war ich mit Kollegen auf der Disco und dann wollten die nach Hause fahren mit dem Auto, die waren alle stockbesoffen. Da ich noch nüchtern war, und kurz vor der Fahrprüfung stand haben die gleich einen dummen gefuden wer sie fährt.

Gesagt getan; und dann von der Polizei angehalten, und siehe da: ich hatte keinen Lappen. Daher war ich auch ein Straftäter, denn das Fahren ohne Lappen ist eine Straftat.

-> man sollte "Strafttäter" und "Kinderficker" nicht über einen Kamm scheren, ich würde niemals Kinder anfassen, und auf gar keinen Fall bin ich pädophil!!!

Man sollte da schon besser differenzieren können wie ich finde.
 
 
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weltretter
Alt 24.11.2006, 16:37   #9
Standard

Ne ging ja auch um Höhe von Strafen allgemein und es kam natürlich eins der krassesten Beispiele, weil jemand, der ohne Führerschein gefahren ist, vermutlich nicht ins Gefängnis kommt und das auch übertrieben wäre.

Keiner schert dashier über einen KAmm.
 
 
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Deciedon
Alt 24.11.2006, 16:51   #10
Standard

hm..erinnert mich an Woyzeck!

Ich finde das solche Leute nicht vorschnell verurteilt sollen...Der Mensch wird ja nicht als "böse" geboren...er hat vielleicht nur eine veranlagung dazu!
Das Umfeld, das einen Menschen zu so einem psychopathen macht, sollte vor der Verurteilung unbedingt geprüft werden. Aber das ist halt das Problem, die Zeit bringt keiner auf und das ist leider auch oft nicht möglich.
Eine psychische Krankheit ist auch schwer festzustellen, trotz Gutachten etc.

Meiner Meinung nach sollten solche Menschen aber trotzdem weggesperrt werden. Allerdings sollten die nicht vor sich hin vegetieren, sondern "behandelt" werden und versuchen sie wieder in die Gesellschaft zu integrieren. Sollte so ein Versuch gelingen, würde ich einer Freilassung durchaus zustimmen, denn ein Mensch kann sich ändern!
 
 
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IsoO
Alt 24.11.2006, 17:01   #11
Standard

Ich finde, dass die deutsche Justiz in der Hinsicht auf Kinderschänder viel zu sozial ist.
Ich denke, dass es kompletter Mumpitz ist, die Tatsache, dass der Kinderschänder z.B. eine schwere Kindheit hatte, als Grund für eine Milderung der Strafe anzuwenden. Wer sich nicht im Griff hat und es fertigbringt, kleine Kinder zu vergewaltigen und/oder zu töten, gehört meiner Meinung nach echt ewig weggesperrt.

So oft hat sich schon gezeigt, dass Kinderschänder aus dem Gericht mit einer Bewährungs- oder auch Geldstrafe rausgekommen sind, weil sie es in der Vergangenheit ja ach so schwer hatten.

Die Täter werden zu Opfern gemacht und dann als arme, kranke Menschen angesehen, die nie die Möglichkeit hatten, sich eine psychologisch soziale Basis aufzubauen.

Also einfach sagen, dass der Angeklagte ja nichts dafür kann.
Der arme Mann braucht Hilfe und muss seelisch betreut werden. Sogar mehr als das Opfer, welches durch die Vergewaltigung die Hölle erlebt hat und auf nicht absehbare Zeit traumatisiert ist.

Ich kann mich nicht erinnern, jemals in meinem Leben einen Bericht gelesen zu haben, dass ein solcher, der wegen Kinderschändung verurteilt wurde, sagt, er bereue, was er getan hat und sei jetzt ein völlig anderer Mensch.

Solche Menschen sind nicht zu retten oder zu bekehren. Wiederholungstaten können nur durch Knastaufenthalt verhindert werden.

MfG, 44IsoO

Geändert von IsoO (24.11.2006 um 17:08 Uhr).
 
 
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MiKe
Alt 24.11.2006, 17:04   #12
Standard

Zitat von weltretter
Ne ging ja auch um Höhe von Strafen allgemein und es kam natürlich eins der krassesten Beispiele, weil jemand, der ohne Führerschein gefahren ist, vermutlich nicht ins Gefängnis kommt und das auch übertrieben wäre.
nur kurz zur als randbemerkung: es ist _theoretisch_ möglich, jemanden deswegen ins gefängnis zu stecken, siehe §21, Abs. 1, StVG:

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

1. ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist, oder

2. als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder dem das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist.
der zweite punkt hätte übrigens auch dem halter zum verhängnis werden können!

natürlich ist mir klar, dass in den wenigsten fällen eine freiheitsstrafe tatsächlich durchgesetzt wird. möglich ist es aber, wie schon erwähnt, theoretisch
 
 
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weltretter
Alt 24.11.2006, 17:07   #13
Standard

Doch das schon.
Es ist ja auch so, dass die manchmal selber darunter leiden (in irgendeiner Weise).
Aber das ist auch für mich kein Argument.

Im Übrigen denke ich, man kann sich ändern, insofern, dass man keine Banken mehr überfällt oder etwas in der Art. Und meinetwegen ist auch ein Mord aus zB Eifersucht eine einmalige Geschichte. Aber Taten, die auf geistigen Störungen beruhen (wobei jemand der mordet natürlich immer n gest.örtes Verhältnis zu Aggressivität oder sonstwas hat), kannste nicht einfach wegtherapieren.

Ich finde auch, dass Täter zu oft Opfer sind. Und übrigens werden die tatsächlichen Ofper ja oft selbst zu Tätern, weshalb sich gerade um DIE gekümmert werden muss.
 
 
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Cassandra
Alt 24.11.2006, 19:08   #14
Standard

Meiner Meinung nach sind die meisten Strafen für Vergewaltigungen und Körperverletzung viel zu niedrig. Ich meine ich hab mal was im TV gesehen da wurde einer der jemanden Vergewaltigt hat eine niedrigere Strafe auferlegt als jemandem der irgendwelchen Steuerbetrug begannen hat. Sowas geht doch nicht. Menschlicher Schaden sollte viel höher gewertet werden als finanzieller.
 
 
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Tox!cfox
Alt 24.11.2006, 19:20   #15
Standard

Zitat von felicitas
@tox, das war aber nicht wirklich die frage....

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@blue
so eine frage wirft immer weitere fragen auf.

was ist eine zu geringe strafe? wie werden die einen und die anderen bestraft? gibts da mal zahlen oder einen strafkatalog oder beispielfälle?

ab wann ist etwas gerecht? geht es um eine gleiche behandlung der täter unabhängig von den umständen, oder geht es um gerechtigkeit gegenüber den opfern und angehörigen?

und was mir beim lesen auch noch so durch den kopf geschossen ist, aber vllt lieg ich da falsch, dein satz in klammern klingt, als ob eine neurologische erkrankung "gar keine ist". meinst du das so, oder hab ich mich da verlesen?

eine letzte frage ist, inwiefern jeder vergewaltiger oä. krank ist. an welcher stelle sagen gerichte "der ist normal" und "der ist krank"? ist nicht irgendwie jeder "krank" der jmd vergewaltigt? krank im sinne von psychischer störung?

wie ist das, wenn ein vergewaltiger vermindert schuldfähig eingestuft wurde aufgrund einer psychischen erkrankung? kommt der dann auch in den strafvollzug oder kommt er in eine (geschlossene) anstalt? wo verläuft die grenze? wie lange ist der arrest in den beiden fällen?

also ich frage jetzt wirklich, weil ich es nicht weiß. und bevor ich mir dazu eine meinung bilde, wäre es gut wenn mir mal irgendjmd dazu was halbwegs stichfestes sagen könnte
Sorry Feli, aber hast du denn mehr zum Thema beigetragen?
Ich hab meiner Meinung ausdruck verliehen, dass ich keinem Mörder eine zweite Chance geben würde... Aus dieser Aussage muss doch resultieren, dass ich die deutsche Justiz für ne inkonsequente Kuschelorgie halte.
 
 
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EiskalteFee
Alt 24.11.2006, 19:22   #16
Standard

Zitat von DerAssie
Ich lehne Zeitlich nicht befristete Haftstrafen grund sätzlich ab und betrachte Sexualstraftäter (insbesonders Pädofile) als Kranke Menschen denen man genauso helfen sollte wie dem Typ mit dem Beinbruch, der Winterdepression ect.
Weg speeren und Schlüssel weg ist zu einfach, das symbolisiert Resignation des Systems und ist ein Zeichen von Schwäche.
Man muß es immer wieder erneut versuchen nach einer Zeitlich befristeten Haftstrafen wo Ich bei 20 die Obergrenze ziehn würde.

Lach
ja ausser frage steht für mich das vergewaltiger etc einfach nur krank sind...
allerdings meine ich dass diese kreaturen (will nich nochmal erläutern warum sie für mich keine menschen sind) einfach nur weggesperrt gehören und zwar solange wies irgendwie geht. von mir aus können sie während der haft gerne therapiert werden aber wieder rauslassen würde ich sie ohne ständige beobachtung nicht mehr.

warum liest man denn ständig in der zeitung, dass es wiederholungstäter waren die irgendwelche kinder vergewaltigt und entführt haben...

hallo und grade wenn solche kreaturen angeben eine schwere kindheit gehabt zu haben sollte man das doch eigentlich als grund gegen sie anführen ,denn wenn sie so eine schlimme kindheit hatten, sollte es ihnen doch klar sein, dass man das leben von ganzen familien zerstört wenn man so handelt... und wenn ihre kinderheit so traumatisch für sie war sollten sie doch eigentlich mit allen mitteln versuchen, dass anderen nicht das gleiche durchmachen müssen


strafmaß ist eindeutig zu niedrig
 
 
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Tox!cfox
Alt 24.11.2006, 19:32   #17
Standard

Ich finds ziemlich vermessen Pädophilie qualitativ mit einem Beinbruch gleichzusetzen. Ein solcher psychischer Zustand ist meines Erachtens nicht heilbar. Mit Medikamenten und Gehirnwäschen lässt sich der sexuelle Drang vielleicht eindämmen oder paralysieren, aber niemals eleminieren.
Solche Menschen gehören einfach weggesperrt, weil sie aufgrund ihrer Tat nicht mehr als "menschenwürdig" zu bezeichnen sind, was zum Beispiel auch den Unterschied zu dem Fahren ohne Führerschein ausmacht.
 
 
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Felicitas
Alt 24.11.2006, 20:00   #18
Standard

Zitat von Tox!cfox
Sorry Feli, aber hast du denn mehr zum Thema beigetragen?
Ich hab meiner Meinung ausdruck verliehen, dass ich keinem Mörder eine zweite Chance geben würde... Aus dieser Aussage muss doch resultieren, dass ich die deutsche Justiz für ne inkonsequente Kuschelorgie halte.
das problem ist a) dass es nicht um mord ging und b) dass es um unterschiede in der verurteilung geht und womit die begründet sind und ob man die begründen kann.

meine fragestellungen zielen genau auf die ergründung dessen hin.

interessant ist auch wieviele urteilen ohne eigentlich genaue fakten zu kennen (nein ich meine dich nicht blue...), die ich eben erfragt habe und hoffte von jemanden zu bekommen. zumindest setze ich vorraus, dass jmd mit gefestigter meinung zig beispielfälle die man als quellen zum vergleichen heranziehen kann, liefert.

Geändert von Felicitas (24.11.2006 um 20:52 Uhr).
 
 
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Tox!cfox
Alt 24.11.2006, 20:06   #19
Standard

1. Hast du inner Schule auch immer mit Fragen geantwortet?
2. Es liegt im Auge des Betrachters wie man auf den von blue verfassten Post antwortet. Und: Du bist nicht die Königin des PP oder? Wenn dich die Art meiner persönlichen Meinungswiedergabe stört, dann tut es mir sehr leid, aber das ist meine Art auf blue's Thread zu antworten. Du wirst auch nichts dagegen unternehmen können, es sei denn du machst gebrauch von deinen Admin-Rechten, was der freien Meinungsäußerung, die im PP Gang und Gäbe sein soll, widersprechen würde.
 
 
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DerAssie
Alt 25.11.2006, 16:54   #20
Standard

http://www.zeit.de/2006/22/Strafe_xml

Ich sehe es auch so das ein gänzlich falscher Eindruck vermittelt wird über Medien vom wahren Zustand.
 
 
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