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Berlin (dpa/WEB.DE) - Nach dem umstrittenen Dosenpfand droht jetzt auch die Pfandpflicht für Weinflaschen und Saftkartons.
Grund dafür ist, dass für Wein und Tetrapaks die vorgeschriebene Mehrwegquote von 72 Prozent unterschritten ist.
Ein Sprecher des Umweltministeriums bestätigte einen entsprechenden Bericht der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen Post". Als wahrscheinliches Datum für die Einführung der erweiterten Pfandpflicht gilt der 1. Januar 2005.
Bundesumweltminister Jürgen Trittin machte den
Bundesrat für die Entwicklung verantwortlich. Die Länderkammer hat die von Trittin vorgelegte Novelle der Verpackungsverordnung nicht verabschiedet, nach der die Pfandpflicht nicht mehr vom Inhalt, sondern von der Art der Verpackung abhängig sein soll. "Ich will das Pfand auf Saftkartons und Wein verhindern", sagte Trittin. Er forderte den Bundesrat auf, die Novelle der Verpackungsverordnung nicht weiter zu blockieren. Nach der Novelle wären Weinflaschen auf Dauer von der Pfandpflicht befreit. Das gilt auch für Getränkekartons, die mittlerweile als ähnlich umweltfreundlich wie Mehrwegflaschen gelten.