
11.05.2007, 09:36
# 27 Fraglich ist ob nun höchste Staatsbeamte eben in dieser Funktion ein Sonderrecht zum Gebrauch solcher Geräte haben, das dem Volk nicht zugestanden wird. Vielleicht aus Gründen die über den privaten Selbstschutz hinausgehen, eben Schutz von Volk und Staat.
Meiner Meinung nach haben sie so etwas nicht, und zwar ganz natürlich und selbstverständlich nicht. Aus den Gründen, die El Sparko nannte.
Man könnte erwägen, einer Regierung befristet so ein Sonderrecht zuzugestehen, wenn wir uns in einem klassischem Notstand oder einer außenpolitischen absoluten Sicherheitskrise / Krieg im alten Stil befänden, aber nicht, wenn sich diese Krise "Internationaler Terrorismus" nennt. Das Ende desselben wird von uns sicher keiner erleben, aber das ist ein anderes Thema.
Schäubles Pläne reihen sich nahtlos in die seit Gründung der Bundesrepublik betriebene Verfassungsaushebelung. Unter anderem deswegen überraschen solch regelmäßige Vorstöße kaum. Das ist ewiglich so, §129a StGb aus den heissen Siebzigern zum Beispiel. Oder mal ganz allgemein: Polizeigewahrsam etc.
Da droht Schäuble gewaltbereiten G8 Protestlern sogar jetzt mit Unterbindungsgewahrsam, ganze 14 Tage. Von gewissen bereits angesprochenen Vergleichen versuche ich immer abzusehen, wäre hier aber nicht ganz abgeneigt diese zu tätigen. Faschistoid ist das auf jeden Fall.
An und für sich ist so eine Drohung ja nachvollziehbar und lässt sich auch rechtfertigen, aber man stelle die Gewaltbereitschaft mal fest und das bitte zweifelsfrei und nicht anhand von Vorstrafen, Sprengsatzbauanleitungen, Anarchosymbolen, Entschlossenheit oder langen Haaren. Das öffnet der Willkür Tür und Tor.
Schäubles wahnwitzige Ideen kommen sicher nicht vom Grundsatz, zwecks Schikane oder Umwälzung staatlicher Ordnung massiv in Rechte einzugreifen oder diese zu verletzen sondern eben von der Verbesserung der inneren Sicherheit zum Wohle aller gewiss. Das ohnehin fragwürdige Erreichen dieses Ziels würde den Preis, den Schäuble ohne weiteres zu zahlen bereit wäre, nämlich einmal mehr einen wesentlichen Rechtsstaatsgrundsatz zu beseitigen, niemals gerecht werden.
Geändert von michaelg (11.05.2007 um 09:55 Uhr).
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