Zitat von El Sparko stimmt zwar... der bundespräsident fertigt aber nur die gesetze aus, sprich er unterschreibt sie und veröffentlicht sie im bundesanzeiger. ich erwarte von einem bundespräsidenten kein veto oder sonstiges. der ist also die falsche instanz um sowas zu kippen.
Kleine Anmerkung:
Aber der Bundespräsident kann durchaus auch mal ein Gesetz zurückschicken und nicht unterschreiben, wenn er es als erwiesen ansieht, dass es nicht dem Grundgesetz entspricht. Dem Bundespräsidenten steht auch eben aus jenem Grunde einiges an Personal für die Überprüfung dererlei Dinge zur Verfügung. Köhler hat das glaube ich auch schon 2 oder 3 mal gemacht und damit spätestens aufgrund des Zeitpunkts äußerst sinnlose Diskussionen über seine Wiederwahl ausgelöst. Aber mir fällt momentan nur die Sache mit irgendwelchen privaten Flugsicherheitsleuten ein, was laut Gesetz aber eben Staatssache ist. Also hat er den Gesetzesentwurf eben nicht unterschrieben.
Wie auch immer, wenn er dort einen wirklichen Grundgesetzkonflikt gesehen hätte, hätte er eine Unterzeichnung auch durchaus ablehnen können, tat er aber nunmal nicht. Zumeist waren das glaube ich nicht immer so besonders spektakuläre Dinge, wenn ein Bundespräsident mal ein Gesetz nicht unterzeichnet hat.
Aber im Prinzip hat Sparkie ja schon Recht, weshalb ich den Threadtitel eigentlich auch etwas dezenter bzgl. des Bundespräsidenten gewählt hätte.
Whatever, die Sache an sich findet natürlich eh nicht meine Zustimmung und die Auswahl der Berufsgruppen die ausgenommen sind find ich teilweise auch etwas rätselhaft. Beispielsweise gerade Journalisten wurden in der Vergangenheit eh schon oft genug ausspioniert und das Verhältnis von Arzt und Patienten sollte man auch eher in Ruhe lassen.
Hauptsache keiner tut den Pfaffen was..oO
Weiß man für wann ist eine Verhandlung vor dem Verfassungsgericht geplant ist?