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Feindstrafrecht

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outfreyn
Alt 09.03.2005, 16:57   #1
Standard Feindstrafrecht

Im Tierversuch Thread hab ich das gelesen:

da ich kinderschänder auch als keine wirklichen menschen ansehe hätte ich da kein problem mit wenn denen schminke in die augen geträufelt wird nur um zu schauen ob da was wegätzt oder nicht..
ich denke dann hätten wir faire strafen
und die tiere müssten nicht mehr leiden

link
Da ich mich aus dem Stand sofort ans Feindstrafrecht erinnert hab, dacht ich mir das euch das sicher auch interessiert

quelle

Samstag, März 05, 2005
Das Feindstrafrecht

Das Strafrecht des Staates gelte nur für die Bürger des Staates, für
seine Feinde benötige man noch ein radikaleres, auf Bekriegung
ausgerichtetes Feindstrafrecht, fordert der Strafrechtler Günther
Jakobs.

Terroristen, Kinderschänder und überhaupt Verbrecher die sich
dauerhaft und entschieden vom Recht abgewandt haben, seien nicht als
Personen zu behandeln. Ihnen komme daher nicht das für den
straffälligen Bürger entworfene Strafrecht zugute, sondern sie
müssten mit den Mitteln des Krieges bekämpft werden. Weil man solchen
Hangtätern die Personalität absprechen müsse, könne man ihnen auch
nicht die rechtsstaatlichen Errungenschaften modernen Strafrechts
zukommen lassen. Die Pflicht des Staates, seinen Bürgern Sicherheit
zu garantieren, verpflichte ihn dazu, seine Feinde nur gemessen an
dem Ziel der Sicherheit zu verfolgen. Recht am Verfolgten müsse nicht
geübt werden, der Feind sei ausgenommen.

Auf dem Strafverteidigertag in Aachen an diesem Wochenende steht die
Diskussion über das Feindstrafrecht im Zentrum.

Eine Verbindung zur Folterdiskussion um den Fall Daschner stellt
Carsten Schmidt her. Eine Erwiderung von Heribert Prantl gibt es
offline in der SZ oder gegen € hier.

Mit den Mitteln des Strafrechts ist dem Terrorismus zugegeben nur
schwer beizukommen. Von einer lebenslangen Freiheitsstrafe lässt sich
ein entschlossener Selbstmordattentäter wohl kaum abschrecken. Das
ist aber kein Mangel des Rechtsstaates. Das Grundgesetz spricht nicht
von Personen oder Unpersonen, weil niemand befugt sein kann, diese
Unterscheidung zu treffen. Welche Kriterien sollten auch dafür
ausschlaggebend sein? Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich zu
behandeln. Denn die Eigenschaft, ein Mensch zu sein, kann einem
Menschen nicht abgesprochen werden. Damit schützt sich dieser Staat -
aus leidvoller Erfahrung - vor sich selbst. Dass er sich gegen
unmenschliche Angriffe mit menschenwürdigen Mitteln wehren muss,
unterstreicht seine Existenzberechtigung. Die Vernichtung der Feinde
durch Krieg ist kein menschenwürdiges Mittel, sondern zeigt nur die
Faulheit des Staates. Durch die Behandlung seiner Feinde nach dem
Recht seiner Bürger erhebt sich der Staat über das Unrecht. Deshalb
ist er ein Rechtsstaat. Wenn er sich diese Mühe nicht macht, ist er
kein Rechtsstaat mehr, und sein Untergang wird schneller kommen als
ihn alle Terroristen zusammen herbeibomben könnten.

posted by kulioo at 14:27
weiterführender link

Na, seid ihr auch der Meinung das wir dringend sowas wie ein Kriegsrecht bzw. ein zweites Strafrecht für "Unmenschen" brauchen?

Nennt mir gute Gründe und ich bin der erste der nach Stricken und 'nem Knüppel sucht um der Gerechtigkeit Geltung zu verschaffen...

-out
 
 
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Jacky Treehorn
Alt 09.03.2005, 18:43   #2
Standard

Feindstrafrecht ist eine Kategorie, die sich eigentlich nur für totalitäre oder zumindest autokratisch regierte Staaten eignet.

In einem Rechtsstaat würde sofort die Diskussion - und im Streitfall: das Gerichtsverfahren - beginnen, ob die Einordnung des konkret Betroffenen als Feind zutreffend ist.

Im übrigen rührt die Diskussion um die Behandlung von Kinderschändern in aller Regel aus einer unzureichenden Kenntnis der Tatsachen her.

In der gerichtlichen Praxis wird zumeist neben einer Strafe auch - sofern die Gefährlichkeit des Täters feststeht - eine Verwahrung in einer geschlossenen Psychiatrie angeordnet. Da kommt man nicht leichter, sondern eer schwerer raus als aus dem Knast, weil oft Beruhigungsmittel zum täglichen Medikamentencocktail gehören...
 
 
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hackvresse
Alt 09.03.2005, 21:25   #3
Standard

Ich bin entschieden gegen solch ein Feindstrafrecht. Das ist ganz einfach kein Mittel eines Rechtsstaats. Das alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind ist oberstes Gebot unseres Staates und das sollte es auch ganz einfach bleiben. Da zu differenzieren zwischen Kinderschändern, Terroristen und "normalen" Straftätern halte ich für einen fatalen Fehler
 
 
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Lupus Silvanus
Alt 10.03.2005, 14:44   #4
Standard

Naja, wie heißt das da oben, Mittel des Krieges?

Sogar im Krieg bleibt ein Menscht (zumindest theoretisch, nach Genver Konvention usw.) ein Mensch.
Hier bleibt der staatsfeind aber kein Mensch mehr, keine Menschenwürde, keine Grundrechte.
Also einmal Verbrecher, immer Verbrecher.

Erinnert mich schwer ans dritte Reich.
 
 
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Alt 10.03.2005, 17:00   #5
Standard

dass im krieg ein mensch mensch bleibt wage ich zu bezweifeln. wenn man dran denkt wieviel zivilisten allein im aktuellen irak-drama (ohne wissen der öffentlichkeit) evtl. "aus versehen" erschossen worden sind.

aber wenn das feindstrafrecht wirklich so akkut nötig ist dann führts meinetwegen doch ein. dann erlaubt mir aber auch als anerkannter bürger des staates ne waffe zu führen und die feinde einzudämmen. ein feind hat ja keine würde und kann dann auch gut und gern auf offener straße erschossen werden. egal wie hoch seine verbrechen waren oder was weiß ich.
 
 
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Jacky Treehorn
Alt 11.03.2005, 19:07   #6
Standard

Original geschrieben von El Sparko
dass im krieg ein mensch mensch bleibt wage ich zu bezweifeln. wenn man dran denkt wieviel zivilisten allein im aktuellen irak-drama (ohne wissen der öffentlichkeit) evtl. "aus versehen" erschossen worden sind.
Eben das ist das beste Argument gegen ein "Feindstrafrecht". Da Menschen in extremen Situationen wie Krieg leichter die Fassung verlieren, sollte gerade das Recht eine solche Fassung bewahren.

Durch die Einführung eines solchen Instruments der Barbarei legt der entsprechende Staat doch den Offenbarungseid ab, daß er seiner Gegner nicht Herr werden kann. Wenn das aber der Fall ist, sollten nicht die Menschen ihrer Rechte beraubt werden, die in dem Staat leben - so wie dies in den USA auf Guantano passiert - sondern der Staat über seine Legitimation nachdenken.
 
 
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Alt 11.03.2005, 19:38   #7
Standard

Ich finde schon das ein Mensch sein Menschsein verlieren kann. Kinderschänder mögen zwar eigentlich arme kranke Menschen sein, nur sollte man mal darüber nachdenken das diese menschen auch mal wieder freigelassen werden.
 
 
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Jacky Treehorn
Alt 11.03.2005, 19:56   #8
Standard

Original geschrieben von OrionX
Ich finde schon das ein Mensch sein Menschsein verlieren kann. Kinderschänder mögen zwar eigentlich arme kranke Menschen sein, nur sollte man mal darüber nachdenken das diese menschen auch mal wieder freigelassen werden.
Und wer soll darüber entscheiden, ob ein Mensch noch ein Mensch ist?

Richter, Psychologen, Psychiater oder die BILD-Zeitung?
 
 
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Lupus Silvanus
Alt 12.03.2005, 11:09   #9
Standard

Original geschrieben von OrionX
Ich finde schon das ein Mensch sein Menschsein verlieren kann. Kinderschänder mögen zwar eigentlich arme kranke Menschen sein, nur sollte man mal darüber nachdenken das diese menschen auch mal wieder freigelassen werden.
Da isses dann notwendig den Rest der Menschheit vor ihnen schützen. Was ja auch eine Motivation vom Gefängnis ist.

Aber Mensch bleibt Mensch.
 
 
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Toxicution
Alt 01.04.2005, 01:20   #10
Standard

Original geschrieben von Jacky Treehorn


Und wer soll darüber entscheiden, ob ein Mensch noch ein Mensch ist?

Richter, Psychologen, Psychiater oder die BILD-Zeitung?
sind kinderschänder, triebtäter usw menschen für dich??? für solche *ZENSUR* müsste man die todesstrafe einführen.
die begründung schwere kindheit zählt für mich überhaupt nicht; wieso müssen andere Menschen die Kindheitserlebnisse solcher penner ausbaden??
weil es kranke menschen sind?? genau deswegen gehörn sie auf DAUER weggesperrt oder einfach umgenietet. solche dinger haben meiner Meinung nach absolut kein! Recht mehr weiterzuleben.

(gibt nur meine Meinung wieder!)


so long
 
 
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Alt 01.04.2005, 09:19   #11
Standard

durch diese aussage hättest du dich für mich ebenfalls schon zum nicht_menschen klassifiziert. ich würde dich also "einfach umnieten"... jungens wenn man eines lernen muss dann doch dass radikalität (wtf? wie heißt das?) zu nichts führt.
 
 
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mephisto
Alt 01.04.2005, 09:52   #12
Standard

Original geschrieben von El Sparko
durch diese aussage hättest du dich für mich ebenfalls schon zum nicht_menschen klassifiziert. ich würde dich also "einfach umnieten"... jungens wenn man eines lernen muss dann doch dass radikalität (wtf? wie heißt das?) zu nichts führt.
Radikalismus .. Sparko ... Radikalismus!

Es ist doch schon interessant, was manchen Menschen für Hirnfürze durch den Kopf gehen... mir wurd ja hier schon gesagt, ich sei menschenverachtend ... wie nennt ihr dann das hier?

Meine Frage dazu wäre: Wenn ein Mensch einen UnMenschen "umnietet", weil der ne Straftat begangen hat .. wird der Mensch dann nicht auch zum UnMensch, weil er getötet hat? (Rein Objektiv gesehn) .. und *pLöPp* hätten wir nen Staat voller Unmenschen und Massenmord!

Kinder, willkommen im 4. Reich!

Die Menschen, die solche Überlegungen hegen, sich so etwas ausdenken und darüber nachdenken, eine reelle Zwei-Klassen-Gesellschaft einzuführen, sollten sich mal wirklich Gedanken darüber machen, in welcher Klasse sie eingestuft werden!

Ferner finde ich die Anstöße mit den Gerichtsverfahren über die Einstufung des jeweiligen Menschen eine richtige Überlegung! Anders würde es nicht laufen ...
 
 
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Jacky Treehorn
Alt 10.04.2005, 21:46   #13
Standard

Original geschrieben von Toxicution
sind kinderschänder, triebtäter usw menschen für dich???
Genau das kann man nicht pauschal sondern nur im konkreten Fall beantworten. Ganz sicher gibt es da auch Bestien, denen ich den Tod oder Schlimmeres wünsche, aber das Problem bleibt, wie ich es geschildert habe.

Original geschrieben von Toxicution
weil es kranke menschen sind?? genau deswegen gehörn sie auf DAUER weggesperrt [schnipp]
Das geht ja auch (vgl. §§ 63, 64 StGB). Aber mehr ist m.E. auch nicht nötig. Nur die Kontrolle der "Genesung" sollte strenger sein. Im Zweifel eben nicht für den Angeklagten, denn er ist schon verurteilt, und da geht die Sicherheit der Allgemeinheit wohl vor.
 
 
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