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Der Fall Daschner

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hackvresse
Alt 22.11.2004, 15:23   #1
Standard Der Fall Daschner

Ein Student entführt ein Kind reicher Eltern, ermordet es und erpresst die Familie. Erst als ihm Beamte nach der Festnahme Gewalt androhen, offenbart er das Schicksal seiner Geisel. Nun stehen die Polizisten, die versuchten, das Leben des Jungen zu retten, selbst vor Gericht.


Die Polizei war sich sicher: Mit Magnus Gäfgen hatte sie den Entführer des Bankierssohns Jakob von Metzler gefasst. Von dem Kind fehlte aber jede Spur. Nach stundenlanger Vernehmung ordnete der Frankfurter Polizei-Vize Wolfgang Daschner schließlich an, Gäfgen mit körperlicher Gewalt zu bedrohen. Erst danach führte der Festgenommene die Beamten zur Leiche des Jungen. Soll der Staat mit aller Härte gegen die Folterdrohung vorgehen? Oder kann es wegen des erhöhten Ermittlungsstresses auch für betroffene Beamte "mildernde Umstände" geben?

Quelle: www.Spiegel.de

Nun, der Prozess hat ja vor einigen Tagen begonnen. Ich denke das Gericht sollte Daschner hart bestrafen, vor allen Dingen da er es abstreitet den Täter "illegal" bedroht zu haben. Er beruft sich darauf, dass dies nach Polizeirecht legitim sei. Sollte jetzt nicht eine strikte Grenze gezogen werden, könnte der Damm brechen. Ein "bisschen" Folter oder auch nur die Androhung dürfen nicht toleriert werden. Sollte das Gericht dies tun, würde diese Vorgehensweise Alltag werden.

Fragt sich bei alldem nur was passiert wäre wenn das Kind gerade durch die Handlung des Beamten gerettet worden wäre?

Müssen wir den Opferschutz über den Täterschutz stellen? Was passiert wenn ein ganzes Land bedroht wird..sind diese Maßnahmen dann legitim? Auf einmal wäre dann wohl doch die Würde des Menschen antastbar..mit irgendwelchen Ausnahmegenehmigungen darf das ganze meiner Meinung nach nicht geregelt werden und kann es auch nicht.

Ich will abschließend noch einen User aus einem Forum zitieren..der Kommentar trifft wohl in etwa dass was ich auch denke.

Wenn Staatsorgane beginnen, aus welchen Gründen auch immer, sich über von der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland garantierte Grundrechte hinwegzusetzen und dies keine Konsequenzen hat, ist dies der Anfang von einem Unrechtsstaat.
 
 
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Joghurt
Alt 22.11.2004, 15:46   #2
Standard

Ich würde mal sagen, dass das ein Dilemma ist einerseits ist es wirklich der Anfang vom Ende wenn sich der Staat über seine eigenen Regeln hinwegsetzt, aber andererseits wenn es mein Sohn gewesen wäre und es hätte zu seiner Rettung geführt wäre ich verdammt froh gewesen.
 
 
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Bi-Zar
Alt 22.11.2004, 18:52   #3
Standard

Erzähl mal was über deinen Avatar Joghurt.

Als überlegt wurde den Täter zu foltern war Jakob bereits tot.

Was wenn man ihn gefoltert hätte, in dem Glauben, dass Jakob noch lebt? Man hätte ihn wohl noch 3 Tage lang gefoltert und ihm erst geglaubt, dass der Junge tot sei wenn man die Leiche gefunden hätte.

Diese Tatsache war den Polizeibeamten aber nicht bekannt.

Was wenn man jetzt einen Unschuldigen gefoltert hätte?

Was wenn ein Täter 3 Stunden lang gefoltert wird, solange durchhält und nix sagt, so dass man danach sicher ist, dass ein anderer der Täter war und danach Suchanstrengungen unterbleiben lässt.

Die meisten Leute die von der Polizei gefasst wurden und den Aufenthaltsort ihres Opfers angeben müssen, wissen, dass sie kein Lösegeld erhalten und eh in den Knast wandern. Wenn sie sagen wo das Opfer versteckt ist und es rechtzeitig gerettet wird ist es für den Täter kein Mord. Allein deshalb wird man in 99% der Fälle eine ernsthafte Antwort erhalten.

Aus diesen Gründen halte ich die Folter für nicht gerechtfertigt, auch wenn ich die Motive des Herrn Daschner nachvollziehen kann und bestimmt ähnlich handeln würde sobald die Emotionen den Verstand überwinden.

Aber diese Gründe gelten nur für den Fall, dass jemand die Folter auch wirklich für den guten Zweck einsetzen will.

Erschwerend kommt hinzu, dass Sadisten diese Praxis gerne anwenden könnten. Außerdem kann der Staat recht willkürlich festlegen welche Person den Frieden bedroht. Das mögen heute Islamisten sein, morgen aber vielleicht schon PDS-Mitglieder.

Ich bin einerseits der Meinung, dass Daschner soweit korrekt gehandelt hat, aber andererseits darf man kein Urteil vollstrecken, das den Weg zum Folterstaat frei macht.
 
 
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mephisto
Alt 23.11.2004, 11:55   #4
Standard

hmm .. das ist an und für sich schon eine sehr komplizierte sache!

einerseits gebe ich der Meinung Recht, die besagt, dass es auf keinen Fall unter den tisch gekehrt werden sollte, weil Folter - oder die Androhung - sind wirklich nichts, wofür man den weg freimachen sollte!

andererseits kann ich den Daschner auch sehr gut verstehen, weil er den jungen einfach noch retten wollte.

Wo ist nun aber die Grenze, die seinen Standpunkt definiert?
ich meine .. er kann nicht behaupten, dass folter bei der polizei legitim sei., allerdings war es die beste möglichkeit, den aufenthaltsort vom Jungen rauszufinden - was ja auch gewirkt hat.

Es hätte ja nu die Möglichkeit bestehen können, dass der Junge noch lebte! Was wäre denn passiert - bzw was wäre durch die Medien gegangen - wenn der Junge noch gelebt hätte und sein Aufenthaltsort durch wirkliche Folter herausgefunden worden wäre?

im Endeffekt hat der Daschner das doch auch nur androhen lassen, oder nicht?
die haben den doch nich wirklich gefoltert! das kann doch nich sein! jeder halbwegs vernünftige Polizeibeamte würde das nicht machen ... denke ich jedenfalls!
aber ich bin schon oft enttäuscht worden, was meine Menschenkenntnis, bzw meine Einschätzungen angeht!
 
 
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hackvresse
Alt 20.12.2004, 13:08   #5
Standard



Der frühere Frankfurter Polizeivizepräsident ist zu einer Geldstrafe auf Bewährung verurteilt worden. Daschner hatte drei Tage nach der Entführung des elfjährigen Bankierssohns Jakob von Metzler angeordnet, dem Tatverdächtigen Gäfgen Schmerzen anzudrohen.


http://www.sueddeutsche.de/deutschla...ikel/52/45007/

insgesamt nun doch ein urteil womit sich denke ich alle abfinden können...
 
 
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mephisto
Alt 20.12.2004, 13:12   #6
Standard

Original geschrieben von hackvresse


Der frühere Frankfurter Polizeivizepräsident ist zu einer Geldstrafe auf Bewährung verurteilt worden. Daschner hatte drei Tage nach der Entführung des elfjährigen Bankierssohns Jakob von Metzler angeordnet, dem Tatverdächtigen Gäfgen Schmerzen anzudrohen.


http://www.sueddeutsche.de/deutschla...ikel/52/45007/

insgesamt nun doch ein urteil womit sich denke ich alle abfinden können...
stimmt!

ich hab heute auch erfahren, dass es auch einen Präzedenzfall zu der sache gab, wo das (vor ca 10 jahren) auch schonmal passiert ist. Es wurden einem tatverdächtigem Schmerzen angedroht, woraufhin er den Standort des Jungen, den er entführt hatte, preisgab. Der Junge lebte noch, konnt demnach also gerettet werden!
Ich denke auch, dass das die Richter in einer positiven Weise beeinflusst hat!

Ich denke auch, dass Daschner mit dem Urteil zufrieden sein kann, wobei es ja auch hätte schlimmer sein können!
 
 
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Shawna
Alt 20.12.2004, 14:31   #7
Standard

Sie hätten ihm die Schmerzen nicht nur androhen sollen. Sie hätten die Wahrheit aus ihm rausprügeln sollen.
Tsss...armes Deutschland.
 
 
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hackvresse
Alt 20.12.2004, 15:12   #8
Standard

@shawna
ein armes deutschland wäre es wenn alle so wie du denken würden...zum glück ist dem nicht so
 
 
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