Zitat von Loisi Man darf doch Leuten nicht gegen ihren Willen ihre Heimat wegnehmen?
Auch, wenn es um ein sogenanntes "zukunftsorientiertes Projekt" geht?
Man kann, glaube ich, per Definition schon eigentlich niemandem seine Heimat wegnehmen.
Aber natürlich kann der Staat gesetzteskonform die Enteignung von Grundstücken und Gebäuden durchführen, wenn dies einem übergeordneten Ziel wie dem ominösen Gemeinwohl dient.
Wobei ich nicht glaube, dass Enteignung eigentlich das richtige Wort ist, denn es ist schon verpflichtend, dass die betroffenen eine angemessene Entschädigungssumme für welche Objekte auch immer erhalten.
Enteignung wird wohl eher benutzt, wenn man nichts dafür bekommt. So wie bei irgendwelchen Landaufteilungsreformen nach der russischen Revolution, in der DDR oder als Castro nach seinem "Aufstieg" zum Präsidenten in Cuba wohl sämtliche ausländischen Firmen dort in Staatseigentum überführte. Wie auch immer.
Aber ganz so einfach kann der Staat das natürlich nicht und es werden auch bei dererlei Anlässen häufig zahllose Prozesse geführt, wobei die Anwohner nicht immer den kürzeren ziehen müssen.