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Einschränkung der Strafverfolgung von Filesharing

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Alt 03.08.2008, 15:22   #1
Standard Einschränkung der Strafverfolgung von Filesharing

Zitat von golem.de
Deutsche Strafverfolger lassen Tauschbörsennutzer in Ruhe

Generalstaatsanwälte geben neuen Leitfaden aus

In vielen Bundesländern werden die Strafverfolger künftig nur noch gegen Intensivnutzer von Tauschbörsen vorgehen. Wer weniger als mehrere hundert oder einige tausend Dateien heruntergeladen hat, braucht die Staatsanwälte nicht mehr zu fürchten.
Die Generalstaatsanwälte in Nordrhein-Westfalen empfahlen ihren Internetfahndern Mitte Juli 2008, nur noch gewerbsmäßige Online-Urheberrechtsverletzungen zu verfolgen. Das berichtet das Nachrichtenmagazin Focus. Ähnliche Leitlinien seien nach Angaben von Justiz- und Ministeriumssprechern auch in Bayern, Baden-Württemberg und Sachsen-Anhalt ausgegeben worden. Auch Niedersachsen werde bald nachfolgen.

Laut den neuen Vorgaben in Nordrhein-Westfalen drohen Filesharern erst dann Strafen, wenn sie mehr als 200 Dateien schwarz heruntergeladen haben. Im Süden Deutschlands kommen Tauschbörsennutzer erst bei einer Schadenshöhe von etwa 3.000 Euro in Konflikt mit dem Staatsapparat. Sachsen-Anhalts Beamte agieren erst bei 3.000 Dateien oder 200 Filmen.

"Das Internet soll kein straffreier Raum werden. Es wäre aber unverhältnismäßig, bei jedem Jugendlichen zu durchsuchen, der sich einen Film oder eine Musikdatei herunter geladen hat", sagte Kölns Generalstaatsanwalt Jürgen Kapischke dem Blatt.

In einigen Metropolen hatten Staatsanwaltschaften bereits nicht mehr ermittelt, wenn die Musikindustrie tausende Teilnehmer von Tauschbörsen angezeigt hatte. Die Behörden sehen sich als Ermittlungsgehilfe der Medienbranche missbraucht, denn die Ermittlungen führten fast nie zu einer Anklage, da die Schuld zu gering sei. Den Klägern gehe es auch nicht darum, Straftaten zu ahnden, sie wollten über die Staatsanwaltschaften nur auf Kosten der Steuerzahler die Namen hinter IP-Adressen erfahren, um dann zivilrechtlich Abmahnungen auszusenden
Quelle: Deutsche Strafverfolger lassen Tauschbörsennutzer in Ruhe - Golem.de

Ich kann sagen: Grund zur Freude, nicht nur für die die anklagen fürchten, sondern auch aus steuerzahlersicht, der die massiven abmahnwellen der Industrie nicht mehr finanzieren muss.

Etwas traurig ists doch: Mittlerweile brauchen die Verfolger der Musikindustrie die Staatsanwaltschaften nicht mehr, sie dürfen per gesetz selbst bei providern die IP-Addressen erfragen, um gegen Tauschbörsennutzer vorzugehen (nach richterlicher absegnung des ganzen).

Aber wenigstens keine Hausdurchsuchungen mehr wenn irgendein Kiddie ein paar lieder runtergeladen hat...
 
 
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PowerWapiti
Alt 03.08.2008, 16:57   #2
Standard

In Zeiten von der Totalüberwachung ist das ja mal was positives
 
 
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Wodar Hospur
Alt 03.08.2008, 21:58   #3
Standard

Die Provider dürfen immernoch nicht die IP Adressen rausholen, hier paar
Infos. Nur es muss kein richterlicher Beschluss mehr erfolgen. Außerdem ist mit der erweiterten Datenspeicherung soweit ich weiß ein Beschluss ergangen das diese Verbindungsdaten nur bei schweren Verbrechen herausgegeben werden dürfen.

Paar Infos dazu vielleicht auch hier.
 
 
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Sidolin
Alt 05.09.2008, 21:22   #4
Standard

Als kleiner Anschluss dazu: Die Contentindustrie kann jetzt direkt bei den Providern die Daten abfragen. Zwar nur die zu Abrechnungszwecken gespeicherten, aber z.B. bei einem großen rosa Onlineanbieter werden da halt einfach die Daten der Vorratsdatenspeicherung umdeklariert. Weiterhin dürfen nur bei "gewerblichem Ausmaß" Daten rausgegeben werden, das wird aber schon ab einem Kinofilm vorrausgesetzt.

Siehe auch heise online - 05.09.08 - Urheberrechtsverletzung: Gerichte setzen niedrige Hürde für Auskunftsanspruch gegen Provider
 
 
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