Original geschrieben von lightblue
..es muss doch irgendwie bestraft werden...natürlich ist es für die mutter schon schlimmm genug aber das ändert nichts daran, dass es eine straftat is....
Das spielt jedoch keine Rolle ob es eine *Straftat* ist, wenn die Frau keine Schuldfähigkeit aufweißt.
Zitat: "Ohne Schuld handelt, wer . . . wegen einer krankhaften seelischen Störung, wegen einer tief greifenden Bewusstseinsstörung . . . unfähig ist, das Unrecht der Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln." In solchen Fällen sei ein Täter "schuldunfähig", muss also weder Strafprozess noch Gefängnis fürchten. So kranken Tätern droht dafür eine Unterbringung in einer geschlossenen Anstalt."
Warum jedoch psychatrische Klinik nicht angemessen ist, kann ich nicht nachvollziehen. Allein um ihre Persönlichkeitsstörung genauer zu untersuchen, halte ich Klinik für sinnvoll.
Keine Wiederholungsgefahr? Nun krankhafte Eifersucht, Rachewahn...solche Emotionen können sehr leicht wieder eintreten und dann besteht sehr wohl *Wiederholungsgefahr*.
Meiner Meinung nach klare Fehlentscheidung des Gerichts.