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Doppelmord bleibt ungestraft

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Bi-Zar
Alt 22.09.2004, 14:27   #1
Standard Doppelmord bleibt ungestraft

 
 
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rattenjunge
Alt 22.09.2004, 14:35   #2
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hmmm, das ist schon krank
grade für den vater der kinder muss das ja sowas von übel sein.

grundsätzlich halte ichs aber für richtig, dass täter mit solch krassen persönlichkeitsstörungen nicht in normale haft gesteckt werden.
allerdings entweder knast oder psychiatrie sollte schon sein.

naja, die frau wird wahrscheinlich ihres lebens eh nicht mehr froh
 
 
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lightblue
Alt 22.09.2004, 15:33   #3
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"Die Gutachter glauben, dass bei dieser Form der Eifersuchtskrankheit nur die eigenen Kinder als Opfer in Betracht kommen. Es gebe keine Wiederholungsgefahr."

...nun...sie glauben...

..es muss doch irgendwie bestraft werden...natürlich ist es für die mutter schon schlimmm genug aber das ändert nichts daran, dass es eine straftat is....
 
 
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Janshi
Alt 22.09.2004, 18:37   #4
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Original geschrieben von lightblue


..es muss doch irgendwie bestraft werden...natürlich ist es für die mutter schon schlimmm genug aber das ändert nichts daran, dass es eine straftat is....
Das spielt jedoch keine Rolle ob es eine *Straftat* ist, wenn die Frau keine Schuldfähigkeit aufweißt.

Zitat: "Ohne Schuld handelt, wer . . . wegen einer krankhaften seelischen Störung, wegen einer tief greifenden Bewusstseinsstörung . . . unfähig ist, das Unrecht der Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln." In solchen Fällen sei ein Täter "schuldunfähig", muss also weder Strafprozess noch Gefängnis fürchten. So kranken Tätern droht dafür eine Unterbringung in einer geschlossenen Anstalt."

Warum jedoch psychatrische Klinik nicht angemessen ist, kann ich nicht nachvollziehen. Allein um ihre Persönlichkeitsstörung genauer zu untersuchen, halte ich Klinik für sinnvoll.

Keine Wiederholungsgefahr? Nun krankhafte Eifersucht, Rachewahn...solche Emotionen können sehr leicht wieder eintreten und dann besteht sehr wohl *Wiederholungsgefahr*.
Meiner Meinung nach klare Fehlentscheidung des Gerichts.
 
 
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Jacky Treehorn
Alt 24.09.2004, 01:52   #5
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Wie stets in solchen Fällen ist eine Beurteilung sehr schwierig, wenn man nur die gefilterten Infos aus der Presse kennt - so leider auch der Schreiber dieser Zeilen.

Zur Beruhigung: Totschlag verjährt nicht so schnell, und die Einstellung des Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft hindert nicht eine spätere Anklage.
 
 
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lightblue
Alt 24.09.2004, 23:55   #6
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Original geschrieben von Jacky Treehorn

Zur Beruhigung: Totschlag verjährt nicht so schnell, und die Einstellung des Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft hindert nicht eine spätere Anklage.
lol ich bin beruhigt

ich find auch...wenigstens ne klinik wär drin...
aber...naja...ach ich bin kein anwalt und versteh wahrscheinlich von den ganzen Sachen eh zu wenig...

..wahrscheinlcih war das ganze eh ganz anders und wurd nur umgeändert um ne gute Story zu haben...
 
 
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Jacky Treehorn
Alt 25.09.2004, 00:18   #7
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Vorweg: Ich bin auch kein Anwalt, aber das wäre auch nicht unbedingt Gewähr für richtige Kenntnis des Rechts

Daß die Geschichte gefaked wäre, kann ich mir nicht vorstellen. Es gibt dazu eine offizielle Stellungnahme der Staatsanwaltschaft - zumidest war jemand im TV zu sehen, der das so dargestellt hat
 
 
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B³nny
Alt 25.09.2004, 23:15   #8
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Deutschland hat zu viele Gesetze.
Zu viele Gesetze, die sich widersprechen.
Zu viele Gesetze, die einfach unvollständig sind oder einfach net gscheit durchdacht.

-

So etwas kommt dabei heraus.
Als nächstes kommt wieder der Kinderschänder, der ne "ach so schlechte" Kindheit hatte, die natürlich wahr sein kann, aber auch gefaket, der ne Geldstrafe inklusive Schmerzensgeld zu zahlen hat und gut is.
Wenn Gefängnis, dann natürlich die "Gute Führung".

Klar, sicher ist Pauschalisierung in so einem Thema scheisse, aber diese Verfahren regen mich arg auf. "Bis das nächste Kind innen Busch gezogen wird" bzw. eingefroren in der Kühltruhe gefunden wird.

so far
 
 
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