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Bundes- u. Reichspräsident

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moechen
Alt 05.12.2004, 16:36   #1
Standard Bundes- u. Reichspräsident

Gut gut, ich weiß nich ob das hier hin passt, aber egal...
so, da ich mich derzeit mit diesen Thema herumschlage habe ich mal wichtige u. dringende Fragen...

Der Bundespräsident ist im Vergleich mit dem Reichspräsidenten stark entmachtet worden... gut gut, das ist klar
naja...
da stell ich mir die erste frage ..
der reichspräsident konnte mit Hilfe der bewaffneten Macht die Reichsexekution gegen widerstrebende Länder im Reich durchführen ... welche länder sind dort gemeint???

zudem stell ich mir die frage. ob der bundespräsident nur in verbindung der bundeskanzler wahl den bundestag auflösen kann? Art. 63 IV S. 3 GG oder versteh ich den grad völlig falsch??? denn der reichspräsident konnte das ja aus eigener initiative...

wär arg prima wenn ihr mir schnell helfen könntet ...
thx
 
 
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Bi-Zar
Alt 05.12.2004, 16:46   #2
Standard

Soweit ich weiß wurden die KPD Regierungen in Thüringen und Sachsen per Armee entfernt. Das wäre wohl die Sache mit der Reichsexekution.
 
 
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Sonic
Alt 05.12.2004, 19:01   #3
Standard

In der Weimarer Republik hatte der Reichspräsident den Oberbefehl über die Reichswehr, und konnte somit das Militär gegen das Parlament und Regierung ausspielen.

In der Weimarer Republik hatte der Reichspräsident das Recht zur Parlamentsauflösung. Dabei kam es zur häufigen Auflösung des Reichstags und Lahmlegung des Parlaments.

Das Auflösungsrecht durch den Bundespräsidenten (heute in der BRD) ist durch die Artikel 63 und Art. 68 (= Vertrauensfrage) GG begrenzt.

Außerdem konnte der Reichspräsident (einfach so) den Reichskanzler entlassen. Heute ist eine Entlassung des Kanzlers nur durch ein konstruktives Mißtrauensvotum möglich Art. 67 GG.



Ich hoffe ich konnte Dir helfen

Falls Du noch fragen hast, nur zu

MfG

Dichter
 
 
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moechen
Alt 05.12.2004, 22:14   #4
Standard

Gut, dankeschön, hat mir weitergeholfen erstmal
bis ich mich morgen weiter mit dem thema befass *g*
 
 
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Sonic
Alt 05.12.2004, 22:21   #5
Standard

brauchst Du das für die Schule, weil wir haben das jetzt auch in GMK, ich bin im 3. Semester = Abk. S3,

Also 1. Halbjahr der 13. Klasse am Gymnasium
 
 
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moechen
Alt 06.12.2004, 07:26   #6
Standard

ja, ich brauch das für die berufsschule .. . ich muss ein referat ausarbeiten über den bundes-u. reichspräsident ... in welchen aufgaben die sich halt unterscheiden. u. die aufgaben im GG sind ja teils zerstreut, teils im einfachen recht u. teils aus der Staatspraxis hervorgegangen ... u. die alle zu kriegen fällt mir derzeit nen bissl schwer
 
 
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