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Anwenden von Pfefferspray/CS-Gas - Berichte


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tomi
Alt 23.06.2007, 12:20   #1
Standard Anwenden von Pfefferspray/CS-Gas - Berichte

Hallo Zusammen!

Ich schreibe zur Zeit an einem Artikel für eine Projektwoche an meiner Schule zum Thema Gewaltbereitschaft Jugendlicher/Selbsverteidigung. (Geht mit in die Deutsch-Abi-Note ein...) Ich habe mich entschieden über den Gebrauch von Abwehsprays zu schreiben. Ich habe mir auch schon Informationen von der Polizei geholt, über die Wirksamkeit der verschiedenen Mittel.
Hat von Euch jemand schon Situationen erlebt, in denen ein Reizstoffmittel eingesetz wurde? Schreibt doch bitte einen kurzen Text über den Verlauf, eventuelle Komplikationen und die Bezeichnung des angewannten Stoffes!

Vielen Dank schonmal!

tomi

Geändert von tomi (23.06.2007 um 15:04 Uhr).
 
 
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Jumpy
Alt 23.06.2007, 12:30   #2
Standard

Habe berufsbedingt sehr viel mit der Materie zu tun. Gerne gebe ich dir Info`s wenn du vielleicht schilders, für welchen Zweck du den Artikel schreibst und wo er erscheint !
Kannst du auch gerne per PN machen
 
 
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Jumpy
Alt 24.06.2007, 11:38   #3
Standard

So, hier hab ich dir bisschen was gepastet und egänzt für deine Schularbeit :

CS - Gas


Allgemeines: 1928 wurde das CS von den amerikanischen Wissenschaftlern B. B. Corson und R. W. Stoughton hergestellt. Es wurde aber erst 1960 in der amerikanischen Armee eingeführt.
Aufnahme: Der Stoff wird über die Schleimhäute, die Augen und die Atmung auf den Körper einwirken.
Anwendungen: Im Vietnamkrieg wurde das Tränengas stark eingesetzt. Heute ist es auf der ganzen Welt ein Standard-Tränengas der Polizei. Leider ist CS als Selbstverteidigungsmittel zugelassen. Laien können die Wirkungen und Folgen des CS aber nicht einschätzen.
Der Stoff muss vorbereitet werden, damit er als Tränengas verwendet werden kann. Bei der Polizei existieren drei verschiedene Anwendungsmöglichkeiten:
  • Sprühgeräte: Das Tränengas wird in organischen Lösungsmitteln gelöst und kann entweder in handlichen Geräten oder in speziellen Vorrichtungen für größere Entfernungen versprüht werden.
  • Wasserwerfer: Bei Wasserwerfern existiert eine Zumischeinrichtung. Hier wird kurz vor dem Austritt des Wassers das Tränengas zugemischt und regnet dann als Aerosol nieder.
  • Reizstoffwurfkörper: Diese Wurfkörper werden entweder aus der Hand geworfen oder mit einer Waffe abgeschossen. Nach der Zündung wird der Wirkstoff als Schwebstoff durch eine Vernebelung freigesetzt.
Die Wasserwerfer der Polizei enthalten CN und CS in Konzentrationen von 150, 225 oder bis zu 300 mg/l. Dies entspricht 0,03 %. Reizstoffsprühgeräte enthalten entweder 0,9 % CN oder 1 % CS gelöst in organischen Lösungsmittel. Die Lösungsmitteln verstärken die Diffusion durch die Haut.
  • Bei einigen Patienten konnte beobachtet werden, dass nach CN/CS-Erstkontakt mit oder ohne kurzzeitiger initialer Hautreaktion eine bis zu vier Wochen lange beschwerdefreie Phase folgte, bevor sich ohne erneute Exposition an derselben Stelle ein länger anhaltendes Ekzem entwickelte.
  • Es weisen allerdings angesichts ihrer Kasuistiken daraufhin, dass toxische Kontaktdermatitiden verzögert auftreten können (in einem Fall vier bis sechs Tage nach Exposition).
  • Außer wenigen Hinweisen auf Urtikaria und Quincke-Ödem in der französischen Literatur gibt es keine Berichte über mehr Soforttyp-Reaktionen.
  • Eine erhöhte CS-Empfindlichkeit von Asthmatikern wird jedoch nicht ausgeschlossen.
  • Pathophysiologie: Die Pathophysiologie ist nicht bekannt. In Tierversuchen wurde festgestellt, dass CS eine reflektorische Unterdrückung der Atemrate auslöst.
Symptome: Ab einer Konzentration von 15 ng/mm kommt es zu einem starken Brennen, Kratzen und Stechen im Hals, in der Nase und an den Augen. Zusätzlich wird ein starker Tränen- und Speichelfluss ausgelöst. Rötungen der Haut, Ödeme und Atemnot sind weitere Zeichen. Auch auf der Haut, vor allem an Verletzungen, wie z.B. Schürfwunden, ist ein stark stechender Schmerz festzustellen. Es kann auch zu Übelkeit und Erbrechen kommen. Eine Konzentration ab 1000 mg/m³ von CS gilt als tödlich. Schon ab einer Konzentration von 1 mg/mm³ ist der Gegner kampfunfähig.
Schon ab einer Menge von 15 ng/mm wird ein Augenbrennen bis hin zur "Kampfunfähigkeit" erreicht. Dies wird mit einer 0,05 %igen Konzentration des Stoffes in den Treibmitteln mit einer Sprühdauer von zwei Sekunden aus drei Metern Entfernung erreicht. Bei steigenden Konzentrationen tritt eine schmerzhafte Bindehautreizung, Tränenfluss und ein wieder abschwellender Lidkrampf auf. Bei der Anwendung von CS-Gas aus kurzer Entfernung sind Trübungen der Hornhaut und Korneaepithel-Defekte beschrieben worden. Zusätzlich können Verletzungen durch den Einsatz der Sprengkörper, etc. auftreten. Eine Abgrenzung zwischen mechanischen Verletzungen und den toxischen Einwirkungen ist oft schwierig. Bei Anwendungen in geschlossenen Räumen sind oft Pneumonien, Bronchitiden und toxische Lungenödeme aufgetreten. Diese zuletzt genannten schweren Komplikationen treten teilweise erst nach Tagen auf. Es sind einige Todesfälle bekannt.
Bei wiederholter oder länger andauernder Einwirkung können allergische Reaktionen, z.B. eine Kontaktdermatitis, auftreten. Dies wird von CN stärker als durch andere Tränengase verursacht.
CS ist um den Faktor fünf stärker wirkend als CN. Die Wirkung wird durch Wärme, Feuchtigkeit, Luftabschluss und Reibung verstärkt. Dunkle, z.B. schwarze, Haut reagiert weniger empfindlich auf die Reizgase. Der Grund ist im Detail noch nicht geklärt. Es wird durch vermutet, dass ein erhöhter Melaningehalt in der Haut dafür verantwortlich ist.

Maßnahmen: In geschlossenen Räumen ist für eine gute Lüftung zu sorgen. Betroffene Augen sind zu anästhesieren und ausgiebig, z.B. mit Isogutt zu spülen. Vor der Augenspülung sind eingelegte Kontaktlinsen zu entfernen. Betroffene Kleidung ist sofort zu entfernen. Kontaminierte Haut ist mit Polyethylenglykol 400, oder falls dies leider nicht vorhanden ist, gründlich mit Wasser und Seife zu reinigen. Die Dekontamination sollte so schnell als möglich erfolgen, um eine Kontaktdermatitis zu verhindern. Falls die Patienten stärkeren Konzentrationen oder länger den Tränengasen ausgesetzt waren, ist eine Lungenödemprophylaxe durch die inhalative und parenterale Gabe von Kortikoiden vorzunehmen. Bei einem toxischen Lungenödem ist die parenterale Gabe von Kortikoiden, Furosemid (z.B. Lasix®) und die PEEP-Beatmung erforderlich.
Dekontamination: Eine Dekontamination soll nur unter schwerem Atemschutz vorgenommen werden. Es ist auf die Verhinderung einer Staubentwicklung, z.B. durch Anfeuchten, zu achten.


Pfefferspray

Weitere Namen: Oleoresin Capsicum
Wirkstoff: Als Hauptbestandteile werden Capsicain (8-methyl-N-vanillyl-6-noneneamid), Dihydro- und Nordihydrocapsicain. Die Schärfe wird um den Faktor 3000 höher angegeben, als "normaler" Pfeffer.
Allgemeines: Pfeffergas besteht aus einem Auszug aus Pfefferschoten. Es wirkt um einiges stärker als CN oder CS. In Deutschland ist Pfeffergas nur zur Abwehr von Tieren zugelassen. PAVA ist ein synthetisch hergestelltes "Pfefferspray".
Zwischen 1990 und 1995 sollen in den USA 61 Patienten nach der Anwendung von Pfefferspray verstorben sein. Da der Einsatz des Sprays zu schweren Schädigungen der Hornhaut führen kann, hat Schweden auf die Einführung verzichtet. Vor allem wenn OC mit anderen Reizstoffen kombiniert wird sind schwere gesundheitliche Schäden zu erwarten. Ein Hersteller in den USA warnt davor, dass eine Kombination von OC und CS zu Augenverletzungen und Erblindungen führen kann.
Aufnahme: Der Stoff wird über die Schleimhäute und die Augen einwirken.
Anwendungen: Seit kurzen wird Pfefferspray, neben den Tränengasen CN und CS, bei der Polizei verwendet.
Prophylaxen: Die Augen müssen mit einer dichtschließenden Brille geschützt werden. Flüssigkeitsfeste Kleidung schützt vor Wirkungen auf der Haut. Ein einfacher Mundschutz reicht aus, um den Wasserstrahl des Pfeffersprays abzuhalten. Ein solcher Mundschutz ist bei CN und CS wirkungslos.
Pathophysiologie: Durch die Reizung der Chemo-Nozizeptoren in der Haut und der Schleimhaut durch das Capsicain kommt es zu Schmerzen. Zusätzlich wird eine lokale Entzündungsreaktion ausgelöst.
Symptome: Das Pfefferspray löst ein lange andauerndes Brennen auf der Haut, eine starke Reizung der Augen mit vorübergehender Erblindung, Krämpfe im Bereich des Oberkörpers, Atemnot und Hustenanfälle aus. Ein krampfhafter Lidschluss, Schwellungen und Rötung der Augenbindehaut, starker Tränenfluss sind weitere Zeichen. Es können Schäden am Epithel der Kornea auftreten. Bei einer Einwirkung auf die Haut entsteht ein starker brennender Schmerz, eine Rötung und eine Quaddelbildung der Haut. Dies wird durch die Ausschüttung von Histamin verursacht. In schweren Fällen können sich sogar Blasen bilden. Bei einer Einwirkung auf das Atmungssystem tritt ein starker Husten und ein stark vermehrter Speichelfluss zu erkennen. Eventuell tritt auch ein Würgereiz auf. In seltenen Fällen kann ein Laryngospasmus oder auch ein Atemstillstand auftreten.
Vor allem bei Personen, die unter Erkrankungen der Atemwege, z.B. Asthma, leiden, ist die Wirkung stärker. Das gleiche gilt auch für medikamentierte Patienten und Drogenkonsumenten.
Bei Kontaktlinsenträger kann sich das Pfefferspray unter der Kontaktlinse ansammeln und so viel stärker auf die Hornhaut wirken.
Bei einer Verwendung des Pfeffersprays unter einem Meter Entfernung treten zusätzlich noch mechanische Augenschäden auf.
Maßnahmen: Die betroffenen Patienten sind sofort aus dem Wirkungsbereich des Sprays zu bringen. Der Patient ist zu beruhigen. Die Wirkung lässt nach fünf bis zehn Minuten nach und sollen nach 45 Minuten abgeklungen sein. Betroffene Augen sind zu anästhesieren und ausgiebig, z.B. mit Isogutt zu spülen. Vor der Augenspülung sind eingelegte Kontaktlinsen zu entfernen. Betroffene Kleidung ist sofort zu entfernen. Kontaminierte Haut ist mit Polyethylenglykol 400, oder falls dies leider nicht vorhanden ist, gründlich mit Wasser und Seife zu reinigen. Nach der Dekontamination mit Polyethylenglykol 400 ist die Haut gründlich mit Wasser und Seife zu reinigen.



Im allgemeinen kann ich dir aus der Praxis nur sagen, dass wir ausschliesslich Pfefferspray verwenden (zur Tierabwehr ) , dabei achten wir bei der Anschaffung auf Spray`s mit konzentrierten Strahl, um unschuldige nicht zu treffen. Hat auch eine bessere Rechweite, je nach Hersteller, bis 5 mtr.
Die Reaktionen der Betroffenen sind sehr unterschiedlich, je nach Zustand, Grösse und Alkoholpegel, kann eine eindeutige Reaktion nicht beschrieben werden. Auf jeden Fall ist derjenige erstmal handlungsunfähig.

Wenn du mehr brauchst, googeln soll helfen
 
 
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tomi
Alt 24.06.2007, 12:57   #4
Standard

Vielen Dank für den ausführlichen Text, kann ich sicher was damt anfangen!
Privat würde mich noch interessieren, was du beruflich denn machst? Polizei, Bahnschutz, Zoll...???
 
 
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Sehr gut ?
Alt 24.06.2007, 15:07   #5
Standard

Was ich nicht verstehe, die polzei darf oc gegen menschen einsetzten, und der private bürger nicht.
Hab meiner mutter aber trotzdem oc besorg, da in einer notwehrsituation wohl kaum einer frag ob es oc oder cs war.
Ausserdem will ich mal nen angreifer sehen der danach anzeige erstattet.
 
 
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Jumpy
Alt 24.06.2007, 15:30   #6
Standard

Zitat von Sehr gut ?
Was ich nicht verstehe, die polzei darf oc gegen menschen einsetzten, und der private bürger nicht.
Hab meiner mutter aber trotzdem oc besorg, da in einer notwehrsituation wohl kaum einer frag ob es oc oder cs war.
Ausserdem will ich mal nen angreifer sehen der danach anzeige erstattet.
Es geht bei der Nutzung um die entsprechnde Dosierung, da hat man wohl noch nicht den dreh raus, auf welche Konzentration man sich für die Öffentlichkeit einigt (vermutlich) Ähnlich wie bei CS - Gas früher.

Paste Wiki:

Pfefferspray wird in Deutschland für den zivilen Handel als Tierabwehrspray gekennzeichnet. Solche Sprays sind in Deutschland nicht dem Waffengesetz (WaffG) unterworfen, da sie nicht dem Waffenbegriff des §1WaffG entsprechen. Tierabwehrsprays dürfen von Jedermann erworben, besessen und geführt werden. Ungeachtet dessen kann das Führen von Tierabwehrsprays bei Versammlungen, die unter das Versammlungsgesetz fallen sowie auf dem Weg dorthin oder zurück, von der Polizei als Verstoß gegen § 2 Abs. 3 VersammlG (Waffenverbot) als Vergehen geahndet werden.
Als Tierabwehrspray gekennzeichnete Produkte sind dem Willen des Herstellers (wie er in der Bauart des Gerätes zum Ausdruck kommt) zufolge nicht dazu bestimmt, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit eines Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen. Die Einstufung als Waffe gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 2a WaffG entfällt daher wegen der fehlenden Zweckbestimmung. Die Eignung des Tierabwehrsprays, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit eines Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, ist unbedeutend, da Reizstoffe zum Zwecke der Tierabwehr nicht, wie in § 1 Abs. 2 Nr. 2a WaffG gefordert, im Waffengesetz genannt sind. (Nicht erfasst in Anlage 1, Abschnitt 1, UA 2, Ziff. 2)
Der Einsatz von Tierabwehrspray gegen Menschen kann bestraft werden (Gefährliche Körperverletzung), soweit kein Rechtfertigungsgrund wie Notwehr oder Nothilfe vorliegt.

Die Polizei verwendet zur Zeit 0,3%
 
 
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Sivar
Alt 24.06.2007, 15:55   #7
Standard

Also ich musste in meiner Rettungsdienstzeit mal einen abholen und in die stationäre Psychiatrie bringen, den die Polizei vorher mit Pfefferspray davon überzeugt hatte, dass man seine eigene Mutter nicht absticht.

Ich schätze, wir waren so ungefähr ne Viertelstunde nach dem Einsatz des Sprays bei dem im Zimmer, und trotz geöffnetem Fenster wars noch ein bisschen unangenehm in den Augen und der Nase. Der Typ, der das Zeug ins Gesicht bekommen hat, konnte aber noch nicht allzu viel sehen und hat ne halbe Stunde später noch rumgespuckt (teilweise aber wohl aus Frust, weil er mit Handschellen und Fixiergurt bäuchlings auf unserer Trage gefesselt war ).

Naja, is jedenfalls übles Zeug .
 
 
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Jumpy
Alt 24.06.2007, 16:01   #8
Standard

Handschellen und Pfefferspray in Kombination ist eine Todsünde und eigentlich der Polizei untersagt. Das kann einen wirklich in den "Wahnsinn" treiben !
 
 
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tomi
Alt 24.06.2007, 16:31   #9
Standard

Im Prinzip "darf" jeder Pfefferspray gegen Menschen einsetzten, wenn eine Notwehr/Nothilfe- Situation dies fordert. Ein Normalbürger besitzt Pfefferspray zur Tierabwehr (;-)), genauso wie er ein Messer zu hause zum Obst schneiden hat und nicht um es gegen einen Angreifer einzusetzten.... Die Polizei führt nun aber solche Sprays mit der Absicht sie in gefährlichen Situationen gegen Menschen einzusetzen und da alles gesetzlich geregelt sein muss (erst recht bei der Polizei), hat die Polizei eine Ausnahmegenehmigung und darf diese eben auch zu einem soclehn Zweck führen. Soweit bin ich informiert....
 
 
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Jumpy
Alt 24.06.2007, 16:45   #10
Standard

Zitat von tomi
Die Polizei führt nun aber solche Sprays mit der Absicht sie in gefährlichen Situationen gegen Menschen einzusetzen und da alles gesetzlich geregelt sein muss (erst recht bei der Polizei), hat die Polizei eine Ausnahmegenehmigung und darf diese eben auch zu einem soclehn Zweck führen. Soweit bin ich informiert....
Die polizei hat Gewaltmonopol
das Pfefferspray wird nur eingesetzt um auf ein anderes schwächeres Mittel zurückgreifen zu können als eine Schusswaffe (Verhältnismäßigkeit).
 
 
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Sehr gut ?
Alt 25.06.2007, 10:44   #11
Standard

Die Polizei verwendet zur Zeit 0,3%
Hab dieses gekauft:http://www.freie-waffen.com/catalog/...0ml-p-528.html

Da steht es enthält 10% Oleoresin Capsicum.
Kann dies sein ?
 
 
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Jumpy
Alt 25.06.2007, 10:47   #12
Standard

Kann sein, da es sowieso verboten ist und nur gegen Tiere eingesetzt werden darf, ist die Konzentration ja eh egal. Erlaubt werden, wenn überhaupt, sowas bei 1% .
 
 
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Sehr gut ?
Alt 25.06.2007, 10:55   #13
Standard

Die wirkungsweise wird am beispiel mensch beschrieben.
Ich hoffe mal die 10% machen nicht auf anhieb blind.
Die amis testen das doch an ihren eigenen soldaten, hast du vll eine ahnung welche konzentration die haben ?
 
 
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Sivar
Alt 26.06.2007, 06:48   #14
Standard

Zitat von Jumpy
Handschellen und Pfefferspray in Kombination ist eine Todsünde und eigentlich der Polizei untersagt. Das kann einen wirklich in den "Wahnsinn" treiben !
Da magst du grundsätzlich recht haben, aber ansonsten hätte der Typ uns (den Polizisten und mich) auf der etwa 20minüten Fahrt zur Psychiatrie angegriffen und den Rettungswagen zerlegt. Natürlich hätte der Polizist ihm auch mit dem Gummiknüppel ein paar geben können, wenn er aufmuckt, anstatt ihm Handschellen anzulegen, aber da halte ich Handschellen trotz Pfefferspray doch für die bessere Alternative, zumal das mit dem Spray bestimmt schon 15 Minuten her war, bevor der Typ gefesselt wurde.

Auch wenn ich weiter drüber nachdenke, muss ich sagen, dass das Pfefferspray in der Situation die beste Form der "Deeskalation" war. In seiner emotionalen Ausnahmesituation hätte er nämlich wahrscheinlich nichtmal die Bedrohung mit einer Schusswaffe verstanden, sondern sich vor lauter Wut (und Frust?) trotzdem auf alles und jeden gestürzt. Und das Ergebnis davon hätte ich nicht unbedingt gerne sehen wollen...

In andern Ländern mit anderen Sitten hätte man den Typen wahrscheinlich ziemlich schnell abgeknallt (oder zumindest angeschossen).
 
 
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Jumpy
Alt 26.06.2007, 11:52   #15
Standard

Zitat von Sivar
Handschellen trotz Pfefferspray doch für die bessere Alternative, zumal das mit dem Spray bestimmt schon 15 Minuten her war, bevor der Typ gefesselt wurde.
Nach einer Viertelstunde lässt die Wirkung auch erheblich nach, da gehts auch. Aber wenn man einen in den Wahnsinn treiben will, braucht man nur Hände fesseln und Pfefferspray ins Gesicht. Da werden sämtliche Reflexe und Reaktionen, die vom Gehirn gesteuert werden nicht ausführbar. Der Typ dreht am Rad
 
 
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Fokker
Alt 26.06.2007, 23:40   #16
Standard

Hm, Pfefferspray ist ein Teufelszeug.
Ich habe im Rettungsdienst eine ähnliche Situation erlebt wie Sivar. Wir mussten den Raum auch verlassen und selbst danach war es noch nicht gut, da wohl das Spray auch auf unsere Kleidung gelangt ist.

Ich habe auch schon von Fällen gehört, wo das Spray vom Zielobjekt abgeprallt ist und die Flüssigkeit die Polizisten selber getroffen hat.

Empfehlen würde ich das Zeug niemandem.
 
 
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Sili
Alt 27.06.2007, 01:10   #17
Standard

kann von nm kumpel berichten, der das mal im eigenversuch testen wollte.. er verlangte das man ihm pfefferspray direkt ins gesicht sprüht.. es wurde rot, es tränte gewaltig, ihm lief der rotz wie wasser und er schrie... noch dazu hat er sich das gesicht mit erde abgerieben.. freiwillig.. muss ganzschön brennnen ^^

Unsere Schule wurde schonmal von der Feuerwehr evakuiert, da jemand sone dose cs gas im klo hingestellt hat und den drücken festgeklebt.. verdacht auf irgend nen kampfstoff... wars ja auch.. zum glück n eher ungefährlicher
 
 
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Fusshupe
Alt 27.06.2007, 23:15   #18
Standard

Zitat von Sehr gut ?
Die wirkungsweise wird am beispiel mensch beschrieben.
Ich hoffe mal die 10% machen nicht auf anhieb blind.
Die amis testen das doch an ihren eigenen soldaten, hast du vll eine ahnung welche konzentration die haben ?
Das stimmt. Der Onkel von 'nem Freund von mir ist Polizist in den Staaten und dort hat er auch die Pflicht neues Equipment (zumindest teilweise) an sich selbst zu testen. Ich kann mal nachhaken ob der weiß wie stark das ist.
 
 
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tomi
Alt 07.07.2007, 09:33   #19
Standard

Hallo zusammen!

Vielen Dank für Eure Antworten....
Damit lässt sich sicherlich etwas anfangen!

Viele Grüpße
Tomi
 
 
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