Lupuz.de: Artikel-Portal / Magazin

Zurück   Postpla.net - die Forum Community > Postplanet Talk > Philosophie und Gedanken

Codex Hammurabi

Anzeigen:

Thema geschlossen
 
Themen-Optionen Thema durchsuchen
Rucksackbomber
Alt 14.08.2005, 01:48   #1
Standard Codex Hammurabi

http://de.wikipedia.org/wiki/Codex_Hammurapi

Der Codex Hammurapi, das Gesetzbuch König Hammurabis von Babylon, 1728 v. Chr. - 1686 v. Chr., ist eine der ältesten Gesetzessammlungen der Welt, die je gefunden wurde, zugleich eines der besterhaltenen Exemplare dieser literarischen Gattung in Mesopotamien. Noch älter ist die Sammlung des Urnammu von Ur um 2050 v. Chr., gefolgt von den Gesetzen des Esnunna um 1930 v. Chr. und die des Lipit-Istar von Isin um 1870 v. Chr..

[...]

Wichtige Passagen

Am Anfang des Gesetzestextes stehen Regelungen des Prozessrechts. Die Gerichte behielten sich das Recht vor, Fälle abzulehnen. So mussten Auseinandersetzungen dann zwischen den Personen ausgetragen werden.

Es wurde derjenige schwer bestraft, der jemand anderen ungerechtfertigt des Mordes bezichtigte. Der Ankläger wurde hingerichtet.
Schwerwiegend waren auch die Anschuldigungen wegen Zauberei. Der Beschuldigte wurde zu einem Gottesurteil gezwungen, d.h. er wurde ins Wasser geworfen. Ertrank er, war seine Schuld bewiesen, und die Anklage war berechtigt. Überlebte er das Gottesurteil (Flussordal), verlor der Ankläger seinen eigenen Besitz. Diese Gottesurteile waren nicht nur in Babylonien bekannt.
Schwer bestraft wurden auch Falschaussagen von Zeugen, denen bei Kapitalverbrechen die Todesstrafe drohte. Als Beweise galten in Prozessen Urkunden, die Aussagen der Zeugen und der geleistete Eid.
Auch die Richter konnten bestraft werden. Falls ein Richter ein rechtskräftiges Urteil später revidierte, verlor er seinen Posten und musste eine Geldstrafe zahlen. Das galt wahrscheinlich aber nur für Richter, die sich bestechen ließen.
Des weiteren wurde Eigentum und Besitz geregelt. Neben dem Besitz des Königs und des Tempels wurde auch der Besitz der Kleinbauern und ihrer Familien unter Schutz gestellt, wenn sie auf dem Land des Königs lebten.
Die Strafen für Diebstahl und Hehlerei von Königseigentum waren drakonisch, darauf konnte sogar die Todesstrafe drohen.
Mit dem Tod wurde auch derjenige bestraft, der jemand des Diebstahls bezichtigte und es nicht beweisen konnte.
Die Richter machten in ihren Urteilen auch einen gewichtigen Unterschied zwischen König und Tempel auf der einen Seite und den übrigen Bewohnern des Landes.

Wurde der König oder der Tempel bestohlen, musste der Dieb eine höhere Strafe bezahlen, als wenn er einen „gewöhnlichen“ Menschen bestahl.
Insofern herrschte, trotz der Ankündigung im Prolog, keine Gleichheit vor dem Gesetz.

[...]

http://de.wikipedia.org/wiki/Spiegelstrafe

[...]

Beispielhafte Auszüge aus dem Codex Hammurabi (CH)
CH 1: Wenn ein Bürger einen Bürger bezichtigt und Mord(-schuld) auf ihn geworfen hat, (es) ihm aber nicht beweist, so wird, der ihn bezichtigt hat, getötet.
CH 192: Wenn ein Mann einem Manne einen Zahn ausgeschlagen hat, wird sein Zahn ausgeschlagen.
CH 230: Wenn ein Baumeister ein Haus nachlässig errichtet hatte, es eingestürzt war und beim Einsturz den Sohn des Hauseigentümers erschlagen hat, wird der Sohn des Baumeisters getötet.

***

Bei kleineren vergehen fände ich es gar nicht mal so schlecht, wenn man die Spiegelstrafe auch heute noch anwenden würde. also bei geringfügigen Sachbeschädigungen zum Beispiel.
was denkt ihr?
 
 
Nach oben
ElLute
Alt 14.08.2005, 12:15   #2
Standard

es gibt soweit ich weiss auch in deutschland vergleiche, oder?!?
 
 
Nach oben
Rucksackbomber
Alt 14.08.2005, 22:11   #3
Standard

Original geschrieben von ElLute
es gibt soweit ich weiss auch in deutschland vergleiche, oder?!?
hä?
 
 
Nach oben
Registrierter PPler
Anonymisierungsmodus aktiv!
Alt 14.08.2005, 22:18   #4
Standard

Das quasi eine Art "Auge um Auge, Zahn um Zahn".
Aktionen werden vergolten mit vergleichbaren.
 
 
Nach oben
streetriderbw
Alt 15.08.2005, 02:06   #5
Standard

das mit ddem spiegel is tso ne sache:

wen jemdna den sohn einer familie umbringt, darf dann der vater des getöteten den sohn der familie umbringen, die den eigenen getötet hat??

bei kleineren sachen ist das glaub schon so:
wenn ich ne uhr stehl, un man erwischt mich, bekommt der kläger seine uhr zurück, und wenn er vor dem zivilgericht klage einreicht auch noch ne entschädigung!
 
 
Nach oben
Morris
Alt 15.08.2005, 10:01   #6
Standard

Naja, das ist ja nicht wirklich 'ne Spiegelstrafe.

Es scheint ja auch ziemlich logisch, wenn ein Gericht eine Strafe verhängt, die in etwa dem Tatbestand entspricht.
 
 
Nach oben
Rucksackbomber
Alt 15.08.2005, 20:59   #7
Standard

ich dachte eher im falle einer sachbeschädigung.

z.B.: wenn jemand mit absicht mein handy aus dem fenster schmeisst, darf ich ihm sein handy auch aus dem fenster schmeissen.

klingt sehr salopp, wäre aber eigentlich nur fair.
 
 
Nach oben
ElLute
Alt 16.08.2005, 14:01   #8
Standard

und wie sehr schürt das das aggressionspotential? bei euch sind doch türken noch und nöcher, die nach dem alten prinzip aug um aug, zahn um zahn arbeiten... nö, möcht ich sicher nicht mehr haben...

mit vergleichen meine ich, dass wenn man jemanden anzeigt kann man statt eines prozesses einen gerichtlichen vergleich anstreben... soll heissen es wird verglichen, welcher schaden den beiden parteien widerfahren ist und das dann gegenseitig aufgerechnet... wenn beispielsweise im kaufhaus einer nen lolli mitgehen liess bekommt er zwar des prinzips wegen anzeige und solches, aber er wird dafür nicht in knast wandern, weil dem kaufhaus dadurch kein riesenschaden entstanden ist... prellt jemand eine firma um millionen euro mit dubiosen geschäften, dann wäre der vergleich halt, dass er diese millionen euro zurückerstattet und am ende unterm strich wieder null rauskommt... kenn mich zu wenig aus bei den gesetzen aber so circa ist das spiegelstrafe...
 
 
Nach oben
Anzeigen:
Thema geschlossen

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche



Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 16:46 Uhr.


Lupuz.de - wir können auch anders!
©1998 - 2008, Lupuz:Information-Network
Powered by vBulletin Version 3.7.1 (Deutsch), Jelsoft Enterprises Ltd.

SEO by vBSEO 3.2.0 ©2008, Crawlability, Inc.