Zitat von xoey
Meiner Meinung nach ein Skandal! Wie kann sich ein Mensch das Recht nehmen, jemandem dabei zu helfen, sich umzubringen? Besonders in diesem Fall - die Frau war ja nicht totkrank. Im Allgemeinen sehe ich keinen Grund zur Beihilfe, schließlich hat man nicht das Recht über Leben und Tod zu bestimmen.
Auch in brisanten Fällen gibt es immer wieder Wunder - sollte man nicht darauf vertrauen, dass man wieder gesund wird anstatt sich aufzugeben?
Oh Gott ja, was für ein Skandal.

Du hörst dich an wie die Bild mit ihren völlig überzogenen Moralvorstellungen.
Herr Kusch hat nicht über Leben und Tod bestimmt. Er hat der Dame lediglich die nötigen Mittelchen besorgt und war dabei als sie diese vorbereitet und zu sich genommen hat, damit sie nicht versehentlich was falsch macht und schwere gesundheitliche Schäden davon trägt statt zu sterben.
Sie selbst hätte sich jederzeit umentscheiden können und die Mittel nicht nehmen müssen.
Und natürlich kann jeder - egal wie krank - auf ein Wunder hoffen und gegen seine Krankheit kämpfen, statt den Freitod zu wählen.
Aber es gibt halt auch Leute, die nicht an Wunder glauben, dann müssen sie auch das Recht haben, zu gehen.
Ich für meinen Teil bin auf "jeden Fall" für passive Sterbehilfe. Ich bin eingeschränkt sogar für aktive Sterbehilfe.
Diese müsste dann natürlich entsprechend geregelt sein.
Also ich sag mal, dass die Voraussetzungen so aussehen könnten:
Die betreffende Person erklärt gegenüber einem Rechtsanwalt und ein oder zwei Zeugen, dass sie sterben möchte.
Ein Arzt (bei schwer kranken der behandelnde Arzt ansonsten ein Psychologe) gibt eine Stellungnahme ab, ob die Krankheit heilbar ist, ob er Schmerzen hat und wie stark diese ggf. sind und ob der Wunsch zu sterben nachvollziehbar ist.
Ein Richter hört ihn an und entscheidet ebenfalls nochmal, ob sein Wunsch nachzuvollziehen ist.
Dabei sollte nicht nur die Menschen Hilfe bei Sterben erhalten, die aufgrund einer Krankheit starke Schmerzen haben oder unheilbar Krank sind sondern auch solche, die (wie die Dame, der Herr Kusch geholfen hat) nicht bewegungsunfähig im Altersheim dahinvegitieren wollen.
Natürlich müsste bei denen, die nicht krank sind, ein Psychologe eingeschaltet werden, der feststellt, ob derjenige nur gerade in einer depressiven Phase steckt oder ob dieser Wunsch von einem gesunden Geist kommt.
Wobei ich Sterbehilfe bei gesunden Menschen unter - sagen wir mal - 65 Jahren absolut nicht befürworten würde, da hier noch kein Alter erreicht ist, bei dem man alsbald mit Pflegebedürftigkeit rechnen muss.
In einem Alter, in dem die Dame war, der Herr Kusch beim Suizid geholfen hat (79), muss man ja schon eher damit rechnen.
Ich wäre auch dafür, dass man Sterbehilfe als möglichen Punkt in eine Patientenverfügung einbringt. So dass man zum Beispiel angeben kann, dass man eine Spritze bekommen möchte, wenn Fall XY eintritt (zum Beispiel wenn man ins Koma fällt).