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eBay Scheiße

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Big N
Alt 07.01.2005, 17:13   #1
Standard eBay Scheiße

Na supi, nun hat's mich auch mal erwischt...

Und das kam so: Vor Weihnachten hab ich bei nem Powerseller nen 512er RAM-Riegel gekauft. Geld auch gleich überwiesen und alles, nur ließ das Päckchen halt auf sich warten.

Also hab ich mich schließlich mit dem Typen in Verbindung gesetzt und siehe da, das Teil wurde mir am 24.12. nachweislich als Einschreiben zugestellt.

Da war ich erstmal baff... Es stellte sich nun heraus dass es sich um ein "Einwurf-Einschreiben" (...ich wußte nichtmal dass es sowas gibt?!) handelt, welches wohl aus dem Briefkasten geklaut wurde

Das Ende vom Lied: Der Verkäufer ist nun fein raus und ich kann 80 eus abschreiben *grml*

So ein scheiß... Wenn ich die Assis die das geklaut haben nur in die Finger kriegen würde, ...
 
 
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smeiko
Alt 07.01.2005, 17:15   #2
Standard

und warum ist ebay scheiße wenn dir was ausm briefkasten abgezogen wird. da kann der typ doch auch nix für. er hat doch alles richtig gemacht. päckchen geschickt und er kanns nachweisen.

ist zwar scheiße für dich aber er hat doch alles richtig gemacht
 
 
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Lupus Silvanus
Alt 07.01.2005, 17:16   #3
Standard

Naja, wer knackt schon nen Briefkasten???

Hast du wirklich die Bestätigung von der Post dass die das reingeknallt haben?
 
 
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Leech
Alt 07.01.2005, 17:17   #4
Standard

Tjo das ist natürlich pech...

Aber wieso bestellst du dir son Riegel bei ebay? Wenn du 80€ gezhalt hast ist das auch nicht billiger wie sonst wo
 
 
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Big N
Alt 07.01.2005, 17:29   #5
Standard

Stimmt, der Typ kann eigentlich nix dafür... Aber hätte er das als normales Einschreiben verschickt, dann wäre diese Scheisse nicht passiert

Den Briefkasten braucht man net knacken, weil es ein Hausbriefkasten ist...

Und jo, der Deal hat sich nicht wirklich gelohnt -- zumal jetzt wo das Teil abhanden gekommen ist
 
 
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Felicitas
Alt 07.01.2005, 19:18   #6
Standard

also einschreiben ist doch dazu da um es direkt an den empfänger zu geben? selbst wenn dir der wisch geklaut worden ist, hätten die das bei der post doch nie an jemanden geben dürfen der nicht deinen namen trägt?

> post ist schuld.
 
 
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Schreile
Alt 07.01.2005, 19:20   #7
Standard

Du sagst es felicitas, ich an deiner Stelle würd mich sofort bei der Post melden und mich dort mal erkundigen. So locker würd ich 80Euro nicht in den Wind werfen.

GRuß Schreile
 
 
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Lupus Silvanus
Alt 07.01.2005, 19:35   #8
Standard

Das warn Einwurfeinschreiben, d.h. die Post garantiert dir nur dass das Ding eingeschmissen wird und nicht dasses persönlich übergeben wird wie beim echten Einschreiben.

Da musste wirklich mal bei der Post nachfragen wenn du sowas wie Paketnummer hast.
 
 
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Groasa
Alt 07.01.2005, 19:45   #9
Standard

Normal macht man ja ein Einschreiben damit das ganze versichert ist.

Zum einen versichert gegen Beschädigung und Verlust. Wobei sich der Verlust allerdings nur auf den Postweg beschränkt. Wenn es bei dir im Briefkasten ist, dann ist die Post fein raus.

Ich würd trotzdem mal nachfragen. Geh hin zur Post und lass die vorher von dem Powerseller den Einschreiben-Schrieb faxen. Dann hast bei der Post was in der Hand.
 
 
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an3
Alt 07.01.2005, 22:27   #10
Standard

Ich würde mal nachfragen wie es aussieht, wenn es ein Einwurf-Einschreiben ist. Ob das dann in dem Sinne auch ein versicherter Versand ist. Weil da ja nur garantiert wird, dass das Ding bei dir im Briefkasten landet. Mehr aber auch nicht. Und du könntest ja ein echtes Einschreiben erwartet haben, weil du z.B. Probleme mit klauenden Nachbarn etc. hast.

Also nochmals kurz. Wäre interessant zu wissen, was das Gesetz zu diesen Einwurf-Einschreiben sagt.

eBay und der Verkäufer können da ja auch nix für. Trotzdem: Schonmal den Wisch verlangt? Oder eine Kopie oder sowas, damit du siehst, wann das bei dir in den Kasten geworfen wurde?
 
 
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Perser
Alt 08.01.2005, 19:28   #11
Standard

Ich würde eher darauf tippen das der Postbote das den Umschlag geklaut hat, denn wer bitte sonst denkt sich:"Ach bestimmt ist in genau DIESEM Briefkasten ein Umschlag der viel Wert ist ich greif da einfach mal rein!"...
 
 
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an3
Alt 08.01.2005, 23:51   #12
Standard

Original geschrieben von Perser
Ich würde eher darauf tippen das der Postbote das den Umschlag geklaut hat, denn wer bitte sonst denkt sich:"Ach bestimmt ist in genau DIESEM Briefkasten ein Umschlag der viel Wert ist ich greif da einfach mal rein!"...
Genau, weil der Postbote genau diesen Umschlag klaut! Spätestens wenn innerhalb von einigen Wochen 2 Dinge bei seiner Tour verschwinden wird da untersucht - ganz dumme Idee!
 
 
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Alt 09.01.2005, 02:56   #13
Standard

n scheiß wird da untersucht. hier haben sie leute bei der post angestellt die kein anderen job mehr bekommen haben. die waren so motiviert die haben gleich mal die post zuhause gebunktert damit die tour nicht so lange dauert. is auch erst recht spät entdeckt worden und ich schwöre mir gehen sicherlich noch immer ein paar briefe ab. kommt halt supergeil wenn man mit irgendwelchen firmen in kontakt steht und denen am telefon sagt "ich weiß nicht ob ihre post hier ankommt".
 
 
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Big N
Alt 09.01.2005, 05:13   #14
Standard

Hola,

erstmal Danke für die vielen Antworten

Zwischenzeitlich hab ich mich mit der ganzen Sache etwas eingehender befasst...

Die Post ist wie ich zuvor bereits erwähnt habe fein raus weil sie nachweisen kann dass das Einschreiben im Briefkasten gelandet ist (denn die Bestätigung des Briefträgers hat eidesstattlichen Charakter); und das ist genau die Leistung die sie bei einem Einwurf-Einschreiben dem Absender gegenüber zu erbringen hat.

Zudem wäre die Post mir gegenüber ohnehin nicht zu Schadensersatz verpflichtet, sondern auschliesslich dem Absender gegenüber.

Der einzige den ich in die Verantwortung nehmen kann ist der Verkäufer/Absender.

Und in dem Zusammenhang geht Feli's Tipp (thx ) wohl in die richtige Richtung, denn soweit ich das ermitteln konnte haftet ein gewerblicher Verkäufer für den gesamten Transport bis der Endkunde die Ware in Händen hält (die Versandart ist dabei absolut unerheblich ). Die Beweislast liegt im Streitfall beim Verkäufer, und da ich das Einschreiben nicht quittieren konnte (wie auch, bei einem Einwurf-Einschreiben?!) wird dem Verkäufer dieser Beweis schwer fallen.

---

Recht haben und Recht bekommen sind aber bekanntlich zwei paar Schuhe, denn ich hab im Moment weder Zeit noch Geld den ganzen Scheiß jetzt zivilrechtlich durchzufechten.

Ich werd mich jedenfalls erstmal wieder mit dem Verkäufer in Verbindung setzen und ihm unter Hinweis auf die Rechtslage eine gütliche Einigung vorschlagen; mal schauen was daraus wird...
 
 
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