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Zweimal wegen der gleichen "Straftat" blabla

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Apu
Alt 15.12.2002, 22:54   #1
Standard Zweimal wegen der gleichen "Straftat" blabla

Hoy,

folgendes, also bei uns aufm Schülerparkplatz ist halt immer gerappelt voll da und der Apu schläft halt auch gern etwas länger und kommt dann manchmal zu ner Zeit wo er keinen Parkplatz mehr bekommt. Was nun, zwei Straßen weiter weg parken und den Rest zu Fuß gehen - nein, auf keinen Fall, lieber ins Parkverbot vor den Schülerparkplatz stellen und Daumen drücken, dass bei dem Wetter eh keine Politesse vor die Tür geht. Soweit so gut, im Durchschnitt 1 Knölchen pro Monat, bei uns in der Provinz auch sehr günstig für 5€, alles kein Problem. Neulich war wieder so ein Tag, aber holla diesmal gleich zwei Briefe:

Einmal das Übliche, 5€ von der guten Frau Mesenbrink, Stadt Nienburg.

Und der zweite, üppige _20€_ von der Polizeidirektion Nienburg.

Nur werfen mir halt beide für die gleiche Sache, zwei verschiedene Punkte vor. Die Politesse, die also für den ruhenden Verkehr zuständig ist will 5€ für "Benutzung des Grünstreifens zum Parken" und die Bullen wollen 20€ für "Sie benutzten mit einem Kfz den Fußgängerbereich, obwohl dieser für sie durch Zeichen 239 gesperrt war" wail halt mein "Stammparkplatz" inner Fußgängerzone liegt, allerdings eine, wo eh nie einer langeht..aber das ist ein anderes Thema. Aber für mich ist das irgendwie ein und dieselbe und ich seh eigentlich nicht ein an beide zu bezahlen, weil ich immer dachte, man könne nicht zweimal für ein und dieselbe Sachen verknackt werden, vor allem das an die Bullen will ich net zahlen, weil dass sind ja auch schon wieder 40Mark (). Außerdem haben die mich beim "benutzen" des Fußgängerbereichs garnicht gesehen, ich habe ja nur dort geparkt, kann ja auch sein, dass ich meine Karre per Kran da abgestellt habe

Kann man da was machen?
 
 
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daRaider
Alt 15.12.2002, 23:17   #2
Standard

das sind 2 verschiedene ordnungswidrigkeiten und deswegen wirste auch 2 mal bestraft. ich sehe da kaum eine möglichkeit.
 
 
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