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Zuverlässigkeitsprüfung (Flughafen)

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Peter M
Alt 19.02.2006, 15:46   #1
Pfeil Zuverlässigkeitsprüfung (Flughafen)

Guten Tag,

Da ich kurz vor einer Einstellung auf dem Flughafen bin, und momentan meine "Zuverlässigkeitsprüfung" läuft habe ich große Sorgen.

Als 14 Jähriger (heute 20) wurde ich Rechtskräftig zu 100,- + 24 Sozialstunden verurteilt,wegen Sachbeschädigung (Graffiti)

Nun habe ich Angst,das ich wegen dieses Verstoßes als nicht Zuverlässig eingestuft werde.

Frage:

1.) Hat damit jmd Erfahrung?
2.) Steht diese Straftat im BZE?
3.) Ist diese Straftat tatsächlich Grund für eine Unzuverlässigkeit?


Ich würde mich sehr über Hilfe/Infos freuen


Mit fruendlichen Grüßen,
 
 
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PowerWapiti
Alt 19.02.2006, 15:54   #2
Standard

wurdest du denn damals vorbestraft? oder bleib es bei 100 DM/Euro und den Sozialstunden?
 
 
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Peter M
Alt 19.02.2006, 16:15   #3
Standard

Das weiß ich eben nicht mehr ... Ich weiß nur,das in meinem Plz.Führungszeugnis "KEIN EINTRAG" steht.
Aber, laut Eltern wurde ich nicht Vorbestraft.
Ich werde Morgen auf die Stadt gehn, und um einsicht in das BZE bitten.
 
 
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El Sparko
Alt 19.02.2006, 17:08   #4
Standard

was ist ein bze?
 
 
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MiKe
Alt 19.02.2006, 17:09   #5
Standard

vielleicht meinte er eig. das bundeszentralregister und hat sich einfach vertippt?
 
 
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Perser
Alt 19.02.2006, 17:33   #6
Standard

---gelöscht---

Geändert von PhibZ (20.02.2006 um 20:30 Uhr).
 
 
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MiKe
Alt 19.02.2006, 17:35   #7
Standard

hm, was hat ein graffiti mit unzuverlässigkeit zu tun?
 
 
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Anarchnophobia
Alt 19.02.2006, 17:38   #8
Standard

^blah. und mit 14 wichsen macht blind

wenn kein eintrag da, musst du die sache wohl auch kaum erwähnen. denke nich das irgendwelche normalen kindheits-/jugendspässchen dieser güte da ausschlaggebend sind und dir irgendwie im weg stehen. Wenn sie sich danach fragen ob du mal irgendwo in kontakt mit der polizei gekommen bist oder sowas würde ich es der ehrlichkeit trotzdem erwähnen, das ist dann mehr zuverlässigkeits-/vertrauensbestätigend als das es die "tat" selber zunicht machen würde

...meine subjektive einschätzung dazu.
 
 
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doomhammer
Alt 19.02.2006, 22:50   #9
Standard

1. BZE = BolizeilichesFührungsZeugnis kostet dich afaik um die 20 Flocken
2. Wenn du das mit 14 gemacht hast, ist es längst verjährt
3. Wenn du weisst, dass kein Eintrag drinne ist - worüber machst dir Gedanken?
 
 
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subi
Alt 19.02.2006, 23:00   #10
Standard

es gibt sozusagen 2 polizeiliche Führungszeugnisse

eins ist halt für Behörden, da steht alles drinne, auch dein graffiti..., jeder Eintrag ins Polizeiliches Register.
Nur Behörde kommt da ran, du selbst kannst es nicht erlangen,
sagen wir du willst deutscher Staatsbürger werden, dann wird die Einwanderungbehörde von der Bundeszentralregister dieses Zeugnis fordern und auch bekommen.

das andere ist für Arbeitgeber und und und, erst ab Vorstrafe steht Eintrag drinne. Du kannst es bei Ordnungs/Bürgeramt fordern. Solange du nicht vorbestraft worden bist, steht kein EIntrag drinne.

Welches aber nun beim Flughafen gefordert wird, weiss ich nicht.
Ich könnt mir gut dieses für Behörde vorstellen, da Flughafen eine extreme Sicherheit aufweisen muss!!!

Das ist mein Wissen, viellicht weiss einer mehr!!!
 
 
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ElLute
Alt 19.02.2006, 23:43   #11
Standard

falls was drinsteht versuch es auf keinen fall mit schmiergeld wieder rauszulöschen, das könnte böse interpretiert werden... *fg*
 
 
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PhibZ
Alt 20.02.2006, 20:27   #12
Standard

Das steht nirgendwo mehr drin, auch nicht in irgendeinem ominösen Führungszeugnis das nur Behörden einsehen dürfen. Ich hatte mit so ähnlichen Fällen während eines Praktikums zu tun. Ich könnte dir jetzt die entsprechenden Normen raussuchen wo das geregelt ist, aber das ist mir zuviel Aufwand, hab eh grade wenig Zeit, ergo musst du mir vertrauen . Mach dir einen Kopf, wir schon schiefgehen


@Perser: Wenn du nichts zu sagen hast, dann sei einfach still.
 
 
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