Lupuz.de: Artikel-Portal / Magazin

Zurück   Postpla.net - die Forum Community > Postplanet Talk > Im Namen des Gesetzes

zugriff auf gesperrten account

Anzeigen:

Thema geschlossen
 
Themen-Optionen
R0nNy
Alt 12.06.2006, 18:14   #1
Standard zugriff auf gesperrten account

mal angenommen jemand versucht mit fremden zugangsdaten, die er im internet gefunden hat, in einen account einzudrigen ... er scheitert, da der seiten betreiber aufgrund von account-missbrauch den account schon vorher gesperrt hat.

hätte die person, die den zugriff versucht hiermit schon das vermögen von wem beschädigt, also von dem seiten anbieter oder dem besitzer der zugangsdaten und wäre deshalb von computerbetrug lt. stgb zu sprechen??
 
 
Nach oben
R0nNy
Alt 12.06.2006, 19:01   #3
Standard

erstmal danke für die links MiKE!!
nur diesen paragraphen + erklärungen und den beitrag bei wikipedia hab ich nun schon sooo oft gelesen, nun reichts echt.

beschäftige mich nun schon 1 monat damit, nicht jeden tag, aber desöfteren halt.

§ 265a stgb spricht ja davon, dass ich mir einen rechtswidrigen Vermögensvorteil verschaffe und dadurch eben das Vermögen eines anderen beschädige.

was ich nicht zusammenbekomme ist, ob eine eingabe von zugangsdaten, welche nicht zum ziel führt den acc zu benutzen, da er gesperrt ist auch schon dazu zählt sich einen vermögensvorteil zu verschaffen oder das vermögen eines anderen zu schädigen.
 
 
Nach oben
Jimbo
Alt 12.06.2006, 20:29   #4
Standard

"der versuch ist strafbar..."

ist das nich bei jedem delikt so?
 
 
Nach oben
R0nNy
Alt 12.06.2006, 22:01   #5
Standard

danke für die antwort Jimbo,

ich gebe dir da durchaus recht!

habe aber auch noch diese erklärung zu § 265a gefunden:

Zielrichtung des Delikts ist also, ein Programm so zu beeinflussen, dass es das Vermögen eines anderen beschädigt. Das Eindringen in ein Datennetz ohne weiteres führt aber nicht zu einer Vermögensveräußerung beim Opfer, sofern keine weiteren Handlungen vorgenommen werden. Das bloße Einsehen von Daten selbst ist ebenfalls nicht von diesem Tatbestand erfasst, da hier keine Beeinflussung des Programms gegeben ist.
ich finde schon dass dies die sache etwas relativiert.

hätte dann noch eine allgemeine frage, die sich aber direkt auf Jimbos antwort bezieht:

Wird ein solcher versuch überhaupt angezeigt bzw. weiterverfolgt werden?

frage mich nur grad, da es in meinen augen ja hier keinen geschädigten gibt, der vielleicht schadensersatzansprüche mit einer solchen anzeige durchsetzen will. würde ja wenig sinn machen.
 
 
Nach oben
R0nNy
Alt 14.06.2006, 19:03   #6
Standard

kann net jemand noch ein statement abgeben, wär echt nett !!
 
 
Nach oben
ANSI Lady
Alt 14.06.2006, 23:56   #7
Standard

Lass mich Deinen Beitrag noch mal analysieren auf eine Art und Weise wie ich das verstehe :

...jemand versucht mit fremden zugangsdaten, die er im internet gefunden hat,...
-> Also wie beim AOL faken
...in einen account einzudrigen...
-> In einen AOL-fake Account
...er scheitert, da der seiten betreiber aufgrund von account-missbrauch den account schon vorher gesperrt hat...
-> Jo spätestens nach 3 Monaten hat selbst AOL was gemerkt. Manche User merkens aber nie !
...hätte die person, die den zugriff versucht hiermit schon das vermögen von wem beschädigt, ...
-> natürlich !!! Schon seit 3 Monaten Und warscheinlich nicht als einziger !
also von dem seiten anbieter
-> Ja, von dem
oder dem besitzer der zugangsdaten
-> Du meinst den Unbekannten aus dem Internet dessen Zugansdaten Du illegal mißbraucht hast ?
und wäre deshalb von computerbetrug lt. stgb zu sprechen??
-> Glaub nicht ! Solange Du keine Brennstäbe aus irgendeinem Reaktor ziehst !

na, klingelts ? Ich sag dazu nur : Lass Dich nicht erwischen und mach UNS nicht zu MITWISSERN !
 
 
Nach oben
Ähnliche Themen, die dich vielleicht interessieren
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Verkaufe Battlefield 2 Account - Colonel mit über 154500 Punkten ichimmer Suche / Biete 0 20.09.2007 18:19
Verkaufe oder tausche Battlefield 2 Account Megaton Suche / Biete 3 31.07.2007 22:15
account bei topcities geht net LowZ Internet und Netzwerke 4 14.04.2002 23:27
Exklusiver Zugriff unter XP abstellen Speedy Betriebssysteme und Software 0 19.12.2001 16:03
Anzeigen:
Thema geschlossen

Themen-Optionen



Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 02:46 Uhr.


Lupuz.de - wir können auch anders!
©1998 - 2008, Lupuz:Information-Network
Powered by vBulletin Version 3.7.1 (Deutsch), Jelsoft Enterprises Ltd.

SEO by vBSEO 3.1.0 ©2007, Crawlability, Inc.