
13.05.2002, 22:13
# 3 <BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Helvetica, sans-serif">Zitat</font><HR>Original erstellt von sandman: Das ist eine zivilrechtliche Frage. Die Einschätzung des Hausmeisters ist erst mal lediglich eine Schätzung des Schadens durch eine Person, welcher diesbezüglich die Sachkenntnis fehlt- die Höhe ist völlig überzogen und kann nicht zutreffen.
Da die beiden erst 14 waren, müssten die Eltern haften. Hierbei müsste der Nachweis erfolgen, das diese ihrer Aufsichtspflicht nicht genügend nachgekommen sind - und das ist nicht mal eben so zu machen... Die Beweislast trifft in dem Fall den Anspruchssteller und das sollte ins leere laufen. --->>> wie meinst du das? die eltern wussten nicht,wo die beiden waren.
Wenn aber der Schulhof frei zugänglich war, muss sich die Schule dieses in jedem Fall zurechnen lassen. --->>> yo war er.der hartplatz war zwar noch durch einen zaun abgetrennt,aber der zaun war kaputt,so also ohne schaden an dem zaun zu begehen,zugänglich.
Ich denke, daß eine Haftung der beiden in Höhe von 12.000 € nicht in Betracht kommt. Da hat man euch Angst gemacht.[/quote]
ich danke dir schon mal für deinen guten rat.
ich werde mir den hartplatz morgen mal selbst ansehen,wie er aussieht,wenn ich neues erfahre,bzw. fragen habe,dann meld ich mich. |