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zelten

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das_flo
Alt 19.07.2001, 12:54   #1
Beitrag zelten

normal darf man ja mit 16 bis 24 uhr , draussen bleiben usw. und wie schauts dann mit zelten aus? das dürfte man doch als 16 normal auch nicht, weil man da ja die ganze nacht draussen is. is zelten jetzt erlaubt oder nicht??

gruß flo
 
 
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daRaider
Alt 19.07.2001, 13:05   #2
Beitrag

also ich kann dir nur sagen,dass ich als unter 18 jähriger nie probleme hatte mit zelten. aber die frage ist echt interessant. denn vom jugendschutzgesetz her dürfte man es ja wirklich nicht. komisch komisch... mich wundert aber warum ich nie nach nem perso oder nach ner begleitperson gefragt wurde...
 
 
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dany221
Alt 19.07.2001, 16:57   #3
Beitrag

hey die Frage ist echt Interessant ..... hoffendlich weiß einer was von den experten
 
 
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Hammer Unslieb
Alt 19.07.2001, 17:33   #4
Beitrag

Nein, das Jugendschutzgesetz verbietet Jugendlichen zwischen 16 und 17 Jahren den Aufenthalt nach 24 Uhr bei "öffentlichen Tanzveranstaltungen" und in Gaststätten etc.

Zelten ist imho was ganz privates und sollte somit kein Problem darstellen.
 
 
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eXpire
Alt 19.07.2001, 18:31   #5
Beitrag

hängt wohl davon ab wo man zelten tut
 
 
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daRaider
Alt 19.07.2001, 18:44   #6
Beitrag

cybso schau ma :

§ 3
Aufenthalt an allgemein zugänglichen Orten
(1) An allgemein zugänglichen
Orten dürfen sich - soweit in den folgenden Bestimmungen dieses Gesetzes nichts anderes
bestimmt ist - Kinder in der Zeit zwischen 21 Uhr und 5 Uhr, Jugendliche in der Zeit
zwischen 24 Uhr und 5 Uhr nur aufhalten,
1.**
wenn sie von einer Aufsichtsperson begleitet
werden oder
2.
wenn ein sachlicher Grund vorliegt, der den
Aufenthalt rechtfertigt und mit den Zielen dieses Gesetzes (§ 1 Abs.
1 und 2) nicht in Widerspruch steht.
also ein Zeltplatz ist zwar ein öffentlicher Ort nur weiß ich nicht ob da ein sachlicher Grund vorliegt warum sich jugendliche dort ohne begleitperson aufhalten sollten. schliesslich sind sie dort fast völlig unaufbesichtigt. aber man kanns ja auch anders sehen, z.b. dass gerade das zelten ein sachlicher Grund ist, dass man sich so spät noch draussen aufhält... nach meinen Erfahrungen glaub ich das auch...
aus dem jugendschutzgesetz werd ich jedenfalls nicht schlau...
 
 
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sandman
Alt 19.07.2001, 23:25   #7
Beitrag

Mit der Zustimmung der Eltern sollte Zelten schon erlaubt sein, why not? Ansonsten definiert sich die Ruhezeit (und damit auch die Zeit in der man draußen, also außerhalb des Zeltes sitzt) durch die Mitzelter.

Wenn du auf nem Caravanplatz landest, auf dem der Pappa abends an der Schüssel für den Fernsehempfang dreht, ist man sicher zeitiger im Zelt als auf nem Platz auf dem Motorräder rumstehen und abends nen Lagerfeuer an geht und ne Brünette auf der Klampfe zupft.
 
 
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candymann
Alt 19.07.2001, 23:42   #8
Beitrag

wer zum teufel sollte was gegen zelten haben? ehrlich, ich glaube nich das wenn die bullen antanzen wegen perso fragen.. eher wohl wegen ruhestörung.

ausserdem: wo kein kläger, da...
 
 
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Malo1488
Alt 20.07.2001, 02:02   #9
Cool

Du kannst auch überall Zelten, wenn dein Zelt einen herausnehmbaren Boden hat. Das zählt dann nicht als Zelt, sondern als Regenschutz und den kannste überall aufstellen.
 
 
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Cloudy

Das paßt wohl nicht ganz zum Thema, was hat es damit zu tun, ob dein Zelt nun ein Zelt oder ein Regenschutz ist? Wenn der Regenschutz nach 24 Uhr von Jugenlichen genutzt wird ist es rein rechtlich genau das selbe, als wäre es ein Zelt! Aber wie gesagt, keiner wird irgendetwas sagen, wenn man irgendwo Zeltet ohne auffällig zu werden!
 
 
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Bleib Tapfer
Alt 20.07.2001, 17:20   #11
Beitrag

naja, einfach irgendwo "zelten" is recht schwierig, schliesslich hat jeder quadratmeter land auch seinen besitzer. und der muss für das zelten seine genehmigung geben. deshalb finde ich den beitrag mit dem zelt ohne boden echt gut - wusste ich bisher noch nicht
 
 
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Bleib Tapfer
Alt 20.07.2001, 17:22   #12
Beitrag

übrigens ist der thread betitelt mit "zelten" *g*
 
 
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