AGBs und so weiter habe ich noch nicht gecheckt, ich weiß auch noch nicht genau, wie der Händler heißt, da mein Kumpel die Brenner bestellt hat, einen für mich, einen für sich und einen für seinen Vater. Heute habe ich seinen probiert, der geht, also liegt es zum Glück nicht an meinem PC...dachte ich nämlich erst.
ist der Verkäufer gesetzlich verpflichtet sämtliche notwendigen Auslagen des Käufers, durch die das Gerät reperiert wird bzw. durch die der Verkäufer das Gerät austauschen kann, zu übernehmen!
Naja, klingt logisch, aber wenn zum Beispiel mein Fernseher vom lokalen Mediamarkt kaputt geht, dann bezahlen die auch nicht das Spritgeld, das ich von meinem Haus zum MediaMarkt bezahle oder?
Nachtrag: Mitlerweile weiß ich, dass es sich bein Händler um
www.com-tra.de handelt, hier ein Auszug aus deren Seite:
Wir bitten unsere Kunden um Mithilfe: Bitte bei Service-Anfragen (Fehl-/Falschlieferungen, Retouren, Rückgabe bzw. Widerruf der Bestellung, etc.) IMMER unser Service-Formular ausfüllen. Bei Service-Sendungen, die OHNE gültige RMA-Nummer an uns gesendet werden, müssen Sie leider, aufgrund der fehlenden Daten, mit längern Bearbeitungszeiten rechnen. Bei UNFREI an uns gesendete Service-Sendungen müssen wir leider die Annahme verweigern. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Wenn Ihre Ware einen Defekt aufweist, füllen Sie bitte unser Service-Formular aus, damit wir dieses Problem umgehend beheben können. Bitte vermerken Sie im Service-Formular bei Rücksendungen defekter Artikel IMMER eine aussagekräftige Fehlerbeschreibung ("Defekt" oder "Kaputt" ist keine ausreichende Fehlerbeschreibung) oder legen Sie diese Ihrer Rücksendung bei.
Nun, was soll ich davon halten?