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Wer zahlt Porto bei Versandhandel Garantiefall

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Apu
Alt 16.02.2003, 12:30   #1
Standard Wer zahlt Porto bei Versandhandel Garantiefall

Hi,

mein Brenner spielt seit einiger Zeit verrückt und ich werde ihn wohl die Tage zurückschicken zur reparatur oder austausch. Ich wollte nur mal Fragen ob ich verpflichtet bin das Porto dafür zu bezahlen, wenn ich ihn bei einem Online Versandhaus bestellt habe? Weil 5,90€ ist schon ein ganz schöner Bazen, wo der Brenner selbst nur 50€ gekostet hat.
 
 
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hackvresse
Alt 16.02.2003, 12:31   #2
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Also bei allem was ich bisher zurückgegeben habe, da hat der Handel die Versandkosten übernommen.

Ob die jetzt aber dazu verpflichtet sind kann ich dir leider nicht bestätigen..
 
 
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F@S
Alt 16.02.2003, 12:37   #3
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Steht nix in den AGB?
Das einzige was ich bis jetz zurückgeschickt hab musste ich selber zahlen..
Steht manchmal gross drin "unfreie Sendungen ... nicht angenommen .. bla.."

Schreib einfach ma ne Mail.. Kann mir irgendwie nich vorstellen dass die verpflichtet sind deine Rücksendungen zu bezahlen.
 
 
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coReX-FF
Alt 16.02.2003, 12:55   #4
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Also aus Erfahrung ist es bei mir so, dass der Hersteller dann das Porto zahlt (auch im Reperaturfall)
 
 
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hackvresse
Alt 16.02.2003, 13:02   #5
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ja aber verpflichtet werden die dazu bestimmt nicht sein
 
 
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Krashok
Alt 16.02.2003, 13:06   #6
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bei online versandhäusern ist doch immer ein retour aufkleber dabei
 
 
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hackvresse
Alt 16.02.2003, 13:10   #7
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Wo gehst du denn einkaufen? Bei mir war sowas noch nie drauf..
 
 
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cinimini
Alt 16.02.2003, 13:23   #8
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Also, wenn ein berechtigter Garantiefall in Kraft tritt, ist der Verkäufer gesetzlich verpflichtet sämtliche notwendigen Auslagen des Käufers, durch die das Gerät reperiert wird bzw. durch die der Verkäufer das Gerät austauschen kann, zu übernehmen!


Dass heisst, der Verkäufer MUSS die Versandkosten bezahlen, das ist IMMER so! (jedenfalls wenn der Verkäufer deutschem Recht unterliegt)
 
 
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Apu
Alt 17.02.2003, 22:03   #9
Standard

AGBs und so weiter habe ich noch nicht gecheckt, ich weiß auch noch nicht genau, wie der Händler heißt, da mein Kumpel die Brenner bestellt hat, einen für mich, einen für sich und einen für seinen Vater. Heute habe ich seinen probiert, der geht, also liegt es zum Glück nicht an meinem PC...dachte ich nämlich erst.


ist der Verkäufer gesetzlich verpflichtet sämtliche notwendigen Auslagen des Käufers, durch die das Gerät reperiert wird bzw. durch die der Verkäufer das Gerät austauschen kann, zu übernehmen!
Naja, klingt logisch, aber wenn zum Beispiel mein Fernseher vom lokalen Mediamarkt kaputt geht, dann bezahlen die auch nicht das Spritgeld, das ich von meinem Haus zum MediaMarkt bezahle oder?

Nachtrag: Mitlerweile weiß ich, dass es sich bein Händler um www.com-tra.de handelt, hier ein Auszug aus deren Seite:

Wir bitten unsere Kunden um Mithilfe: Bitte bei Service-Anfragen (Fehl-/Falschlieferungen, Retouren, Rückgabe bzw. Widerruf der Bestellung, etc.) IMMER unser Service-Formular ausfüllen. Bei Service-Sendungen, die OHNE gültige RMA-Nummer an uns gesendet werden, müssen Sie leider, aufgrund der fehlenden Daten, mit längern Bearbeitungszeiten rechnen. Bei UNFREI an uns gesendete Service-Sendungen müssen wir leider die Annahme verweigern. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Wenn Ihre Ware einen Defekt aufweist, füllen Sie bitte unser Service-Formular aus, damit wir dieses Problem umgehend beheben können. Bitte vermerken Sie im Service-Formular bei Rücksendungen defekter Artikel IMMER eine aussagekräftige Fehlerbeschreibung ("Defekt" oder "Kaputt" ist keine ausreichende Fehlerbeschreibung) oder legen Sie diese Ihrer Rücksendung bei.
Nun, was soll ich davon halten?
 
 
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blackmesa
Alt 17.02.2003, 22:37   #10
Standard

Wende dich an deren Support und sag, dass du ne RMA-Nummer haben willst..
Irgendwo in deren AGB muss ja aber auch ein Absatz zum Fernabsatzgesetz sein, da steht dann meist so was wie "für Waren ab 40 Euro übernehmen wir die Versandkosten".
Oft kannst du auch eine Freeway Paketmarke beantragen.
 
 
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Apu
Alt 09.03.2003, 21:46   #11
Standard

So kleines update und noch eine Frage:

Den Brenner habe ich mitlerweile da hingeschickt, die meinen sie würde ihn austauschen und mir dann das Porto per Scheck erstatten. Das war am 24.02.03 als ich ihn geschickt habe, seit dem habe sie sich nichtmehr gemeldet, also seit 2 Wochen. gibt es eine gesetzliche Frist, in der sie reparieren müssen oder ansonsten für ein Leihgerät oder eine Ausfallentschädigung zahlen müssen?
 
 
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sandman
Alt 10.03.2003, 14:44   #12
Standard

Normalerweise sollte das in den AGBs der Firma stehen. Zumeist weisen sie darauf hin, das man während einer zumutbaren Reparaturdauer keinen Anspruch auf ein Ersatzgerät hat. Jetzt ist die Frage, wie lange ist die Reparaturdauer zumutbar. Ich würde sagen, das 14-15 Werktage (also etwa 3 Wochen) gerade noch so zumutbar sind, dann ist schluss.

Meines wissens nach sit das allerdings nicht rechtlich festgelegt, hab gerade gelesen, das Hersteller das Gerät bis zu 5 Wochen behalten haben, da sie angeblich keine Ersatzteile da haben und diese bestellen müsssen.

Huch, habs grad erst gelsen, sie wollen ja austauschen..

Ruf die mal an und mach ein wenig Druck. Drohe ihnen mit Schadensersatzforderungen, mit denen sie sich rumschlagen können, wenn das Gerät nicht inerhalb einer von dir gesetzten Frist bei dir ankommt.
 
 
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