Natürlich müsste man primär YouTube bzw. den Uploader dafür belangen. Aber das Problem ist, dass die YouTube-Server in Amerika stehen und deshalb nicht unter das deutsche Recht fallen. Und in Amerika ist es (soweit ich weiß) so, dass YouTube solange sämtliche Videos hosten darf, bis jemand sein Urheberrecht auf das Video / Teile davon geltend macht. Für einen deutschen Fernsehsender wäre es nun ein ziemlicher Aufwand, YouTube nach amerikanischem Recht zu verklagen...
Wenn wir aber im PP die Videos zeigen, haben die Fernsehsender einen deutschen Betreiber, den sie abmahnen können - und das ist viel problemloser für sie. Ich würde also nicht darauf vertrauen, dass man wenn schon, dann gegen YouTube vorgeht. Da wir hier direkt Content einbinden und nicht nur verlinken, können wir garantiert dafür belangt werden. Wenn wir nur verlinken würden, wäre die Sachlage diffuser, dazu empfehle ich
diesen Artikel.
Der Vergleich mit den Suchmaschinen hinkt übrigens, da diese ihre Suchseiten dynamisch aufbauen und deshalb nicht dafür belangt werden können (schließlich entscheidet ja der User, wonach er sucht). Aber wir wissen ja alle, dass Google und Co schon heftig an ihren Suchergebnissen herumzensieren...