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tj
Alt 13.03.2007, 20:48   #1
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mal so ne frage an die admins, ist es nicht an sich verboten sowas zu psoten ich mein wegen copyright verletzungen etc ???
 
 
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El Sparko
Alt 13.03.2007, 20:50   #2
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mir macht mehr sorgen dass das tolle feature nicht geht... youtubes content ist meiner meinung nach auch youtubes problem.
 
 
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Darkness
Alt 13.03.2007, 20:53   #3
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Zitat von [-tjc-]
mal so ne frage an die admins, ist es nicht an sich verboten sowas zu psoten ich mein wegen copyright verletzungen etc ???
Youtube löscht Videos die gegen Lizensen verstoßen. Solange es nicht gelöscht wird ist wohl alles in Butter
 
 
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tj
Alt 13.03.2007, 21:14   #4
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jeder mitschnitt einer Fernsehsendung seie es Musikvideo, comedyshow oder film verstößt gegen die copyright Bestimmung, da du zwar gez zahlst um die sendung zu sehen bzwaufzunehmen aber kein Recht hast dies zu veröffentlichen
 
 
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El Sparko
Alt 13.03.2007, 21:23   #5
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das ist eine sehr komprimierte tatsachenbeschreibung. allein gez und pro7 verhalten sich zueinander wie wasser zu feuer. selbstverständlich aber IST es nicht wirklich legal privataufnahmen für die öffentlichkeit zugänglich zu machen. die frage ist wer das nun tut: der pp, youtube oder der user der die datei hochgeladen hat. rein logisch wärs der user aber in absurdistan presst man auch gern mal geld aus offensichtlich unschuldigen, das wären dann wir.

-edit: entfernt aus dem switch-thread, wegen off-topic...
 
 
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Sivar
Alt 13.03.2007, 22:16   #6
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Naja, angenommen, der User x bindet ein Video ein, welches die Rechte von y verletzt, und y klagt nun gegen den PP....

Wenn ja, wäre der PP vielleicht das Verbreitungsmedium (ähnlich wie ne Tauschbörse?), und x wäre der Anstifter zu ner Straftat (Video illegal konsumieren). Während x also höchstens strafrechtlich belangt wird, könnte ja der PP nach Tauschbörsen-Logik auch zivilrechtlich belangt werden, auch wenn er das Video nicht hostet. Oder wie oder wadd?
 
 
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tj
Alt 13.03.2007, 22:20   #7
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ja nach der Thematik habe ich jez auch gedacht sivar, vor allem da es ja auch verboten ist, links zu rapidshare seiten zu geben oder ähnlihces, an sich ist es ja vollkommen das gleich nur weil der user x es bei youtube hostet und nich bei rapidshar soll es dann auf einmal erlaubt sein ???
nur weil google mit drinsteckt ?
 
 
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El Sparko
Alt 13.03.2007, 22:39   #8
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wirf doch nicht immer alles über einen haufen. es gibt hier kein "erlaubt" oder "verboten", wie es vielleicht eltern bei ihren kindern tun würden.

wir sprechen von rechtlich unbedenklich oder aber möglicherweise abmahnungsgefährdend.

klar ist auch wenn man das video hier nicht "einbinden" würde (euch ist hoffentlich klar der youtube player kommt von der youtube homepage und spielt auch von dort ab, auf dem pp ist niemals ein einziges video), sondern nur nen textlink posten würde dann gabe es schon anwälte die das so hindrehen, als hätte man dem unbedarften user jetzt geholfen eine urherberrechtsverletzung zu behen, indem man ihm zeigt wo die illegalen tv aufnahmen stecken.

für mich ist aber fakt dass der content auf youtube liegt. wer da was uploaded muss sich registrieren. da hat ein möglicher abmahner schon zwei adressen an die er sich wenden kann. würde mich interessieren warum dann genau der PP der verbreiter sein soll? und vorallem was ist dann z.b. mit suchmaschinen? die bieten auch auch links an... kann ich in zukunft wenn max müller ne mp3 auf seiner homepage anbietet anstatt zu max müller zu gehen einfach google, yahoo und msn verklagen?
 
 
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Ford Prefect
Alt 14.03.2007, 10:48   #9
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Natürlich müsste man primär YouTube bzw. den Uploader dafür belangen. Aber das Problem ist, dass die YouTube-Server in Amerika stehen und deshalb nicht unter das deutsche Recht fallen. Und in Amerika ist es (soweit ich weiß) so, dass YouTube solange sämtliche Videos hosten darf, bis jemand sein Urheberrecht auf das Video / Teile davon geltend macht. Für einen deutschen Fernsehsender wäre es nun ein ziemlicher Aufwand, YouTube nach amerikanischem Recht zu verklagen...

Wenn wir aber im PP die Videos zeigen, haben die Fernsehsender einen deutschen Betreiber, den sie abmahnen können - und das ist viel problemloser für sie. Ich würde also nicht darauf vertrauen, dass man wenn schon, dann gegen YouTube vorgeht. Da wir hier direkt Content einbinden und nicht nur verlinken, können wir garantiert dafür belangt werden. Wenn wir nur verlinken würden, wäre die Sachlage diffuser, dazu empfehle ich diesen Artikel.

Der Vergleich mit den Suchmaschinen hinkt übrigens, da diese ihre Suchseiten dynamisch aufbauen und deshalb nicht dafür belangt werden können (schließlich entscheidet ja der User, wonach er sucht). Aber wir wissen ja alle, dass Google und Co schon heftig an ihren Suchergebnissen herumzensieren...
 
 
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Jumpy
Alt 14.03.2007, 20:24   #10
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[FONT=Arial]Hier ein bissl Framing zur Info:

Linking und Framing können in Einzelfällen Urheberpersönlichkeitsrechte verletzen. Die Anmaßung einer Urheberschaft (§ 13 UrhG) scheidet allerdings bei Surface und Deep Links schon deshalb aus, weil ein Nutzer anhand der URL erkennen kann, dass er es mit einem anderen Anbieter zu tun hat. Auch beim Framing ist das Verletzungspotential nicht so hoch, wie oft leichthin behauptet wird. In vielen Fällen wird auf der geframten Webseite der Urheber eines dort befindlichen Bildes oder Textes angegeben sein. Dann mag es zu einem Irrtum darüber kommen, wer das Werk anbieten darf, aber nicht darüber, wer es geschaffen hat. Zudem kann in diesem Bereich der Ansatz, dass ein Benutzer von einem anderen Anbieter auf einen anderen Urheber schließt, weiterentwickelt werden. Bedeutung erlangen können auf diese Weise Impressumsangaben oder Logos von Unternehmen. Diese sind mittlerweile fast immer auch auf jeder Unterseite angebracht und liefern einen noch eindeutigeren Hinweis auf einen anderen Anbieter als eine URL-Angabe. Als nicht genügend anzusehen ist es jedoch, wenn in Verbindung mit dem Quelltext Angaben über eine fremde Urheberschaft gemacht werden.
[/FONT]
[FONT=Arial]Bei Inline-Links liegt eine Verletzung des § 13 UrhG vor, wenn die Herkunft des integrierten Werkes nicht deutlich hervorgehoben wird und dieses auch nicht mit einer eigenen Urheberbezeichnung versehen ist.[/FONT]
[FONT=Arial]Bei der Beurteilung der Voraussetzungen einer Entstellung eines Werkes ist allein auf § 14 UrhG abzustellen. § 93 UrhG kann nicht analog auf Webseiten angewendet werden.[/FONT]
[FONT=Arial]Ein Link kann die Rechte des Urhebers verletzen, wenn er die verlinkte Webseite in einen diskreditierenden Zusammenhang stellt und auf diese Weise die persönlichen Interessen des Urhebers beeinträchtigt.Beim Framing ist allein in dem Rahmen und dem verkleinerten Bereich, in dem ein Werk dargestellt wird, keine Beeinträchtigung auszumachen.Auch das Umgeben eines Werkes mit Werbung genügt nicht in allen Fällen. Ob diese den geistig-ästhetischen Gehalt eines Werkes beeinträchtigt, muss im Einzelfall entschieden werden. Hierbei spielt die Schöpfungshöhe des geframten Werkes ebenso eine Rolle wie die Frage, ob das Werk bereits mit Werbung umgeben ist.

Ich denke, PP distanziert sich sowieso von den Inhalt gelinkter Seiten (Impressum) und wie oben schon gesagt, liegen die Seiten nicht auf PP - Server, also kein sehr gravierendes Problem.

LG
Jumpy

[/FONT]
 
 
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El Sparko
Alt 15.03.2007, 02:03   #11
Standard

ich kann mich irren aber blendet so ein youtube video nicht immer das youtube logo ein? genügt das nich schon laienhaft gesagt um sicherzustellen "hey user von uns ist das schonmal nicht"?
 
 
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maaw
Alt 25.03.2007, 12:29   #12
Standard

Andere als seine eigenen Werke reinzustellen ist verboten.
Allerdings wird und kann YouTube schlecht alles per Hand prüfen was nötig wäre um das Urheberrecht sicherzustellen.

Kurz gesagt: Was YouTube nicht weiss, macht sie nicht heiss.

Edit: Vergleichbar ist dieses übrigens mit RapidShare.com, wo viele Warez Seiten ihren Content hochladen welcher von RS selbst nicht gelöscht wird bzw. erst nach Beschwerden. Es ist einfach unmöglich. Im Internet kommen meisst erst die NormalUser und dann das Gesetz. Ob mit dem Urheberrecht oder Betrug oder Kinderporno oder oder oder...
 
 
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