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Wieviel is ok??

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Senjo
Alt 13.12.2003, 21:48   #1
Standard Wieviel is ok??

Mein Bruder hat eine Anzeige bekommen...
Er hatte 0,3g dabei und die bullen wollten gleich unsere ganze Wohnung durch suchen, das konnten seine Kumpels zum Glück noich verhindern...
Ich wollte euch jetzt nur ma fragen kann bei 0,3g überhaupt so viel passieren???
Die "grünen" stellen sich doch echt an oder?
Dachte mir das ich es meinen Eltern beichte das ich es auch tue oder versucht habe oder wie auch immer..
Doch die sind total dagegen.. Mein Bruder und ich haben jetzt voll schiss das die unsere Wohnung doch noch durchsuchen...Würde nicht so gut kommen..
 
 
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Senjo
Alt 13.12.2003, 21:58   #2
Standard

Hätte vllt lieber zu "im namen des Gesetzes" kommen sollen wat??? :-/
 
 
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radlaw
Alt 13.12.2003, 22:09   #3
Standard

will den staatsanwalt sehen, der einen durchsuchungsbefehl genehmigt - wegen 0,3g...
 
 
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Senjo
Alt 13.12.2003, 22:11   #4
Standard

Also werden sie das nicht machen wat?! Sind echt krass drauf die bullen hier..
Wollten das an dem Abend noch machen, aber sie konnten noch überzeugt werden das bei uns "nichts" is...
 
 
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basti
Alt 14.12.2003, 00:34   #5
Standard

Also, eigentlich wird bei so einer geringen Menge das Verfahren fallen gelassen. Ausser du wohnst in Bayern, denn Arschkarte.
 
 
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Senjo
Alt 14.12.2003, 10:11   #6
Standard

Na dann brauchen wa uns wohl keinen sorgen mehr machen, denn Bayern?! Da bleib ich doch lieber in Niedersachsen
 
 
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xy2er
Alt 14.12.2003, 12:17   #7
Standard

ich glaube du musst dir keine sorgen machen - aber dennoch wenn der Staatsanwalt will kann es sogar bei 0,1g machen was er will - der Besitzt ist nähmlich laut Gesetzt klar verboten und was der Staatsanwalt bei kleinen mengen macht, bleibt ihm überlassen!
 
 
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Jimbo
Alt 14.12.2003, 14:38   #8
Standard

naja ich denk ma da passiert nix aber falls ja geb ich dir hier nen link da kannst schaun was bei ner Hd(hausdurchsuchung) passiert und welche rechte du hast

http://forum.hanfburg.de/Forum/showf...b=5&o=&fpart=1
 
 
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Raydan
Alt 14.12.2003, 18:13   #9
Standard

jungs bleibt locker =)

sie dürfen KEINE HD machen es sei denn du hast stress bei denen gemacht oder so... hier mal ne auflistung wie viel wo straffrei 'erlaubt' ist (sprich wo sie dirs abnehmen n eintrag in die akte und fertig ist)

2.3 Wie groß ist eine "geringe Menge"?
Trotz ausdrücklicher Aufforderung des BVerfG haben sich die Bundesländer bis heute nicht auf eine bundesweit einheitliche Menge geeinigt. Die "neue" Bundesregierung hat aber angekündigt, dieses Problem anzugehen. ;-)
Bis dahin kocht jedes Land sein eigenes Süppchen. Es gibt sogar Bundesländer, in denen keine Grenze festgelegt wurde, um zu zeigen wie "gefährlich" Cannabis ist. Nach unserer Erfahrung kann man aber auch dort mit großer Wahrscheinlichkeit mit einer Einstellung rechnen, wenn es nicht mehr als sechs Gramm sind.
Zum Beispiel: Sachsen hat keine geringe Menge festgelegt, die Staatsanwaltschaft Leipzig benennt aber in einer Richtlinie eine Verfahrenseinstellung bis 5g bzw. 7g, wenn max. acht Mal im Jahr konsumiert wird (keine Ahnung, wie das nachgewiesen werden soll, also immer schön die Klappe halten), keine Fremdgefährdung (Schule, Knast) vorliegt und die betreffende Person erstmals mit derzeit nicht legalen Drogen erwischt wurde. Auch mit einer Pflanze kann man durchaus mit einer Verfahrenseinstellung rechnen.
Die Richtlinien der einzelnen Länder unterscheiden sich in zwei Modelle, die man als "Modell Obergrenze" und "Modell Untergrenze" bezeichnen könnte.
Die Länder Bayern, Brandenburg, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Hamburg und Schleswig-Holstein haben eine Obergrenze festgelegt, bis zu der von einer geringen Menge ausgegangen werden kann.
Diese Angaben beziehen sich auf Gewichtsmengen, nicht Wirkstoffgehalt.



Bayern 6g
Brandenburg 3 Konsumeinheiten (dürfte auch 6g darstellen)
Baden-Württemberg 3 Konsumeinheiten
Nordrhein-Westfalen 10g
Rheinland-Pfalz 10g
Hamburg Grösse einer Streichholzschachtel
Schleswig-Holstein 30g

Die Länder Hessen, Berlin, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und das Saarland haben eine Untergrenze bestimmt, bis zu der von einer Verfolgung abgesehen werden muß. Allerdings hatten wir schon vereinzelt Fälle, wo das ignoriert wurde und Strafbefehle ins Haus flatterten. Da sollte man in Widerspruch gehen und die jeweilige Richtlinie benennen (siehe unten).
Desweiteren wurde eine größere Menge festgelegt, bei der von der Verfolgung abgesehen werden kann.
Diese Länder schreiben (eigentlich) eine Einstellung bei einer Menge bis zu sechs Gramm zwingend vor.
Die größeren Mengen, bei der das Verfahren eingestellt werden kann, sind so definiert:


Hessen 30g (Einstellung wird empfohlen)
Berlin 15g
Niedersachsen 15g (bei sozialen Massnahmen keine Obergrenze)
Sachsen-Anhalt Keine (aber nur, wenn soziale Massnahmen durchgeführt werden)
Saarland 10g

Diese Angaben beziehen sich auf folgende Richtlinien:

Baden-Württemberg: Allgemeine Verfügung vom 3.8.1995, Die Justiz Seite 366
Bayern: Rundschreiben der Generalstaatsanwälte bei den Oberlandesgerichten vom 14.8.1994
Berlin: Gemeinsame Allgemeine Verfügung vom 28.2.1995, Amtsblatt Seite 1299
Brandenburg: Verfügung vom 17.9.1993, JMBl. Bbg. Seite 158
Hamburg: Verfügung des Leitenden Oberstaatsanwalts vom 10.11.1992
Hessen: Verfügung des Generalstaatsanwalts bei dem Oberlandesgericht Frankfurt/M. vom 21.7.1995
Niedersachsen: Gemeinsamer Runderlaß vom 24.11.1994, Nds. Rpfl. Seite 351
Nordrhein-Westfalen: Gemeinsamer Runderlaß vom 13.5.1994, JMBl. NW. Seite 133
Rheinland-Pfalz: Rundschreiben vom 23.8.1994, JBl. RhPf. Seite 1257
Saarland: Gemeinsamer Erlaß vom 7.3.1995, GMBl. Saar Seite 150
Sachsen-Anhalt: Gemeinsamer Runderlaß vom 6.12.1994, MBl. LSA 1995, Seite 15
Schleswig-Holstein: Bek. vom 13.5.1993, Amtsblatt für Schleswig-Holstein Seite 675
 
 
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Neospike
Alt 15.12.2003, 14:27   #10
Standard

Original geschrieben von Raydan
jungs bleibt locker =)


Schleswig-Holstein 30g

was 30 gramm ich höre mit dem Rauchen auf und fange als Kiffer an
Endlich mal ein " Vorteil " nen Nordlicht zu sein .
 
 
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Kuno
Alt 06.01.2004, 07:47   #11
Standard

ehrlich 30g?????? wowwwwww ich will nach schleswig
 
 
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tj
Alt 06.01.2004, 10:08   #12
Standard

krass hätte ich jez auch nit mit gerechnet das die g-anzahl da so hoch liegt,
naja wir hoffen ja weiterhin auf die bundesweite legalisierung
 
 
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Claudi1987
Alt 07.01.2004, 17:57   #13
Böse Selbst Schuld!!!

Ein Freund von meiner Freundin, der hat auch mal was geraucht, den haben sie erwuschn..bei mehreren gramm wenn misch net alles täuscht.. der sitzt jetzt hinter gittern..und das find isch arg..

naja muss man sich früher überlegen, ob man mal was raucht oder nicht. Man muss wenn was passiert die Konsequenzen ziehen. Und vielleicht ist es auch für deinen Bruder mal besser, dass die Polizei ihn erwuschen hat, dann weiss er was er in Zukunft lieber lassen soll..
 
 
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Jimbo
Alt 07.01.2004, 18:07   #14
Standard Re: Selbst Schuld!!!

Original geschrieben von Claudi1987
Ein Freund von meiner Freundin, der hat auch mal was geraucht, den haben sie erwuschn..bei mehreren gramm wenn misch net alles täuscht.. der sitzt jetzt hinter gittern..

naja das waren dann aber sehr viel mehrere gramm
wenn man en paar gramm (bis 7) dabei hat kommt man nich innen knast(soweit ich weiß)
 
 
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Senjo
Alt 07.01.2004, 20:35   #15
Standard

Und meinem Bruder wird das auch nicht helfen das er erwischt wurde.. Er hat zwar jetzt immer voll panik das die bullen hinter ihm her sind und er traut sich nicht mehr was dabei zu haben aber er hört sicher nicht auf und im Knast iser auch nicht"!!
 
 
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Jimbo
Alt 07.01.2004, 20:40   #16
Standard

naja die panik hätt ich aber auch
und son tip am rande: Ich würds mit der kifferei erstma ne weile(oder sogar für immer) sein lassen, den die bullen sind da jetzt vielleicht schon was hinterher...
 
 
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Senjo
Alt 09.01.2004, 21:27   #17
Standard

Jo da hast du wohl recht.. und das mit der Panik verstehe ich ja auch aber ohoh du müsstest ma sehen wie der abgeht...
Glaub nicht das er aufhört.. Dafür is er schon zu Abhängig.. Is da durch zwar weniger geworden aber ganz?!
 
 
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Argyle
Alt 10.01.2004, 10:53   #18
Standard

Original geschrieben von basti
Also, eigentlich wird bei so einer geringen Menge das Verfahren fallen gelassen. Ausser du wohnst in Bayern, denn Arschkarte.
Ja. Klar. Die Erfahrung spricht nehme ich an.

Übrigens @diesen Thread:
Soviel zu dem Thema, dass Kiffen nicht abhängig macht.
 
 
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Jimbo
Alt 10.01.2004, 12:08   #19
Standard

Original geschrieben von Argyle

Übrigens @diesen Thread:
Soviel zu dem Thema, dass Kiffen nicht abhängig macht.


naja da wär ich mir nich so sicher. Es macht nicht körperlich abhängig. Das glaub ich definitiv.
ABER mit der psychischen abhängigkeit bin ich mir nich so sicher...
 
 
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Argyle
Alt 10.01.2004, 13:01   #20
Standard

Original geschrieben von Jimbo

ABER mit der psychischen abhängigkeit bin ich mir nich so sicher...
Ich mir schon.
 
 
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MasterYety
Alt 10.01.2004, 18:54   #21
Standard

...ist allerdings auch nicht thema dieses Threads... Darüber gab es schon genug!
 
 
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daRibba
Alt 11.01.2004, 11:39   #22
Standard

also leute, bidde.
ich wurde in ba-wü mit 1,2g gedappt und da is au nix passiert, hab allerdings fast 5 monate lang pausiert dann bis endlich der brief vonner staatsanwaltschaft kam.
danach gings ersmal wieder rund
aber grad mach ich wieder ne pause, man sollte es nicht zu sehr zur gewohnheit verkommen lassen, weil gewohnheit und sucht stehn eng nebnnander
 
 
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Basicdoc
Alt 17.01.2004, 23:25   #23
Standard

Die Polizei hätte problemlos eine Hausdurchsuchung machen können.
Wenn Dein Bruder auch nur 0,3g dabei hatte. Es wäre ja möglich gewesen, dass Ihr das Zeug Kistenweise zuhause habt, und da wäre Verdunklunksgefahr vorhanden gewesen. Ihr hättete Euch hinterher zwar beschweren können, aber da die Durchsuchung dann schon gelaufen wäre, mit welchem Sinn. Mit der Beschwerde hättet Ihr nur die Bullen verärgert, und die hätten Euch jahrelang auf dem Kieker gehabt. Das kenne ich von einem Kollegen, der mal einen Bullen verärgert hat. Wenn der ihm mit dem Wagen begegnet ist, haben sie ihn jedesmal kontrolliert.

Basicdoc
 
 
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Raydan
Alt 31.01.2004, 19:49   #24
Standard

argyle ... sei dir mal sicher dass die abhängigkeit geringer ist als beim rauchen oder beim alkohol...
leute die auf gras hängen bleiben würden, wenn ihnen der effekt des alkohols ähnlich zusagen würde, deutlich schneller auf dieser, deutlich gefährlicheren, droge hängen bleiben...

ich hab da mehr oder weniger langjährige erfahrung und weiss aus 1. hand (von mir selbst :P ) dass es kein problem ist einfach mal n halbes jahr oder so gar nix zu rauchen und dann wieder ganz gemütlich ab und zu mla einen oder halt auch nicht! ist ja jedem selbst überlassen.... (ahjo und jetzt kommt nicht mit ok bei dir gelegenheitsraucher ich hab zeitweise so viel gequalmt, wie andere zigaretten geraucht aber war auch kein problem damit halt einfach aufzuhören... wobei ich auch mitm rauchen aufhören wunderbar klargekommen bin und generell auch ganz gut ohne drogen auskomm *G*)

basicdoc: nope... dafür müsste ein begründeter verdacht bestehen und da bei uns konsumenten gewissermaßen "geschützt" sind hätten sie auch keine HD machen dürfen.. anders als zB in den staaten da sind konsumenten (fast) genauso kriminell wie dealer... da hat man sofort total verschissen...
 
 
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