Beim durchsuchen habe ich hierzu nichts gefunden, also denke ich mal, das das hier noch nicht besprochen wurde.
Es geht einfach darum, dass ich nun bereits 2 Mal erwischt worden bin, 1x als ich 5g in der Tasche hatte und grad ne Tüte am rauchen war, und 1x wo ich kurz voher ne Tüte geraucht habe, und noch so 2-3 g dabei gehabt haben dürfte. So langsam mache ich mir doch Gedanken darüber, denn demnächst dürfte ja auch ein Verfahren wegen den beiden Vorfällen auch mich zu kommmen...
In jedem Bundesland gibt es ja unterschiedliche Mengen von Gras, die man mit sich führen "darf", und nur als Konsument gilt. Ich habe aber keinen Plan wie hoch bzw. wohl eher niedrig diese Grenzen sind. Kann mir das mal einer sagen
