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wieviel arbeitslosengeld steht mir zu?

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SpY
Alt 18.11.2002, 19:08   #1
Standard wieviel arbeitslosengeld steht mir zu?

hi, ich bin im 3.lehrjahr und bin kurz vor dem rausschmiss.
allerdings werde ich aus arbeitamt.de nich schlau
kann mir pls einer sagen wielang mir was zusteht an geld?


SpY
 
 
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sNaKe
Alt 18.11.2002, 19:17   #2
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wenn du fristlos gekündigt wirst, kriegst du gar nischt, soweit ich weiss, und sonst glaub ich die hälfte des alten lohns... je nachdem wie lange du dann arbeitslos bist wird es immer weniger....
 
 
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sandman
Alt 18.11.2002, 21:46   #3
Standard

es gibt ordentliche und außerordentliche kündigungen. zweites ist die sog. fristlose kündigung. hierbei muß der Ageber die Kündigung detailiert begründen. In beiden Fällen steht dir Arbeitslosengeld zu.
Es gibt eine sperrfrist, wenn man selbst gekündigt hat, was hier entfällt. Die höhe des arbeitslosengeld bemisst sich am letzten verdienst-das liegt so um die 60%.

evtl. empfielt sich das arbeitsgericht anzurufen, wenn du dabei bleiben willst. schildere mal detailiert, was anliegt - im zweifel kannst du mich per pm fragen.

@ sNaKe: mach mir nicht die leute hier unsicher!
 
 
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coReX-FF
Alt 18.11.2002, 22:18   #4
Standard

wenn ers net besser weiss?
besser als nix sagen oder
 
 
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sNaKe
Alt 18.11.2002, 22:34   #5
Standard

ich kenne es so, wenn man selber kündigt oder fristlos gekündigt wird, hat man keinen anspruch auf arbeitslosengeld.
es is doch klar dass es weniger wird, dass du nach ner gewissen zeit arbeitlosenhilfe beziehst, und dann sozialhilfe... ich kenn jetzt die genauen abstufungen nicht aber egal.

also als ich meinen azubi wegen diebstahls und mehrerer schriftl. abmahnungen rausgeschmissen habe, hat die ! KEIN ! arbeitslosengeld bekommen!
Aber am besten ist es sich beim Arbeitsamt oder arbeitgericht zu informieren! ich würd die ausbildung an deiner stelle durchziehen, wenn dir der beruf spass macht, denn ärger mit chefs gibts immer, denn dann hast du was in der hand, und kannst dich bei anderen bewerben. denn ein schlechtes zeugnis, ohne ausbildung is nix.


snake
 
 
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El Sparko
Alt 19.11.2002, 07:14   #6
Standard

jo ich hab mich auch selbst gegangen -> ich schreibe nen schrieb dass ich im juli nicht übernommen werden möchte. kann das gegen mich verwendet werden so dass ich meinen anspruch auf arbeitslosengeld verliere? weil wenn man einfach so nicht übernommen wird bekommt man ja was.
 
 
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sandman
Alt 19.11.2002, 14:22   #7
Standard

Naja, das hört sich wie ne Kündigung an, oder? Ich würde versuchen, das mit denen mündlich abzuhandeln.

@sNaKe: wie lange war denn der Azubi dabei? Im übrigen könnte ich mir vorstellen, dass eine vorsätzlich herbeigeführte Kündigung, wie in dem Fall der Diebstahl, zur zahlungsweigerung des Arbeitsamtes führt.
 
 
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El Sparko
Alt 19.11.2002, 18:13   #8
Standard

nein es ist keine kündigung sondern ein schrieb wo was wie "ich wünsche kein angebot auf eine übernahme nach beendigung des ausbildungsverhältnisses" drin steht. kann mir das arbeitsamt daraus nen strick drehen? würde das arbeitsamt das überhaupt mitbekommen, weil is ja ne interne regelung.
 
 
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sNaKe
Alt 19.11.2002, 19:44   #9
Standard

die war im 2. lehrjahr... naja es is auch von land zu land verschieden denk ich, und nach ermessen des sachbearbeiters

@sparkie ich würde es wie sandman schon sagte mündlich machen, hingehen und sagen dass du net übernommen werden möchtest.
bei manchen arbeitgebern ist es auch so, dass du nach der ausbildung nen neuen vertrag mit dem arbeitgeber machst, dass heisst das beide seiten "aussteigen" können.
wenn es nich so ist, dass du mit denen reden kannst oder aussteigen kannst dann wirst du wohl um so nen schrieb nicht drumrum kommen.
aber das was du meintest mit dem strick drehen, das wird dir wohl sandman besser sagen können. da hab ich kp von.

snake
 
 
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El Sparko
Alt 19.11.2002, 20:27   #10
Standard

mündlich is das schon geregelt nur bekommen wir vom vorstand noch nen brief "bitte teilen sie uns mit ob sie übernommen werden möchten blabla" den hab ich schon garnicht mehr bekommen aber meine personalcheffin hat mir gesagt ich muss trotzdem was schreiben dass ich NICHT übernommen werden möchte. und ich denke dass IMMER ein neuer arbeitsvertrag aufgesetzt wird nachdem die ausbildung zuende ist.
 
 
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sNaKe
Alt 19.11.2002, 21:15   #11
Standard

naja ich kenn beides. ein freund von mir, der macht des, dass die lehrlinge nen weiteren vertrag eingehen automatisch, auf 1 jahr befristet glaub ich, zum gehalt des 3.lehrjahres.... selbst schuld.
is aber nicht die regel. wenn die aufs arbeitsgericht gehen würden würden die auch locker da rauskommen

snake
 
 
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sandman
Alt 20.11.2002, 19:08   #12
Standard

naja, nur was willst du denen beim arbeitsamt erzählen? Mit "die haben mich nicht übernommen" kannst du dann ja schlecht kommen. Wie ist denn die lage in der firma: würden sie alle übernehmen wollen? wenn nicht, würde ich gar nix schreiben.
 
 
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El Sparko
Alt 20.11.2002, 19:48   #13
Standard

jeder wird übernommen wenn er besser als 2,5 im abschluß is ansonsten is das verhandlungssache... fuck ich kanns mir ned leisten ohne geld rumzusitzen
 
 
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sandman
Alt 23.11.2002, 12:59   #14
Standard

Naja, wenn jetzt aber das arbeitsamt nix übernimmt, springt doch das sozialamt ein - und du wolltest doch sichr nicht jahrelang ohne job bleiben.
 
 
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