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Wieviel Anklagepunkte habt ihr so? Ich hab..

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candymann
Alt 02.03.2001, 21:22   #1
Rotes Gesicht Wieviel Anklagepunkte habt ihr so? Ich hab..

.. min. 476 anklagepunkte. steht in meinem Zettel von den bullen drinne.

'computerbetrug, datenspionage, datendiebstahl, eindringen in fremde systeme und verändern von daten in min. 476 fällen'

kommt mir ein bissel krass vor, oder greifen die bullen allgemein so hoch?
montag hab ich da nen termin ..

bye
candy
 
 
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cyanide
Alt 02.03.2001, 22:04   #2
Beitrag

Habe keine ahnung wie hoch die strafe dafür iss weil ich sowas nicht hatte und ich finde für das was man tut muss man auch gerade stehen hätte man sich ja vorher überlegen können

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sandman
Alt 02.03.2001, 22:12   #3
Beitrag

HI,
das hört sich ja gar nicht gut an. Also die Behörde muß dir jeden Fall, der dir vorgeworfen wird nachweisen. Das läuft entweder über ein geständnis (montag) oder (und) in der sicherung von beweismaterial (hausdurchsuchung).

wie würdest du denn die sache beurteilen? Kommen die vorwürfe hin?
Wenn ja, warst du unter 18, bzw. unter 20?

Also wenn das hinkommen sollte, gibt es an sich nur zwei möglichkeiten. 1. du sagtst bei der polizei nichts! sag ihnen, du möchtest dich zu den vorwürfen nicht äußern!
das ist dein recht und in dem fall das klügste was du machen kannst! 2. da das strafrechtliche vorwürfe sind, würde ich dir empfehlen unbedingt einen anwalt einzuschalten. konsultiere den vor dem gespräch mit der polizei!

ja, das würd ich nun raten. ansonsten müsstest du etwas konkreter werden.


------------------
Bis denne
sandman

Ei, guten Tag, mein lieber Kracke, nehmt Platz! Was ist denn mit der Backe? Lasst sehn, Ja, ja! Das glaub ich wohl! Der ist ja in der Wurzel hohl! (...) Uch, wie erschrak er, als er da den wohlbekannten Haken sah!
W.Busch
 
 
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candymann
Alt 03.03.2001, 02:19   #4
Beitrag

@silent

hajo .. es geht mir net um die strafe wegen das ich mich rausreden will ... also bitte solche comments kannste dir sparen

@sandman

ich kann mirn ehrlich gesagt net vorstellen, das es hinkommt. ich mein hey das ist ein ganz schöner batzen. 476.
also ich war damals noch 17 wo das gewesen sein muss. telefon is auf meinen vatzer angemeldet.. sprich ER muss montag zun bullen.. er besitzt zwar keinen computer aber mal sehen,
er wird sagen das er es nich war (was ja auch stimmt) meinst du als nächsten schritt 'sammeln die dann beweismittel' mit einer hausdurchsuchung? wär gut vorher zu wissen, dann kann ich des zeug wegschaffen )

ach und was mir noch wichtig wäre wie das gesetzlich is. hab mir anfang des jahres nen neuen pc geholt. komplett neu - kein update.
sprich die schlimmen sachen hab ich noch mit meiem alten gemacht. können die den neuen dann eigentlich beschlagnahmen wenn ich die rechnung mit datum von diesem jahr zeige oder nicht weil damit das "verbrechen" ja gar net begannen worden sein kann.

@alle andern

wieviele habt ihr denn so bekommen, oder bin ich der einzigste in dem forum hier wo son batzen hat?
 
 
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sandman
Alt 03.03.2001, 03:01   #5
Beitrag

Also, hausdurchsuchung nur, wenn begründeter verdacht/Gefahr besteht. das haben wir ja erst mal nicht.

Zum thema hausdurchsuchungen gab es in den letzten tagen massive kritik, da zu oft ohne einen richterlichen beschluß hausdurchsuchungen vorgenommen wurden. Meint, da werden nun alle etwas vorsichtiger sein....
Allerdings kann ich das auch nicht ausschließen, ich weiß ja nicht, was dir nun konkret vorgeworfen wird.

Zum PC: der ist das "Tatmittel", da ist es dann egal ob der neu ist oder nicht, wenn die gefahr der widerholung besteht (frage ist halt, ob was war), dann wird das zunächst unterbunden, indem man dir das gerät wegnimmt. ( Allerdings glaube ich nicht, daß das so schnell nun geht- warte den montag ab)

wenn nun dein pa da erst mal hingeht ist es an sich das beste was passieren kann: er weiß von nix und wird das auch glaubhaft rüber bringen. naja, jetzt ist es eben ne frage der schwere der vorwürfe: wenn viel anliegt, bekommen sie ein durchsuchungsbefehl, wenn nicht, wird das verfahren eingestellt. das zweite wünsche ich dir!

zu deinem alter: für dich gilt das "JGG" also jugendgerichtsgesetz. hier wird auf dein alter eingegangen, mithin wäre im schlimmsten fall mit gemeinütziger arbeit zuzüglich des kostenersatzes zu rechnen - also im prinzip kein beinbruch. (Leicht gesagt, ich weiß..)

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Bis denne
sandman

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Genesis
Alt 03.03.2001, 10:07   #6
Beitrag

Hi ,

also dazu hab ich nicht viel zu sagen denn , wenn du zB.: einmal "Hackst" dann kommen diese vielen sachen auf das sieht viel aus "computerbetrug, datenspionage, datendiebstahl ... " Aber ne hausdurchsuchung wär für die wirklich sinnvoll denn die denken wenn du einmal gehackt hast , hast du datendiebstahl begangen stimmt das ? Also sag denen wirlich nichts dort das ist das beste denn wenn du was sagst dann sagst was falsches dann pech gehabt ! Also nichts sagen ! Das klärt sich im nu ! Die reichen dir die Hausdurchsuchung und kommen zu dir ! Ist wirklich sinvoll ! also lass es auf dich zukommen ! Und die müssen dir es beweisen "mit schwarz auf weis"

ok ciao

gruß g€ne$is


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Greetz fly out to all I know !
[AIM : Hanfsmoker]
 
 
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candymann
Alt 03.03.2001, 14:22   #7
Beitrag

thx erstmal für eure antworten!

ehrlich gesagt seh ich das ganze (noch) ziemlich locker. weil ich mir nich vorstellen kann das sie mir sooo viel nachweisen können. kann mich garnet dran erinner des so oft gemacht zu haben.

wie schon gesagt. ich werd denen gar nix sagen, die kennen mich ja nichma. mein vadda geht halt da hin - und der wars nix, und weiß nichma wie nen pc angeht.

zur strafe: also wenn das mit sozialstunden und nachzahlen/ einer kleinen strafe abgetan is .. net so schlimm.
vorstrafe wär schon eher net so toll.

also .. ich kann ja mal montag abend posten was die bullen so gesacht haben.

bye und thx
candy
 
 
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Anarchnophobia
Alt 04.03.2001, 00:28   #8
Beitrag

Ja, das hatte ich auch, Internetbetrug in 210 Fällen.

Die gingen dabei von jeder einwahl aus... sprich, du hast einen Fake, wählst dich damit 5 mal ein = 5 Fälle , also nicht so heiss wie es gekocht wird da es meiner Ansicht nach fairerweise nur 1 Fall ist... oder nich?

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Anarchnophobia | Bio Domain - Anarchnophobia.de
 
 
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sandman
Alt 04.03.2001, 02:30   #9
Beitrag

HI,
also ich hab grad das gesetz nicht zur hand, denke aber folgendes: das sich verschaffen von daten, das ist einmal passiert, also ein fall. das benutzen der daten wird dann eben summiert, hier 5 mal passiert-also 5 vorfälle. Es ist also ein anderer vorwurf, der dann jeweils erfüllt ist.(Ich seh das morgen noch mal nach)

Wenn dir jemand nen trojaner auf den rechner schaufelt, dann ist das eine aktion.

Gehört nun das mit dazu, wenn jetzt jeden tag 1-2 mal auf dem rechner nachgesehen wird, was ich so mach, oder ist jedes einzelne "nachsehen" ein gesonderter Vorgang?

ich würde sagen, der bricht jedes mal neu in den rechner ein..

Allerdings müssen solche vorgänge auch im zusammengang gesehen werden: der fake wird erstellt, um sich damit einwählen zu können..
allderdings ist das vom gesetz her auch gesplittet, wird also jeweils einzeln betrachtet. (vorgang 1 erfüllt?ja/nein - wenn ja, wie oft. vorgang 2 erfü....u.s.w)
cya

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Bis denne
sandman

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W.Busch
 
 
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candymann
Alt 04.03.2001, 13:07   #10
Beitrag

@anarch

und wie viele konnten sie dir davon letztenendes nachweisen? alle?
und wie hoch bzw. was war die strafe .. oder läuft das "verfahren" noch?

bye
candy
 
 
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sandman
Alt 04.03.2001, 20:38   #11
Beitrag

hmmm,
also zu1. offiziell dürfen die das wohl nicht. Allerdings sieht die praxis echt anders aus.

2. Das Gegenteil ist der Fall. Das ganze wurde erschwert. Artikel

3. wenn sie einen durchsuchungsbefehl haben, dürfen sie die hausdurchsuchung auch vornehmen. allerdings im beisein eines zeugen.

4. ich würde bei denen mal anrufen und die sache telefonisch mit denen klären.

cya

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sandman

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candymann
Alt 04.03.2001, 23:19   #12
Beitrag

hi

enemy .. dein kumpel musste wegen 37 fachem betrug zu 1400- verklagt?? oh man .. dann kann ich ja schonmal einpacken bei 476

nochmal ne rechtliche frage:
wie müssen die mir das nachweisen? reichen die logs vom provider oder müssen die da auch schon noch was auf meinem rechner finden?

bye
candy
 
 
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sandman
Alt 04.03.2001, 23:30   #13
Beitrag

Also nochmal: es muß dir alles nachgewiesen werden.
Wenn die logs der StA reichen klagt er. Fraglich ist, was der Richter sagt.
cya

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Bis denne
sandman

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[Dieser Beitrag wurde von sandman am 05. März 2001 um 12:22 Uhr editiert.]
 
 
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candymann
Alt 07.03.2001, 23:03   #14
Beitrag

Hi nochmal

also es dreht sich jetzt um eine "schadensersatzanklage" so um die 350,-. nur inetservice (war ja klar).
uns bleiben jetzt zwei möglichkeiten:

a) alles zugeben. die 350,- bezahlen, reuhe zeigen, und hoffen das der SA keinen grossen wirbel drum macht, sondern entweder das verfahren einstellt od. ein paar sozialstunden aufdrückt.

b) abstreiten. dann müssen die es uns nachweisen. bzw. einer person. da wir vier personen sind im haus wo es gewesensein könnten . besteht wohl die möglichkeit das das verfahren nach einer laaangen zeit (beschlagnahmen von pc, verhören etc) eingestellt wird falls die absolut nix mehr finden, welches eine person überführen könnte.

ich werd wohl das erstere machen. hab aber mal eine rechtliche frage:
wenn ich alles zugebe, der staatsanwalt mir dann aber soooo eine fette strafe aufdrückt, hab ich dann nacher nochmal die möglichkeit meine ausage bei der polizei rückgängig zu machen und dann doch alles zu bestreiten? wie hoch sind meine chancen dann noch?

thx schonmal

bye
candy
 
 
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sandman
Alt 08.03.2001, 00:35   #15
Beitrag

HI,
naja, deine aussage ist erst mal verbindlich, die wird ja auch von dir unterschrieben. Du kannst diese allerdings später, in einem verfahren (wenn es überhaubt so weit kommt) widerrufen. mußt du denn zu der sache aussagen? die 350,- sind ja zivilrechtliche ansprüche und haben mit dem strafrechtlichen nicht viel zu tun.

..das ist schwer zu sagen: wenn es der erste vorwurf in solch einer sache war, solltest du zahlen (das ist ja auch ein indirektes schuldeingeständnis = einsicht u.s.w.) und dann wird wohl nicht viel passieren.(k.Gewähr) wenn es öfters war (was ich nicht glaube) solltest du zu einem anwalt gehen.

? Wer hat dir denn die 2 möglichkeiten genannt? die leute bei der polizei? Gibt es eine frist und einen neuen termin bei der polizei???

Vielleicht sind ja hier welche, die hierbei schon weiter sind. meldet euch doch mal zu wort. ( Ich glaub bei jason war das ähnlich, oder)

cya

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sandman

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candymann
Alt 08.03.2001, 22:05   #16
Beitrag

hi
naja , die beid er polizei haben uns gesagt (nach dem mein vater am montag da war) das sie mit dem staatsanwalt reden wollen, und horchen was der sagt wenn wir es zugeben bzw. abstreiten.
der SA hat jetzt gesagt, er sagt vorher nix, wir sollen uns jetzt dazu äußern und dann wird er sich überlegen wie er vorgeht. der bulle meinte vielleicht wirds eingestellt wenn ich zugebe.. aber wie gesagt. kann auch sein das der SA das volle programm abziehen will.

wir sollen uns das jetzt überlegen und dann anfang nächster woche (so spätestens bis mittwoch) wieder bei denen melden.

werde wohl auch mal bei inetservice anrufen und gucken wie das aussieht wenn ich da die schulden bezahle.

so far..

bye
candy

ps. ja wär cool wenn andere mal was sagen könnten wies bei denen abgelaufen ist..
 
 
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candymann
Alt 12.03.2001, 10:56   #17
Beitrag

hi,

die dürfen nicht loggen??
so weit ich weiß sind die provider sogar
dazu verpflichtet alles zu loggen und dann (ich meine es waren) 4 wochen aufzubewahren.
anscheinend bewahren sie es allerdings doch länger auf .. sonst kann ich mir net wirklich erklären das die anzeige erst jetzt nach 1 1/2 jahren bei mir eingetrudelt ist..

bye
candy
 
 
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daRaider
Alt 12.03.2001, 11:15   #18
Beitrag

hmm also ich halte das für blödsinn das loggen verboten sein soll. Schon alleine zum Zwecke der Abrechnung werden die Einwahlen geloggt. Und auch diese 4 Wochen sind Blödsinn, da die ja selbst wenn ma legal angemeldet ist und nicht zahlt nen Beweis brauchen, dass man über sie gesurft ist. Und beim Faken würde sowas sowieso ausser Kraft treten, weil es sich um eine Straftat handelt und da gelten ja bekanntlich andere Gesetze.

Ich denke die 4 Wochen gelten vielleicht für die Logs der einzelnen Seiten, die der User angesurft hat oder so... aber wie oben gesagt, halt ich 4 Wochen für die Einwahllogs für Blödsinn...

------------------
The greatest weapon of the fascist is the tolerance of the pacifist
(Suicidal Tendencies)

Mein Gästebuch
 
 
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shorty
Alt 12.03.2001, 18:39   #19
Beitrag

zum glück is meine akte rein....... mei mutter würde mich killen..... *würg*

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Das Leben ist hart, Like Pulling teeth, slow and Painfull.

Invisible Terror FXP Team Administrator
http://www.invisibleterror.de.vu/
 
 
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sandman
Alt 12.03.2001, 23:08   #20
Beitrag

Also, der ISP macht eine anzeige und gibt als beweis die log-dateien an. die tatsache, daß die leute erst jetzt eine anzeige bzw. vorladung bekommen haben, kann zwei gründe haben:
1. es wurde erst jetzt angezeigt, dann würde sich die frage der logs stellen.
2. es wurde rechtzeitig angezeigt, allerdings hat die StA so lange zur bearbeitung gebraucht.

zu 1.: Die logs: wenn erst jetzt angezeigt würde, unterstellen wir nun mal, daß sie die logs nicht so lange aufheben dürfen (wenn sie dürften, wär die diskussion auch hier beendet) Also was liegt vor? In dem fall würd ich sagen es liegt eine ordnungswidrigkeit der provider und keine straftat vor.
Dagegen (also das sie erst jetzt mit "illegalen" logs angezeigt haben) spricht, daß die StA dies als beweis akzeptiert und daraufhin ermittelt. Hier stellt sich die frage, ob die StA derartige "illegale" beweismittel verwenden darf, wenn diese illegal sein sollten. ich denke allerdings, das die das dürfen, zumindest erst mal machen. (Ich sehe das noch mal nach)

Das problem ist, daß bis jetzt niemand weiß, wann die logs der StA übergeben wurde.

im ergebnis denke ich nicht, daß es viel bringt, die provider wegen der logs zu verklagen. (Ich lass mich gerne vom gegenteil überzeugen)

Also alles in einem scheint das soweit rein rechtlich korrekt abzulaufen. ich würde sagen, die ISP`s haben die anzeigen inerhalb der frist gemacht und es liegt nun an der bearbeitungszeit der staatsanwaltschaft.

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sandman

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[Dieser Beitrag wurde von sandman am 12. März 2001 um 23:10 Uhr editiert.]
 
 
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jemie
Alt 13.03.2001, 01:09   #21
Beitrag

das ist die Frage die uns alle drueckt!
duerfen 2 Jahre (normale Frist zur Loeschung bei Datenschutz betraegt genau 80 Tage, aber ja ich weiss es gilt Strafrecht) alte Logs als einziges Beweismittel vor Gericht verwendet werden?
Vieleicht gibs ein Referenz Urteil wo der Faker gewonnen hat? :P




[Dieser Beitrag wurde von jemie am 13. März 2001 um 01:26 Uhr editiert.]
 
 
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sandman
Alt 13.03.2001, 01:32   #22
Beitrag

hmm, gegenfrage: würdest du als Staatsanwalt 2 jahre alte logs als beweismittel verwenden, wenn diese rechtswidrig sind??

Für mich ist das zunächst die bestätigung der rechmäßigkeit des vorgehens. im übrigen ist ja bis jetzt gar nicht klar, ob das nun ewig lange gespeicherte logs waren! ich glaub nicht, daß so vorgegangen wird.. ich werd mal sehen, daß ich dazu etwas finde!

1.edit. du hast gerade editiert, als ich schrieb :-): ok, referenz, oder präzidenz-fälle sind in D irrelevant: es sind immer einzelurteile. anders bei grundsatzsachen (Verfassungsbeschwerde etc.), aber das haben wir ja nun nicht.

cya

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sandman

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[Dieser Beitrag wurde von sandman am 13. März 2001 um 01:41 Uhr editiert.]
 
 
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Jason Evil
Alt 13.03.2001, 05:25   #23
Beitrag

also bei mir ist das Thema Inetservice mittlerweile gegessen.
Wurde zu den Bullen eingeladen hab ne Aussage gemacht und das war es.
Es ging um 128 Mark (hab echt mit mehr gerechnet).

Das war am 2. Februar. Letzten Donnerstag flatterte dann ein Brief von unserer Stadt ins Haus wo das Urteil vom SA steht: 20 Sozialstunden in 2 Monaten. Die werde ich jetzt machen.
Bezahlen könnte ich eh nicht weil ich z. Zt. Arbeitslos bin. Da passt mir das mit den Sozialstunden ganz gut!

------------------
So long,
Jason Evil

"Das Leben ist ein Wechselspiel
Wie es auch der Tag, die Nacht
Nach jedem Mord, nach jeder Pein
Werden Wunder dann vollbracht"
L'âme Immortelle - "Licht und Schatten"
 
 
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daRaider
Alt 13.03.2001, 10:49   #24
Beitrag

also ich weiß echt nicht, aber diese 80 Tage kommen mir komisch vor und ich glaub das nicht dass die nicht als Beweismittel gelten.

Das würde ja echt bedeuten, ich melde mich als legaler Kunde an und zögere die Bezahlung 80 Tage hinaus und sage dann, dass ich nie über die gesurft hätte und die könnten das net beweisen.
Das kann ja net sein und bei ner Straftat sowieso nicht...


Kleiner Nachtrag :
Auf meiner Loop - Freischaltung steht :

Ich willige ein, daß meine Verbindungsdaten zu Zwecken der Reklamationsbearbeitung gespeichert werden. Die Löschung erfolgt spätestens 80 Tage nach der Abbuchung der entsprechenden Beträge von meinem LOOP - Guthaben
Damit is ja dann klar, dass die 80 Tage irgendwie nur gelten wenn bezahlt ist und das is beim faken wohl net ganz so...
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(Suicidal Tendencies)

Mein Gästebuch

[Dieser Beitrag wurde von Pseudo X Cool am 13. März 2001 um 12:03 Uhr editiert.]
 
 
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candymann
Alt 13.03.2001, 21:26   #25
Beitrag

hi,

so hab heute meine aussage bei der polizei gemacht. habs zugegeben das ichs war.
werd mich jetzt mit inetservice bzw. den geschädigten personen in verbindung setzten und dann je nach dem wo der gefordete betrag noch offen steht .. das halt bezahlen was ich damlas gesurft bin (handelt sich um ca. 270,- bei 5 verschiedenen leuten). von wegen guter wille .. koorperieren etc. fand der polizist (war übrigens voll ok) ganz gut und meinte so das das auch bei der staatsanwalt schaft ganz gut ankommen wird.
jetzt muss ich halt abwarten was der StA denkt .. entweder einstellung des verfahrens oder noch ne "kleine" strafe.. (zusätzlich halt zur schadensbegleichung)

btw. der polizist hat mir gesagt das mit inet nen richtig großes ermittlungsverfahren eingeleitet. so mit sonderkommision .. haben extra cds gepresst (keine gebrannten) wo alle möglichen daten/infos zu einwahldaten aller personen drauf sind, haben nen proc gecoded welches die logs von inet durchforstet und unstimmigkeiten raussucht etc etc.. inet hat noch ne bundesweite anzeige gegen faker in höhe von ungefähr 1mio. dm gestellt und außerdem halt die ganzen realz.
also wer inet gefaket, bzw. realz benutzt hat kommt auf jdenfall noch dran. no chance da drumrum zu kommen.

außerdem kommen jetzt wohl langsam immer mehr provider in die gänge .. bzw. haben langsam komkretere infos gesammlt so das bald wohl _jeder_ provider nochmal ne rechnung stellen wird. bzw. die ganzen anzeigen wegen realz wohl auch früher oder später zu tage kommen werden.

naja .. abwarten .. btw. zugeben meinte der polizist und den schaden halt begleichen sowie sich darum kümmern kommt immer sehr gut an bei der StA.

achso .. es gibt übrigens drei Stufen (bei anzeigen von inet):
stufe1: man bekommt ne vorladung und soll sich äußern, zugeben oder abstreitet man hat die wahl
stufe2: polizei besucht dich, und guckt sich ein bissel um, beschlag nahmt vielleicht was
stufe3: ALLES was so mit computern zu tun hat wird sichergestellt und ist fraglich wann (ob) es jemals wieder zurück kommt.. das kann wirklich dauern meinte der bulle .. die lassen sich da echt zeit

/me war übrigens noch in stufe1 *puhh*

so des wars erstma zu dem thema .. vielleich isses ja für den ein oder anderen ganz interessant wie andere leute das so gehandlt haben ..

bye candy
 
 
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