hm, brauch ich wohl nich anmerken dass ich mich hier auch aufgrund von inet melde. demzufolge werde ich hier nun und evtl in nem andern thread noch paar fragen stellen oder u.u. auch antworten geben, bleib ersmal hier, kein bock noch son riesen thread zu lesen.
erstmal über mir, du hast jetzt sozialstunden. sind diese sozialstunden strafe, oder um das geld an den isp zu zahlen (man muss kurz denken, aber es gibt den unterschied) oder vielleicht auch fuer beides? unter welchen umstaenden wurde dir diese urteil zugesprochen, also deine / eure aussagen vor polizei interessieren mich.
in welchen faellen kam es beu euch zu gerichtsverhandlungen?
nun zu meiner story
mi: beamte bei mir, klären mich darueber auf usw, zeigen rechnung von ~70dm, wir vereinbaren vernehmung.
am do: halt der brief, selber isp, kosten etwa 20dm hoeher zzgl zinsen und schadensersatz (750halt), danach anruf bei dem kripobeamten der meinte dass er von davon nichts weiss. kann mich wer aufklären wieso jetzt der gleiche tatbestand einmal rechtlich seitens polizei und einmal vom provider kommt?
kurz zu der haeufig erwaehnten logfrage: ich weiss zwar nicht wie lang sie nun aufbewahrt werden duerfen etc (wär nett wenn wer mal recherchieren könnte), aber ich gehe rechtlich davon aus, das derartiges material als legitim angesehen werden darf, wenn es zur aufklärung von straftaten führt (siehe "Großer Lauschangriff")
also Inet macht ja Verdacht auf Computerbetrug (Betrug und Computerbetrug hab ich mir auch durchgelesen , stgb), liegt ja nur vor wenn man selbst accounts spioniert hat oder gefälschte erstellt hat. einiger erfahrungsberichte aus älteren angelegenheit erfolgt bei nichtbeweisbarkeit des obrigen Und bei aussage des unbewusstseins der illegalität bei nutzung dieser ein freispruch, kann das wer bestaetigen??
hm nochma ne frage, soll ich mit den juristen ganz zuvorkommend umgehen, und mit sprachlich niedrigem niveau meine aussagen machen, oder juristisch pragmatisch auf deutsche grundrechte beharren
da bei verfahren mit fakes/reals ja haeufig das wort indirekt vorkommt (wenn man zb nur benutzer war) ist das ja eigentlich noch teilweise grauzone
wer mit remotes zugaenge geklaut hat, kann ja rechtlich aussagen: wenn jemand mir nen server bereitstellt und mir somit benutzerdaten ueberlaesst... das ist doch legitim
oder stichwort "nichtauthorisierte einwahl" : solange man ein benutzernamen und ein passwort hat, ist eine einwahl authorisiert ...
ich brauche uebrigens die alten agbs von inet, hat die wer??
naja, hoffe auf eine weiterhin interessante, sachliche diskussion in diesem thread
------------------
Der groesste Schutz vor Irrtuemern ist die Unwissenheit.