Lupuz.de: Artikel-Portal / Magazin

Zurück   Postpla.net - die Forum Community > Postplanet Talk > Im Namen des Gesetzes

Wie weit darf die Polizei gehen? Bzw. fahren?

Anzeigen:

Thema geschlossen
 
Themen-Optionen
Siebenundvierzig
Alt 11.04.2007, 15:34   #1
Standard Wie weit darf die Polizei gehen? Bzw. fahren?

Hallo,
mal so eine Frage aus neugierde!
Ich wohne in der Nähe der niederländisch-deutschen Grenze und sehe dort ab und an Zivilpolizei die Personenkontrollen wegen des Verdachts auf Verstoß gegen das BTM-Gesetz durchführt.

Wenn nun einer der hier zu kontrollierenden Personen auf die Idee kommen würde kehrtwend zu machen und zurück in die Niderlande zu düsen, wäre es dann den hier örtlichen Behörden erlaubt eine Verfolgung über die Bundesgrenze hinweg vorzunehmen?
 
 
Nach oben
PowerWapiti
Alt 11.04.2007, 17:17   #2
Standard

würde sagen nein.. die rufen evt die holländische Polizei an um das mal zu kontrollieren.

Denke das ist wie in so einem Film aus Amerika.. wo der Hauptdarsteller (gab sich als Polizist aus) im Land fliehen will und an der Grenze zu Mexiko können die Polizisten nichts mehr machen, weil es nicht mehr im Zuständigkeitsbereich ist
 
 
Nach oben
OrionX
Alt 11.04.2007, 17:21   #3
Standard

natürlich. dank der EU haben die Polizisten das recht einen über die grenzen hinaus zu verfolgen. ich glaube sogar 100 km drüber.
 
 
Nach oben
tj
Alt 11.04.2007, 19:15   #4
Standard

Zitat von OrionX
natürlich. dank der EU haben die Polizisten das recht einen über die grenzen hinaus zu verfolgen. ich glaube sogar 100 km drüber.
ja denke ich auch so,
aber in den USA ist das teilweise anders geregelt, da gibt es Bundesstaaten wo nur die eigene Polizei argieren darf und ansonsten man quasi erstmal "auf freiem Fuß" ist
 
 
Nach oben
Wodar Hospur
Alt 11.04.2007, 20:21   #5
Standard

Na, das glaub ich nicht, mit der Verfolgung über die Staatsgrenzen, vorallem nicht für eine Fahrzeug Überprüfung. Bei einem Strafbestand sollte es soweit ich weiß so ablaufen:

Es gibt das Niemandsland, ein Bereich zwischen zwei Ländern in denen beide Zugriff haben.
Aber deutsche Polizisten dürfen bestimmt nicht nach Holland rein jemanden holen und wieder raus, sie würden ja den Rechtsraum verlassen.
Dafür gibt es aber ja auch Auslieferungspakte, was ja in die EU eingeflossen ist. Sprich die holländische Polizei nimmt dich fest und liefert dich an die deutschen Behörden aus.
 
 
Nach oben
Jumpy
Alt 11.04.2007, 20:43   #6
Standard

Es gibt eine grenzüberschreitendes Abkommen, dies gilt aber nur zur Gefahrenabwehr und Terrorbekämpfung, kleinere Drogendelikte bestimmt nicht.
Bei grösseren Mengen von Drogen könnte die Gefahrenabwehr gelten, bin da aber nicht sicher.
 
 
Nach oben
PhibZ
Alt 11.04.2007, 22:49   #7
Standard

Sie dürfen. Dafür gibt es sg. bilaterale Polizeiverträge zwischen EU Ländern, und sogar zwischen EU Ländern und EU Nachbarstaaten. Gerade im Bereich der Drogenkriminalität sind die schon auf Zack. Also lieber nicht den Dicken markieren und gleich anhalten.
 
 
Nach oben
Cataclyst
Alt 11.04.2007, 23:40   #8
Standard

Zitat:

Sie dürfen. Dafür gibt es sg. bilaterale Polizeiverträge zwischen EU Ländern, und sogar zwischen EU Ländern und EU Nachbarstaaten. Gerade im Bereich der Drogenkriminalität sind die schon auf Zack. Also lieber nicht den Dicken markieren und gleich anhalten.


Ein klares "Yes" von mir!
 
 
Nach oben
Ähnliche Themen, die dich vielleicht interessieren
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Von der Polizei angehalten Malkavianer Postplanet-Kneipe 32 11.05.2005 15:35
Italienische Polizei rüstet sich auf kOrN Drive In 8 21.05.2004 13:08
Polizei rechts?! Senjo Politik und Gesellschaft 82 08.03.2004 21:25
ist motorrad fahren wirklich so gefährlich wie manche sagen? wAxman Drive In 41 18.09.2003 17:07
Frauen fahren Auto............ Operator Fun und Rätsel-Planet 5 23.10.2002 15:37
Anzeigen:
Thema geschlossen

Themen-Optionen



Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 09:58 Uhr.


Lupuz.de - wir können auch anders!
©1998 - 2008, Lupuz:Information-Network
Powered by vBulletin Version 3.7.1 (Deutsch), Jelsoft Enterprises Ltd.

SEO by vBSEO 3.1.0 ©2007, Crawlability, Inc.