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Wehr- Zivildienst / Unabkömmlichkeitsbescheinigung

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schosch
Alt 13.05.2004, 13:39   #1
Frage Wehr- Zivildienst / Unabkömmlichkeitsbescheinigung

hey @ all,

hab da so n Prob.
Zum Sachverhalt:
Musterung war vor 2 Jahren, gemustert mit T2.
Werde jetzt im August 22.
Habe Schreiben zum Eignungstest bekommen für den 28.05.2004; den habe ich aber gleich telef. abgesagt, weil ich da Abschlussprüfung von der Ausbildung habe; mündl. am 10.07.2004 - auch mitgeteilt -
Habe noch die Chance zu verweigern, aber wie das halt so ist; man hat anderes vor. Ob das Verhalten korrekt ist oder nicht, sei mal dahin gestellt.
Ich hab mich jetzt schon für nen Fernstudium entschieden, Monatliche Kosten: 175 E. Und ich hab ein sehr gutes Übernahmeangebot von Arbeitgeber erhalten. Ausser mir arbeitet dort niemand, der Chef halt noch, und ich kann Arbeit und Studium optimal verbinden (Anwaltskanzlei, Jura)
Wenn ich jetzt also zum Bund muss, dann kann ich das alles vergessen.
Komme ich da mit einer sog. Unabkömmlichkeitsbescheinigung weiter?!
Müsste ja nur 1 Jahr überbrücken?!
Falls nicht, übernimmt der Bund die Kosten für´s Studium, da die Widerrufsfrist verstrichen ist?

Vielen dank für die Antworten,

lg
 
 
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Neospike
Alt 14.05.2004, 08:10   #2
Standard

Hehe dann sitzte ja an der Quelle Dann würde ich mal den Herrn Juristen fragen , denke der kennt sich am besten aus , bzw. sollte genug Kollegen kennen die dir weiterhelfen könnten .
Aber gute Einstellung , Bund ist mistund verschwendete Zeit , war selber da und war und rate seit dem jedem ab da hin zu gehen .
 
 
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