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Wegnahme von Handys an Schulen

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tomi
Alt 28.03.2007, 18:40   #1
Standard Wegnahme von Handys an Schulen

Hallo,

ich habe mich einmal ein wenig schlau gemacht, ob und wie lange Lehrer an bayerischen Schulen Handys abnehmen und einbehalten dürfen.
Folgendes steht in der bayerischen Gymnasialschulordnung zur Wegnahme von Gegenständen:
-----------------------------------------------------------------------
§ 133

Verbot von Rauschmitteln und Rauchen;
Wegnahme von Gegenständen


(vgl. Art. 56 BayEUG)
(1) 1 Der Genuß von Rauschmitteln und alkoholischen Getränken sowie das Rauchen ist den Schülern innerhalb der Schulanlage untersagt. 2 Schülern der Jahrgangsstufen 12 und 13 kann jedoch durch Beschluß des Schulforums außerhalb des Unterrichts das Rauchen in bestimmten, nicht dem Unterricht dienenden Räumen erlaubt werden.
(2) 1 Das Mitbringen und Mitführen von gefährlichen Gegenständen ist den Schülern untersagt. 2 Die Schule hat solche Gegenstände wegzunehmen und sicherzustellen. 3 In gleicher Weise kann die Schule bei sonstigen Gegenständen verfahren, die den Unterricht oder die Ordnung der Schule stören können oder stören. 4 Über die Rückgabe derartiger Gegenstände entscheidet der Schulleiter; in den Fällen des Satzes 2 darf die Rückgabe, soweit dieser nicht anderweitige Rechtsvorschriften entgegenstehen, nur an die Erziehungsberechtigten des Schülers oder den volljährigen Schüler erfolgen.
----------------------------------------------------------------------------------

Können nun Eltern das Mobiltelefon des Sohnes/ der Tocheter unmittelbar nach dem "Tatschultag" wieder abholen. Hierzu steht im BGB:
-----------------------------------------------------------------------
§ 985
Herausgabeanspruch
Der Eigentümer kann von dem Besitzer die Herausgabe der Sache verlangen.
-----------------------------------------------------------------------

Welcher Paragraph hat nun Vorrang? Endet nach Unterrichtsschluss auch das Gelten der GSO? Müsen auch Eltern eine gewisse Zeit abwarten, bis sie ihr Eigentum wieder abholen können?


Würde mich über ein paar sachliche Beiträge freuen!


Viele Grüße

Tomi
 
 
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reyals
Alt 28.03.2007, 20:49   #2
Standard

Ganz einfach:
Handy entweder nicht mit in die Schule nehmen oder vorher abschalten.
Dann können es Lehrer schonmal garnicht einsacken.
Denn was sie nicht wissen, macht sie nicht heiß.
Außerdem nerven mich als Schülerin die düdelnden Handys anderer Schüler auch.
 
 
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tomi
Alt 28.03.2007, 21:44   #3
Standard

Mich interessiert die Frage aus rechtlicher Sicht. Ob Handys in der Schule dabeihaben oder nicht, darüber lässt sich streiten und es gibt für jede Seite wohl genügend überzeugende Argumente.
 
 
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Jumpy
Alt 28.03.2007, 23:24   #4
Standard

Also ich wuerde das so sehen, der Einzug des Handys ist einer vom Lehrer durchgefuehrter Verwaltungsakt. Grundlage ist die Schulordnung.

Der Lehrer sollte das Handy nach wegfall des Grundes (wenn ueberhaupt berechtigt) fuer den Einzug, Herauszugeben. Eigentlich auch schon an den Schüler, der ja Besitzer des Handys ist (vielmehr war), und auch Betroffener des Verwaltungsakts gewesen ist.
Die Nichtherausgabe kommt demnach einer Unterschlagung nahe.

Aber manche Lehrer sehen Schüler als Lebewesen ohne Rechte an, und neigen dazu, solche Dinge nur mit den Erziehungsberechtigten zu diskutieren.

Was aber auch geht:
Der Schüler kann selbst die Herausgabe verlangen. Wird Ihm die Herausgabe verweigert, soll er sich dieses schriftlich begründen lassen. Wird Ihm (und das ist sehr wahrscheinlich) auch die Begründung verweigert, kann er dem Lehrer von einem beliebigen Rechtsanwalt seiner Wahl richtig Feuer machen lassen. Manchmal hilft es ja, Fronten rechtzeitig zu klären, bevor ein niemals endender Kleinkrieg daraus wird. Den verliert der Schüler nämlich auf jeden Fall.

LG
Jumpy
 
 
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OrionX
Alt 29.03.2007, 11:18   #5
Standard

Zitat von tomi
Mich interessiert die Frage aus rechtlicher Sicht. Ob Handys in der Schule dabeihaben oder nicht, darüber lässt sich streiten und es gibt für jede Seite wohl genügend überzeugende Argumente.
Fakt ist, wenn ein Lehrer dir das Handy wegnimmt kannst du zwar was dagegen machen, aber obs lohnt ist die frage. Meistens wird beim 3. Mal verstoß das Gerät bis zum ende des laufenden Schuljahres einbehalten, dagegen kannst du natürlich klagen, aber ob Prozesskosten, Rechtsanwaltskosten etc. die sache wert sind ist die frage. Ausserdem, würde wenn man klagt in den meisten fällen, sich der prozess so lange ziehen, das du das handy schon wieder hast bevor sich überhaupt der richter der sache annimmt.

Den verliert der Schüler nämlich auf jeden Fall.
richtig.

Aber manche Lehrer sehen Schüler als Lebewesen ohne Rechte an, und neigen dazu, solche Dinge nur mit den Erziehungsberechtigten zu diskutieren.
ausser bei ganz krassen fällen ist der schüler auch quasi rechtlos, eben wegen den horrenden kosten. Ich bin volljährig, ich bin mein eigener erziehungsberechtigter, aber ich hab noch weniger rechte als ein schüler der minderjährig ist, da nicht mehr meine eltern dafür grade stehen können und ich jedwede Konsequenz selbst zu tragen hätte.
 
 
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Felicitas
Alt 29.03.2007, 13:03   #6
Standard

Ob Handys in der Schule dabeihaben oder nicht, darüber lässt sich streiten und es gibt für jede Seite wohl genügend überzeugende Argumente.
das glaub ich nicht. ich wette, für die seite "keine handys in der schule" wird es sogar viel mehr argumente geben als für die seite "handys in der schule sind ok"

Der Lehrer sollte das Handy nach wegfall des Grundes (wenn ueberhaupt berechtigt) fuer den Einzug, Herauszugeben.
die frage ist doch wann der grund wegfällt. sagen wir mal das handy wurde wegen klingeln im unterricht eingezogen. dann würde der "grund" ja spätestens nach der letzten unterrichtsstunde des tages wegfallen, oder erst nach dem schulischen abschluss.

meine erfahrung btw aus der berufsschule: da war das handy in angeschalteten zustand natürlich auch via schulordnung verboten. dennoch hat kein lehrer etwas gesagt wenn man es auf vibrationsalarm hatte und sich dann gemeldet hat von wegen "die firma ist dran, darf ich mal kurz rangehen?", dann durfte man meist den raum mal kurz verlassen, ausgehend davon dass meistens eh von der firma angerufen wurde weil sie dich ja ach so dringend brauchen und der schultag für dich an dem tag dann eh abgebrochen war.
 
 
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michaelg
Alt 29.03.2007, 13:45   #7
Standard

Zitat von Jumpy
Also ich wuerde das so sehen, der Einzug des Handys ist einer vom Lehrer durchgefuehrter Verwaltungsakt. Grundlage ist die Schulordnung.
Fordert er dich auf, und du kommst seiner Forderung nach hast du eigentlich selber Schuld. Aber selbst dann: Umgehend die Herausgabe und Begründung fordern, sollte sich die Lehrkraft weigern sofort den Rechtsanwalt einschalten.

Und lass dich ja nicht weich kochen mit "So eine Kleinigkeit kann man doch vernünftig regeln". Schule/Lehrkraft ist es ja gerade, die es nicht vernünftig regeln will.

Irgendwelche "Gründe", die für die Einbehaltung des Geräts sprechen gibt es für mich nicht! Jeder Lehrer hat die Möglichkeit Störungen des Unterrichts menchliche Disziplinarmaßnahmen folgen zu lassen, eine Wegnahme von Sachen steht doch in keinem Verhältnis zum Vergehen.

Ist ja schlimm, was die GSO da so als regulär vorsieht... und dann soll die Lehrkraft auch noch so handeln. Armes Deutschland

Wäre ich Lehrer und jemand störte meinen Unterricht, gäbe das schön Anrufe/Briefe nach Haus und bei jeder Wiederholung Verweis. Oder etwas weniger krass: Störenfried entfernen.
 
 
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tomi
Alt 29.03.2007, 17:11   #8
Standard

Wenn man einfach der Aufforderung nicht nachkommt, ist das sicher eine gute Lösung, da der Lehrer wohl kaum deswegen mit einem Schüler zum Direktor gehen wird, sondern wahrscheinlich einen Brief an die Eltern schreiben wird (für die Eltern bequemer, als wenn sie das Handy abholen müssten) und gewaltsam wird er es sich sicher nicht aneignen....

Gegen ein Behalten bis zum Ende der Stunde spricht ja meiner Meinung nach nichts aber bis zum Schuljahresende....das ist einfach eine Frechheit!
Da würde ich als Leherer auch durchaus andere Möglichkeiten finden "Handyverbrecher" zu "bestrafen".

Und wenn ein Lehrer dann doch drauf besteht, das Handy einzukassieren, einfach darauf bestehen, dass er damit zum Direktor geht und sich erkundigt, wie lange dieser ein Einbehalten für sinnvoll sieht....(so steht es ja in der GSO...). Manchen Lehrern (besonders Referendare) ist das zu unangenehm und man hatt das Mobiltelefon schneller wieder als man denkt..
 
 
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HHai
Alt 29.03.2007, 17:31   #9
Standard

[quote=tomi]
Da hier dein Lehrer nicht als Privatperson handelt,
sondern eine hoheitliche Aufgabe warnimmt,
kommt hier nicht das bürgerliche Recht zum tragen,
somit ist die Norm auch nicht im BGB zu suchen.

Sorry Beitrag gekillt !

Geändert von Jumpy (31.03.2007 um 16:04 Uhr).
 
 
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Schatz
Alt 29.03.2007, 20:04   #10
Standard

also bei uns konnten es Die Eltern ich glaub schon am nächsten Tag wieder abholen.
 
 
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Haze|Stoned
Alt 30.03.2007, 14:39   #11
Standard

Ich musste das Handy schon 2,3 mal direkt nach der Stunde beim Direx abholen geht hier eigentlich recht zackig.
Bei uns bekommt man das Handy eigentlich immer am gleichen Tag zurück, obwohl es eher wenig Lehrer gibt die mit Handys so konsequent sind und die wegen jedem scheiss sofort einziehen.
Bei uns hat fast jeder sein Handy aufm Tisch liegen damit man die Uhr nicht aus den Augen verliert und unser alter Chemie Lehrer, hat sogar darum gebeten ein paar Versuche mit dem Handy zu filmen und sie ihm dann per Mail zu schicken ...
Hab wohl doch nicht so ganz die Arschkarte mit meiner Schule auch wenns oft so scheint ^^
 
 
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Cassandra
Alt 31.03.2007, 12:52   #12
Standard

Wenn man einfach der Aufforderung nicht nachkommt, ist das sicher eine gute Lösung, da der Lehrer wohl kaum deswegen mit einem Schüler zum Direktor gehen wird,
Doch genau das ist mir mal passiert. Nur nicht mit Handy sondern mit meinem MP3-Player. Hab Musik gehört, weil der Unterricht irgendwie nicht zum Unterricht wurde (kennt ihr ja sicher). Naja jedenfalls wollte er das Teil haben meinte ich Nein. Dann hat der richtig aufstand gemacht, und das obwohl ich noch nie aufgefallen bin mit Handy ect. Wollte mich dann nach der Stunde sprechen und hat mich dann wo wir alleine waren voll angebrüllt, was mir denn Einfallen würde so seine Obrigkeit bloßzustellen und sich einfach zu weigern das Gerät frei zu geben.

Ich hatte aber wohl einen sehr guten Grund. Ich hab schonmal gesehen was mit Handys bei uns an der Schule passiert die von Lehrern eingesakt wurden. Die lagen dann da frei auf dem Tisch, der Lehrer ist rausgegangen und alle haben sich angeguckt was so auf den Handys drauf war. Das geht doch nicht. Warum tun die die nicht direkt in die Tasche oder so. Das hab ich dem auch erzählt, dann meinte der das dass nicht sein kann ect.
Das Ende der Geschichte er meinte ich müsste dann zum Direktor, worauf ich ja gut meinte und *dann erzählt ich ihm die Geschichte auch noch mal*. Aber zum Direktor musst ich dann doch nicht sondern nur zu dem Vertreter. Die Sache war für mich so absurd, das ich den Vertreter gefragt habe, warum ich mit Ihm und nicht mit dem Direktor spreche weil die Angelegenheit ja ernst zu sein scheint. Naja hab ich halt noch einen Vortrag darüber bekommen wieso weshalb warum und durfte gehen. Der Vertreter meinte auch mein Lehrer hat dem sonstwas von mir erzählt. Richtig *Krass* die ganze Sache.
Was auch der Hammer war. Er meinte wenn wir Sachen unterschlagen können wir nicht sagen, das die Dinge nicht geklaut werden. Dafür hat der Besitzer zu sorgen ^^

Ich finde das alles so ziemlich eine Frechheit, wie das ganze aufgebauscht wurde. Aber ich werde auch bei weiteren Vorfällen sagen, das ich die Sachen nicht rausgeben werde. So wie mit den Gegenständen umgegangen wird.
 
 
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