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Wegen Druckfehler: Sind Angebote in Werbeblättern verbindlich???

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Apu
Alt 02.07.2003, 12:57   #1
Standard Wegen Druckfehler: Sind Angebote in Werbeblättern verbindlich???

Hi,

mir ist gerade eine Werbebröschüre von Expert ins Haus geflattert. Auf der Handy Seite gibt es wie immer viele Geräte zu kaufen. Neben jedem Preis ist dann so ein Symbol, entweder "D2 1" oder "D2 2". "D2 1" ist dann halt unten erklärt gilt nur mit 24 Monatsvertrag, "D2 2" sind CallYa Handys. Soweit so gut, nur haben die auch ein Nokia 8310 für einen Euro mit der Bemerkung "D2 2" - also mit CallYa Karte, was offensichtlich ein Druckfehler ist. Frage ist nun, hätte ich ein Anspruch auf diesen PReis??? WEil ich habe mal alle Seiten durchsucht, es steht nirgens sowas wie "Irrtümer Vorbehalten". Wie läuft das?
 
 
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Oberst
Alt 02.07.2003, 18:54   #2
Standard

Du hast keinen Anspruch darauf diesen Artikel zu dem Preis zu bekommen, da es sich um eine Anpreisung an die Allgemeinheit handelt. Es verhält sich hier so wie bei einer Preisauszeichnung im Supermarkt. Hier kann der Preis auch noch an der Kasse geändert werden.
Anders ist es, wenn der Verkäufer Dir das Gerät direkt, also im persönlichen Gespräch oder schriftlichen Angebot bietet. Dies ist verbindlich.
Aber keine Regel ohne Ausnahme: Beim schriftlichen Angebot Angebot kann der Verkäufer sich auf einen Schreibfehler berufen.
Dies dürfte aber eigentlich nur zum tragen kommen, wenn der Preis extrem niedrig ist, Dir also eine Ware zu einem Preis von 100€ angeboten wird, der marktüblicher Preis bei 10.000€ liegt.

Ich an deiner Stelle würde aber versuchen das Gerät zu kaufen. Einfach hingehen, nicht über den Preis sprechen und wenn dann an der Kasse ein anderer Preis als in der Werbung angegeben ist verlangt wird, kannst Du ja auf das Prospekt verweisen. Vielleicht geht man ja darauf ein oder es fällt garnicht auf.
 
 
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overdose
Alt 02.07.2003, 19:08   #3
Standard

Danke OmegaA. Hast 100% Recht!

Hab das grade auch inner Berufschule durchgenommen.
 
 
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sNaKe
Alt 02.07.2003, 19:25   #4
Standard

genau so schauts theoretisch aus, aber ich kenne es so (ausm lebensmitteleinzelhandel) wenn ein artikel falsch ausgeschildert wurde, also die preisänderung nicht gemacht wurde, wird der artikel zu dem preis verkauft, wie er am regal steht! aber das sind halt nur centbeträge, mach ich in der regel auch nur bei Stammkunden!

Also, wenn wirklich nichts drauf steht wegen Druckfehler vorbehalten o.Ä. versuch es, geh hin, wenn der Verkäufer zickt, red mit dem Filialleiter, mit dem kann man in der Regel besser reden, wenn nicht rede über einen Rabatt

Viel Glück
 
 
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Crack Nigga TEA
Alt 02.07.2003, 21:09   #5
Standard

privatrecht ist zwar schon 3 semester her aber handelt es sich nicht um ne sog. "invitatio ad offerendum"? *sandmannwink*
 
 
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sNaKe
Alt 02.07.2003, 21:14   #6
Standard

gibts das auch auf deutsch??? *g*

ich würde es als einladung zur opfergabe übersetzen
 
 
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