Lupuz.de: Artikel-Portal / Magazin

Zurück   Postpla.net - die Forum Community > Postplanet Talk > Im Namen des Gesetzes

Waffenschein vorraussetzungen?!

Anzeigen:

Thema geschlossen
 
Themen-Optionen
Nuts4Ya---{--@
Alt 27.01.2004, 01:43   #1
Standard Waffenschein vorraussetzungen?!

also....

1. frage-ich hab vor en waffenschein für großkalibrige handfeuerwaffen zu machen, aber bevor ich mich blindlinks da reinstürze un ne kalte dusche mach, würde ich gerne von leuten, die sich mit sowas en bisschen auskennen, gerne wissen, ob man dafür en psychologisches gutachten vorlegen muß, oder den schein einfach so machen kann?!

2. frage-was ich selbst ma dazu gehört hatte, war das jugendliche ab 18 bis 21 so en psychologisches gutachten vorlegen müßen, wenn sie en waffenschein machen wollen?! die 2. frage is jetz, ob ich auch son gutachten mit meinen 33 jahren vorlegen muß?!
 
 
Nach oben
blackmesa
Alt 27.01.2004, 01:53   #2
Standard

Wirklich "Waffenschein"? Den kriegst du nie.

Oder "nur" eine Waffenbesitzkarte?

Selbst für die musste/muss man iirc die aktive Mitgliedschaft in einem entsprechenden Verein nachweisen.
 
 
Nach oben
Imperator
Alt 27.01.2004, 16:34   #3
Standard

Da kann ich blackmesa zustimmen.
Einen Waffenschein bekommt man als "Normalsterblicher" nicht.

vll. hilft dir ja das hier weiter:
http://www.berlin.de/polizei/LKA/lka5waffen.html
 
 
Nach oben
Altstar
Alt 27.01.2004, 18:02   #4
Standard

Klar bekommt man nen Waffenschein Du musst nur bei einer
Sicherheitsfirma arbeiten und innerhalb von 2-3 Monaten kannst
Du schon die ersten Prüfungen ablegen (Sachkunde).Aber dann
wird es schwierig dann gibt es irgendwann eine mündliche Prüfung
vor einem Kommitee und da musst Du vorher einen Wälzer von Buch
Quasi auswendig lernen. Die Prüfung schaffen nur 10 % aller.
Das beste wäre Du gehst zu einem ansässigen Verein und meldest
Dich dort an und mit der Zeit kannst Du nach einigem Training
Deine Grosskalibrigen Waffen kaufen und nach Antrag den der
Verein für Dich stellt kaufen und in die WBK eintragen lassen.
Allerdings im Gegensatz zu einem Waffenschein darfst Du die
Waffen nicht in der Öffentlichkeit tragen!

Gruß Altstar.
 
 
Nach oben
radlaw
Alt 27.01.2004, 18:06   #5
Standard ganz andere frage:

wozu braucht der durchschnittsbürger eigentlich waffenschein/waffenbesitzkarte/großkalibrige handfeuerwaffen???

für den einkauf bei aldi? oder eher um den kinners angst zu machen?
waffenbesitzer. usa hier, oder watt?!
 
 
Nach oben
Nuts4Ya---{--@
Alt 28.01.2004, 00:37   #6
Standard

Wirklich "Waffenschein"? Den kriegst du nie.

Oder "nur" eine Waffenbesitzkarte?

Selbst für die musste/muss man iirc die aktive Mitgliedschaft in einem entsprechenden Verein nachweisen.
sowas hab ich mir schon fasst gedacht....ich nehm ma an schützenverein?!

[quote]Da kann ich blackmesa zustimmen.
Einen Waffenschein bekommt man als "Normalsterblicher" nicht.

da ich auch nur en "normalsterblicher" bin auch danke für die info und den link

Klar bekommt man nen Waffenschein Du musst nur bei einer
Sicherheitsfirma arbeiten und innerhalb von 2-3 Monaten kannst
Du schon die ersten Prüfungen ablegen (Sachkunde).Aber dann
wird es schwierig dann gibt es irgendwann eine mündliche Prüfung
vor einem Kommitee und da musst Du vorher einen Wälzer von Buch
Quasi auswendig lernen. Die Prüfung schaffen nur 10 % aller.
Das beste wäre Du gehst zu einem ansässigen Verein und meldest
Dich dort an und mit der Zeit kannst Du nach einigem Training
Deine Grosskalibrigen Waffen kaufen und nach Antrag den der
Verein für Dich stellt kaufen und in die WBK eintragen lassen.
Allerdings im Gegensatz zu einem Waffenschein darfst Du die
Waffen nicht in der Öffentlichkeit tragen!
der erste teil trifft bei mir nich zu(sicherheitsfirma), aber der zweite teil wie ich weitergeforscht hab is kein prob für mich...thx

wozu braucht der durchschnittsbürger eigentlich waffenschein/waffenbesitzkarte/großkalibrige handfeuerwaffen???
ich brauch den als wichsvorlage worauf ich abspritzen kann so wie jeder .....
wegen dem neuem scheiß gesetz von wegen gaspistolen(das ma dafür nu auch en waffenschein brauch)die ich abgeben hab als das neue gesetz rauskam....naja und wie ich das hier nu lese werd ich wohl nur ne waffenbesitzkarte brauchen....ich finde das neue gesetz übrigens vollkommen überzogen weil dabei wieder alle leute über einen kamm geschohren werden. ich selbst nutzte die gaspistole die ich abgegeben hatte nur zu silvester um fun zu haben und da noch nie was passiert is denk ich ma das ich mit solchen dingen umgehn kann.

für den einkauf bei aldi? oder eher um den kinners angst zu machen? waffenbesitzer. usa hier, oder watt?!
scheinst ja bestens über die usa un dumme sprüche informiert zu sein gelle?!

an alle anderen ein thanks
 
 
Nach oben
Krashok
Alt 28.01.2004, 10:51   #7
Standard

Du kannst dir ja solche dummen sprüche ersparen wenn du gleich zu beginn gesagt hättest wozu du die WBK brauchst. Einfach die Gaspistole auf 7,5 Joule Austrittsenergie runtertüdeln und schon hast das problem nicht mehr.
 
 
Nach oben
Perser
Alt 28.01.2004, 12:26   #8
Standard

Also sogar wir vom BGS haben sehr viele Auflagen zu beachten wenn wir mit mehr als nur unserer Dienstwaffe rumlaufen.
Deshalb sieht man so gut wie nie einen BGS Beamten auch nur maximal noch mit einer MP5 aufgestockt...

Nun wo ich ja zum SEK will muss ich natürlich auch den Umgang mit sehr vielen verschiedenen Waffen lernen, u.a. Automatik Shotguns,Doppelläufige Jagdgewehre , sämtliche Maschinengewehre die nicht fest zu positionieren sind...

Also ich kann niemandem empfehlen den Theoretischen Weg einzuschlagen, ich hab zB. jetzt ne Woche frei um mich für die Prüfung nächste Woche vorzubereiten!
 
 
Nach oben
Sniper666
Alt 28.01.2004, 13:17   #9
Standard

Für ne Gaspistole brauchst Du aber nur nen "kleinen Waffenschein", d.h. Waffensachkunde/Waffenbesitzkarte!
Ist alles total scheiße nach dem neuen Waffengesetz, sprich nach Erfurt, echt zum Kotzen!
Hätte mir vorher 'ne Sportpistole (Kleinkaliber) zulegen dürfen und jetzt nicht mehr.
Mitgliedschaft und aktives Training (ich glaub bei Erwachsenen war das einmal im Monat oder so) im Schützenverein sind aber Voraussetzung dafür, dass Du sowas überhaupt erst machen darfst/dafür zugelassen wirst.
Psychologisches Gutachten ist glaub ich noch nicht erforderlich, hab zumindest noch nix von gehört! Ich brauchte das auch net, allerdings war das noch vor Erfurt und ich war da 17J.!
Den Test ansich fand ich ganz gut, bestand bei mir aus einer mündlichen und einer schriftlichen Prüfung. Ich glaub 30 Fragen, wovon Du dann mindestens 25 Fragen 100%ig richtig beantwortet haben musstest!Also lern die Gesetze wortwörtlich auswendig!
Bei der mündlichen wurden dann noch so Fragen gestellt...stehen ja alle in dem Katalog, den man bekommt, wenn man sowas macht und wir mussten dann noch zu den verschiedenen Waffen typische Dinge sagen + die passende Munition dazu raussuchen!
Ich fand die Prüfung ganz gut, würd auch gern den Trainer machen, hab aber zur Zeit kein Geld und so schon genug zu lernen!
Leider!
Hoffe ich konnte Dir ein wenig helfen.
 
 
Nach oben
1, 2 oder 3
Alt 16.02.2004, 21:06   #10
Standard

Original geschrieben von Acidrain
Du kannst dir ja solche dummen sprüche ersparen wenn du gleich zu beginn gesagt hättest wozu du die WBK brauchst. Einfach die Gaspistole auf 7,5 Joule Austrittsenergie runtertüdeln und schon hast das problem nicht mehr.

wahnsinn, seitdem du mir in dem einen thread so krass aufgefallen bist, konnte ich nicht anders, als nach anderen beiträgen von dir zu suchen.
hier schon wieder schwachfug! wie willst du denn bitte die austrittsenergie runtertüdeln? die ist hauptsächlich abhängig vom geschoss. schonmal was von "subsonic ammo" gehört?
zudem spielt es keine rolle wie groß die austrittsenergie bei schreckschuss-, signal- und reizstoffwaffen ist. für alle brauchst du den kleinen waffenschein.
 
 
Nach oben
marcell0
Alt 17.02.2004, 22:31   #11
Standard

wofür brauchst du denn den waffenschein?

Original geschrieben von Nuts4Ya---{--@
ich finde das neue gesetz übrigens vollkommen überzogen weil dabei wieder alle leute über einen kamm geschohren werden. ich selbst nutzte die gaspistole die ich abgegeben hatte nur zu silvester um fun zu haben und da noch nie was passiert is denk ich ma das ich mit solchen dingen umgehn kann.
ich find das schon ok. hör mal ein bisschen die nachrichten. überall hört man, familie ausgelöscht von pistole oder gewehr.

nur erfahrung haben mit ein bisschen gaspistole spielen heist noch lange nicht, man kann die verantwortung für ne richtige pistole oder gewehr tragen.
 
 
Nach oben
Krashok
Alt 17.02.2004, 23:49   #12
Standard

Also vor sowas schützt dich auch kein Waffengesetz, gibt genug Fälle wo die Familie mit der Axt ausgeknipst wurde, oder Küchenmesser ... irgendwas findet sich immer ....
 
 
Nach oben
eWok$
Alt 25.02.2004, 01:52   #13
Standard

hmmm ich hab ja auch ne gasknarre muss ich die jetzt wegwerfen????

hab kein schein oder sowas...lol^^

naja wenn du sowas willst dann kauf se auf dem schwarzmarkt, aber nicht vergessen wenn du kinder hast immer den schrank abschließen!!!
 
 
Nach oben
Ähnliche Themen, die dich vielleicht interessieren
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Waffenschein Squdus Im Namen des Gesetzes 59 04.11.2004 22:43
Der heissbegehrte Waffenschein... MarcS Im Namen des Gesetzes 0 13.07.2004 19:58
[Real-Life] Administrator - welche Vorraussetzungen µpaq Postplanet-Kneipe 22 15.01.2002 14:48
Anzeigen:
Thema geschlossen

Lesezeichen

Themen-Optionen



Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 09:17 Uhr.


Lupuz.de - wir können auch anders!
©1998 - 2008, Lupuz:Information-Network
Powered by vBulletin Version 3.7.1 (Deutsch), Jelsoft Enterprises Ltd.

SEO by vBSEO 3.2.0 ©2008, Crawlability, Inc.