HI,
also, bis 14 jahren bist du nicht strafmündig, kannst also auch nicht verurteilt werden. folglich kannst du auch keine vorstrafen haben. (Keine Verurteilung-keine Vorstrafe)
Zu den Vorstrafen: Vorbestraft ist jeder, gegen den eine Strafe verhängt wurde.
diese werden im Bundeszentralregister und im Führungszeugnis eingetragen. Zum Führungszeugnis: Wenn im Register keine weitere Strafe eingetragen ist, wird eine Verurteilung bis zu 90 Tagessätzen Geldstrafe oder bis zu drei Monaten Freiheitsstrafe nicht eingetragen. Hier kannst du dan sagen, du bist nicht vorbestraft. Nicht aufgenommen werden ferner Jugendstrafen bis zu 2 Jahren, sofern sie zur Bewährung ausgesetzt sind.
Die Eintragungen werden nach einigen Jahren wieder getilgt.
Hoffe ich konnte dir weiterhelfen
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Bis denne
sandman
Ei, guten Tag, mein lieber Kracke, nehmt Platz! Was ist denn mit der Backe? Lasst sehn, Ja, ja! Das glaub ich wohl! Der ist ja in der Wurzel hohl! (...) Uch, wie erschrak er, als er da den wohlbekannten Haken sah!
W.Busch