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Vorstrafen

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Julia
Alt 03.03.2001, 20:54   #1
Beitrag Vorstrafen

Guten Abend die Herren...,
ich habe eine Frage bezüglich Vorstrafen. Wann gibt es eine? Bekommt man eine, wenn man mit unter 14 Jahren eine "schwere Straftat" begangen hat? Oder dann auf keinen Fall?

Liebe Grüße;
Julia
 
 
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asdf
Alt 03.03.2001, 21:15   #2
Beitrag

was für ne schwere straftat isn das ?
aber mit nich mal 14 passiert einem da sowieso nich wirklich was...

------------------
~ Lieber die Hölle regieren, als im Himmel zu dienen ~
 
 
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Julia

Hi,
das ganze war ein Raub (Handtasche). Gab' auch ne Menge Ärger, aber da ich damals noch 13 war, ohne Folgen... Danach nie wieder auffällig geworden. Jetzt wird man aber langsam älter und macht sich Gedanken über einen Beruf und da bohrt die Frage. Da ich nicht strafmündig war, somit keine Strafe bekam und aus diesem Grunde auch wiederrum nicht für 90 Tage in den Bau Knast wandern konnte, heisst das, dass es ganz ohne Folgen ist?

*hoff*

Ciao,
Julia
 
 
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sandman
Alt 03.03.2001, 21:29   #4
Beitrag

HI,
also, bis 14 jahren bist du nicht strafmündig, kannst also auch nicht verurteilt werden. folglich kannst du auch keine vorstrafen haben. (Keine Verurteilung-keine Vorstrafe)

Zu den Vorstrafen: Vorbestraft ist jeder, gegen den eine Strafe verhängt wurde.
diese werden im Bundeszentralregister und im Führungszeugnis eingetragen. Zum Führungszeugnis: Wenn im Register keine weitere Strafe eingetragen ist, wird eine Verurteilung bis zu 90 Tagessätzen Geldstrafe oder bis zu drei Monaten Freiheitsstrafe nicht eingetragen. Hier kannst du dan sagen, du bist nicht vorbestraft. Nicht aufgenommen werden ferner Jugendstrafen bis zu 2 Jahren, sofern sie zur Bewährung ausgesetzt sind.

Die Eintragungen werden nach einigen Jahren wieder getilgt.

Hoffe ich konnte dir weiterhelfen

------------------
Bis denne
sandman

Ei, guten Tag, mein lieber Kracke, nehmt Platz! Was ist denn mit der Backe? Lasst sehn, Ja, ja! Das glaub ich wohl! Der ist ja in der Wurzel hohl! (...) Uch, wie erschrak er, als er da den wohlbekannten Haken sah!
W.Busch
 
 
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daRaider
Alt 03.03.2001, 21:34   #5
Standard

ui da war einer schneller... aber egal ich schrieb :

Also es zählt ja immer das Alter, dass du zum Tatzeitpunkt hattest und mit 13 bist du nicht strafmündig... also musst dir keine sorgen machen...

------------------
The greatest weapon of the fascist is the tolerance of the pacifist
(Suicidal Tendencies)

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[Dieser Beitrag wurde von Pseudo X Cool am 03. März 2001 um 21:36 Uhr editiert.]
 
 
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Julia
Alt 03.03.2001, 21:45   #6
Beitrag

hi sandmann,
ich habe da noch ein wichtiges detail vergessen. obwohl ich strafrechtlich gesehen ohne strafe ausgegangen bin, wurde ich jedoch zivilrechtlich verklagt! 3 jahre später wurde eine geldstrafe von 5000 mark gegen mich verhängt. hat das noch auswirkungen?

ciao,
julia
 
 
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sandman
Alt 03.03.2001, 21:51   #7
Beitrag

Also da müssen wir nun sauber trennen: eine "geldstrafe" im zivilverfahren kann an sich nicht sein. was waren das für 5000,-? musstest du den wert der tasche ersetzen? sag mal bitte etwas konkreter an.

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Bis denne
sandman

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Julia
Alt 03.03.2001, 21:58   #8
Beitrag

hi sandmann,
ich musste an das opfer ein schmerzensgeld von 5000 mark abtreten. von wegen psychischem und so. aufenthalt in kur und bla bla bla

ciao,
julia

p.s.: verwendet man den ausdruck "geldstrafe" denn dann nur im strafrechtlichen bereich? wenn ja, dann habe ich mich ungeschickt ausgedrückt. es war eine zivilklage.

[Dieser Beitrag wurde von Julia am 03. März 2001 um 22:00 Uhr editiert.]
 
 
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sandman
Alt 03.03.2001, 22:14   #9
Beitrag

naja, dann wurde das als "aufwandsentschädigung" oder so in etwa bezeichnet. also du hast die kosten des kuraufenthalts, der psychologischen betreuung u.s.w. übernehmen müssen. Die liste wirst du ja haben...

also wie gesagt: da das ein zivilrechtliches verfahren ist (war), ist das absolut unabhängig von der strafrechtlichen seite. auch dadurch gilt`s du nicht als vorbestraft. (das würde ja auch die regelung der straffreiheit unter 14 umgehen)

lass dir doch mal beim lea dein führungszeugnis ausdrucken, dann hast du`s schwarz auf weiß (kostet so um die 20,- bearbeitungsgebühr *g*)

Also: keine panik!

P.S.: was willst du denn jetzt machen- studieren, eine lehre anfangen?

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Bis denne
sandman

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[Dieser Beitrag wurde von sandman am 03. März 2001 um 22:29 Uhr editiert.]
 
 
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martin
Alt 03.03.2001, 22:16   #10
Beitrag

also strafrechtlich brauchst du dir da absolut keine gedanken machen. wie die die 5000 Dm auftreibst is natürlich ne andere sache. das steht aber nicht im führungszeugnis und erfährt auch niemand.

und wenn du zur tatzeit 16 gewesen wärst, wär auch nix weiter passiert, da hab ich noch ganz andere dinge gedreht...das is nie in meinem führungszeugnis gelandet, zumindest nich in dem, welches öffentlich ist.

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asdf
Alt 03.03.2001, 22:24   #11
Beitrag

na gut, da ich mit straftaten nich so die erfahrung hab ( zumindest nich mit dem erwischt werden ) kann ich da natürlich nich wirklich was genaues dazu sagen....
ABER...
irgendwie kann es doch nicht sein, dass man wenn einem von einer 13-jährigen die handtasche geklaut wird zur kur muss... geschweige denn, dass die "verbrecherin" 5000 dm strafe bezahlen muss, das kommt mir seltsam vor...
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[Dieser Beitrag wurde von Tre_CooL_666 am 03. M&auml;rz 2001 um 22:29 Uhr editiert.]
 
 
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Julia
Alt 03.03.2001, 22:34   #12
Beitrag

hallo,
@ sandmann:
genau diese sachen, psychologische betreuung usw. das ganze liegt jetzt gut 15 jahre zurück. ich habe grafik-design studiert und muss von meinem studentinnen-trip langsam runterkommen... sprich anfangen zu arbeiten!
die 5000 mark habe ich nie gezahlt. ich bin damals mit 18 ins ausland, habe dort studiert und das wars. meine mittäterin durfte die kohle abdrücken...

jetzt weiss ich endlich, dass bei mir nichts im führungszeugnis steht, ich meinen arbeitgeber anlügen kann und so weiter
ich finde, du machst deinen job hier sehr gut, du bist nicht nur moderator, sondern leistet auch qualifizierte aussagen! (glaub' ich zumindest)

bye,
julia

 
 
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sandman
Alt 03.03.2001, 22:56   #13
Beitrag

HI Julia,
naja, du lügst ja deinen arbeitgeber gar nicht an, denn es ist nichts.

Ansonsten: danke für das lob *gg*

Alles gute!
cya

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sandman

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ZeNo
Alt 18.04.2001, 12:08   #14
Beitrag

Dem Lob muss ich mich wirklich anschließen... is echt super, was du hier so schreibst
bist du denn anwalt oder sowas??

gruß Zeno
 
 
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hackvresse
Alt 18.04.2001, 13:08   #15
Beitrag

und nochmal die frage von tre cool wiederholen *g*

Wenn ich jemanden eine Tasche klaue, dann muss derjenige doch nicht aufgrund von psyischen problemen in kur??!!

auch wenn das thema schon sehr alt ist *g*

[ 18. April 2001: Beitrag editiert von: HackVressE ]
 
 
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