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vorstrafe: raub


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marshall
Alt 22.04.2006, 14:50   #1
Standard vorstrafe: raub

hi,
hab da mal ne frage:
ich bin wegen unbewaffneten raubes und mehrfachen diebstahls zu einer freiheitsstrafe von 2 jahren verurteilt worden und saß erstmal ´n halbes jahr in u-haft. wurde 2 auf drei jahre zur bewährung ausgesetzt, die 2005 abgelaufen ist. weitere straftaten folgten nicht.
nun hab ich echt probleme,´n job zu finden...
weiß jemand, wann und wie ich die löschung beantragen kann? wird sie generell als gnadenakt genehmigt? was sind die vorraussetzungen?
weiß das jemand von euch?

Geändert von marshall (22.04.2006 um 16:47 Uhr).
 
 
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marshall
Alt 02.05.2006, 16:07   #2
Frage

*push*
ich hoffe auf hilfe und würde mich wirklich über ne kurze antwort freuen...
das is mir ECHT wichtig!
niemand???

Geändert von marshall (02.05.2006 um 16:33 Uhr).
 
 
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sooc
Alt 02.05.2006, 16:42   #3
Standard

Mich wuerde nebenbei mal interessieren was alles ins Fuehrungszeugnis eingetragen wird...Auch so Sachen wie Körperverletzung und so wenn man gar nicht in Knast musste und z.B. nur Strafe zahlen musste?
Und vorbestraft ist man doch nur ab 2 Wochen Knast oder?

@marshall
Sorry ich kann dir leider auch nicht weiterhelfen...
 
 
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Huligen
Alt 02.05.2006, 17:44   #4
Standard

Es wird seeeehr schwierig so was zu finden.
Mit Vorstrafen kannst du nicht mehr in einen hoheren Rang.

Versetze dich mal in die lage eines Geschäftsführers. 5 mio. Arbeitslose in Deutschland. Wen würdest du holen, einen mit Vorstrafen oder einer ohne Vorstrafen.

Sorry, ich mache dich nicht gerade mut, aber so ist die lage. Mit den Diebstahl da hast du echt mist gebaut.

Die Straftaten lassen sich nicht einfach so Wegmachen, falls es überhaupt geht. Vll ne neue Identität. Awa sowas wird eh nur in extremfällen erlaubt.

Was du vll machen kannst:
-Im Ausland arbeiten. Ich kenne persönlich jemanden, der in Finnland nen gut bezahlten Job als Mahler bekommen hat.
Nachteil ist natürlich, dass du umziehen musst und wenigstens Englischgrundlagen kannst.
Falls du Single bist, und keine Kinder hast, dürfte das Umziehen kein großeres Problem sein. (Ich jedenfalls würde gerne raus aus Deutschland nach Schweden^^)

-Die selbstständig machen. Is jedoch sehr riskant.
Du brauchst nur ne gute Idee. Dann klappt das. Jedoch würde ichs nit riskieren

-Von Harz 4 Leben.
Den ganzen Tag vorm Fernseher sitzen, Bier trinken und monatlich probieren n paas Cents aufzutreiben, um deine Miete zu bezahlen.

-Hoffen, dass du in Deutschland nen Job bekommst. Meiner meinung nach ist das wie Lottospielen.

Jedenfalls wünsche ich dir viel glück bei der Arbeitssuche
 
 
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marshall
Alt 02.05.2006, 19:07   #5
Standard

...aber es gibt doch verjährungsfristen, in denen zwar dein führungszeugnis im bundeszentralregister bleibt, aber das führungszeugnis, was der arbeitgeber bekommt ist dann quasi sauber.
meine frage nochmal: wie sind die fristen in meinem geschilderten fall???
 
 
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g.esser
Alt 02.05.2006, 19:10   #6
Standard

Also ich würd auch keinen Straftäter diesen Kalibers einstellen. Wer hat schon Bock auf solche Leute?
 
 
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marshall
Alt 02.05.2006, 19:15   #7
Standard

...dat war ja nich die frage!
 
 
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VoodooHD
Alt 03.05.2006, 09:46   #8
Standard

Um eine fundierte Aussage zu erhalten, solltest du evtl. mal nen Anwalt, die nächste Polizeidienststelle oder evtl. ne Jugendberatung (je nachdem wie alt du bist) aufsuchen. Die sollten dir da Auskunft und Informationen geben können.
 
 
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Doro6
Alt 03.05.2006, 10:45   #9
Standard

also ich weiß, dass es verjährt, wenn du aber genau wissen willst wie lang das dauert ect. recherchier mal im internet oder frag mal bei 123recht.de nach-die wissen viel dort!
 
 
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Dwight
Alt 03.05.2006, 15:48   #10
Standard

Hat zwar nix mit der Frage zu tun , aber was hast du eigentlich geklaut und warum ? Wenn du des deinem zukünftigen Arbeitnehmer erklären kannst , würde der vielleicht n bisschen mehr Verständnis zeigen , denk ich . Aber ich hab au keine Erfahrung in sowas ...
 
 
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marshall
Alt 03.05.2006, 19:22   #11
Standard

@doro66: das hat mir geholfen, danke!!! war auf 123recht.de und hab von da aus weiter recherchieren können.
hier für alle: http://bundesrecht.juris.de/bzrg/__34.html
in meinem fall also 5 jahre.
naja, is ja auch bald um;-)
@dwight: den raub und die diebstähle hab ich begangen, als ich drogenabhängig(heroin/kokain) war!
bin nun seit 4 jahren clean!:-)
seitdem gehts schritt für schritt in ein normales leben...
 
 
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Doro6
Alt 04.05.2006, 14:20   #12
Standard

ahhh hilfe heroin-sry hab da ne fobie davor, kann aber auch an den spritzen liegen. schön dass du clean bist und ich wünsch dir alles gute-ehrlich
 
 
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