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Vertragsabschluss am Telefon?

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Pusemuckel
Alt 25.08.2004, 12:35   #1
Standard Vertragsabschluss am Telefon?

Hallo, ich hab auch mal eine Frage. Heute flatterte mir eine Rechnung von bonus.net ins Haus über 60 EUR, die ich doch umgehend bezahlen soll. Ich kenne diese Firma gar nicht, hab da eben angerufen, da behaupten die, am 30.6. mit mir telefoniert zu haben und ich hätte zugesagt, ein Probe-Abo zu nehmen. Daraufhin hätten sie mir einen Prospekt und die Geschäftsbedingungen zugesandt, da ich nicht widersprochen habe, wäre der Vertrag jetzt rechtsgültig. Ob ich mit denen telefoniert hab, weiß ich nicht, aber Prospekte und Geschäftsbedingungen habe ich definitiv nicht erhalten, sonst hätte ich nämlich sofort widersprochen. Der am Telefon meinte, ich müsse jetzt bezahlen. WEiß jemand, wie die Rechtslage ist? Ich kenn die nicht, ich brauch die nicht und abgeschlossen hab ich bestimmt nix, das mache ich NIE am Telefon.
Ich danke euch schonmal für die Ratschläge!
Viele Grüße
Pusemuckel
 
 
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Groasa
Alt 25.08.2004, 12:42   #2
Standard

Ich kenn das von Vertretern die unangemeldet an der Haustür erscheinen.
Wenn man von denen was kauft, dann kann man das ohne Grund innerhalb von zwei Wochen glaub ich zurückgeben.

Wie das am Telefon ist weiß ich nicht genau.
Ich denk aber mal dass das nicht so funktioniert dass man widersprechen muss, sondern man muss was unterschreiben damit der Vertrag gültig ist.

In deinem Fall würd ich überhaupt nix bezahlen. Dann wirst schon sehen was die machen.
 
 
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Apu
Alt 25.08.2004, 12:43   #3
Standard

Ratschlag: Scheiß drauf. Abzockemasche.

Ein Vertrag kann zwar meine ich nach deutschem Recht auch mündlich geschlossen werden, dafür muss es dann aber selbstverständlich Zeugen geben, was hier wohl nicht der Fall ist.

Ob ich mit denen telefoniert hab, weiß ich nicht
Wie du kannst dich nicht erinnern, ob du vor noch nichtmal 2 Monaten mit denen über ein Probeabo gesprochen hast?
 
 
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Ceridwen
Alt 25.08.2004, 13:05   #4
Standard

Bei telefonisch abgeschlossenen vertägen gilt laut fernabsatztgesetz ein widerspruchsrecht von 14 tagen. da diese bei dir um sind, denke ich hast du wenige chancen da ohne zu zahlen raus zukommen, da du in der beweispflicht bist, das du die unterlagen nicht erhalten hast.
aber ich an deiner stelle würde es da nochmal telefonisch/schriftlich versuchen und auf kulanz hoffen. ach ja und frag die mal wie die überhaupt an deine daten, in dem fall telefonnummer gekommen sind :-)
btw. um was für nen abo handelt es sich denn da?
 
 
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Pusemuckel
Alt 25.08.2004, 13:27   #5
Standard

Ich weiß nicht, um was für ein Abo es sich handelt, das ist ja das doofe. Es geht da wohl um irgendwelche Gutscheine, die sie mehr E-Mail zusenden und da kann ich bei irgendwelchen Vertragspartnern von denen günstiger einkaufen, muss mich aber vorher im INternet anmelden. Meine E-Mail-Adresse haben die allerdings nicht und wie gesagt, ich habe noch nie was erhalten. Hier rufen leider sehr viele an, die irgendwas verkaufen wollen, deshalb blocke ich eigentlich ALLES immer ab.
 
 
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Ceridwen
Alt 25.08.2004, 13:31   #6
Standard

aber wenn die dich angerufen haben sollten, müssen sie ja deine nummer haben. aber wie gesagt ich würds über den schriftlichen weg machen uns mal sehen was passiert.
aber warum weißte nicht was fürn abo?
wenn du nicht gefragt hast selber schuld, wenn die es dir nicht sagen dann sind die eh unseriös.
 
 
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Pusemuckel
Alt 25.08.2004, 13:40   #7
Standard

Naja, eine Telefonnummer ist ja nun kein großes Geheimnis, die lässt sich ja incl. Adresse sehr leicht rauskriegen.
Und wenn ich kein Interesse an etwas habe, dann frag ich auch nicht groß nach, ich habe nur eben im Internet mal nachgeschaut. Das interessante daran ist auch, dass sie dort schreiben, es wird alles per Mail verschickt, die ganzen "Leistungen", aber eine Mail-Adresse haben sie von mir nicht, wie wollen sie mir denn da die Leistungen zukommen lassen?
Ich werde ihnen wohl einen Brief schreiben und es zur Not in einem Rechtsstreit enden lassen.
 
 
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Ceridwen
Alt 25.08.2004, 13:42   #8
Standard

ich denke auch das es am besten ist das ab jetzt nur noch schriftlich zu machen. solltest aber mal nachfragen wie sie dir was schicken wollen ohne mail addi :-)
aber vielleicht hat auch jemand anderes deine daten da eingegeben....möglich ist alles grad im net.
 
 
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Apu
Alt 25.08.2004, 13:54   #9
Standard

denke ich hast du wenige chancen da ohne zu zahlen raus zukommen, da du in der beweispflicht bist, das du die unterlagen nicht erhalten hast.


Das wüsste ich aber. Da könnte ich ja auch behaupten ich habe dir gestern am Telefon mein Auto verkauft für 100000€ - und jetzt beweiß mal das Gegenteil!
 
 
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Ceridwen
Alt 25.08.2004, 14:09   #10
Standard

Original geschrieben von Apu




Das wüsste ich aber. Da könnte ich ja auch behaupten ich habe dir gestern am Telefon mein Auto verkauft für 100000€ - und jetzt beweiß mal das Gegenteil!
hmmm ja stimmt schon...aber wer ist denn da nu in der beweispflicht?
weil man könnt ja auch sagen ich hab nix erhalten (obwohl ichs doch habe) und alles wäre gut, dann bräuchte ich ja alle meine rechnungen nimmer zahlen ;-)
 
 
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Perser
Alt 25.08.2004, 14:29   #11
Standard

Also Cridwen hat recht, aber man muss das weiter erläutern.

Niemand muss seine Unschuld beweisen, es muss immer nur die Schuld bewiesen werden.

Wenn Muckel als Kläger eintritt, muss er die Schuld dieses Unternehmens beweisen.
Wenn Muckel sich sträubt zu zahlen und das Unternehmen tritt als Kläger vor Gericht, muss das Unternehmen beweisen das du die Informationsblätter erhalten hast.
Von daher geh auf keinen Fall als Kläger in diesen Rechtsstreit!



Mündliche Abmachungen sind sind genauso Rechtsgültig wie schriftliche Verträge, aber als Wirtschaftsunternehmer muss man einen schriftlichen Vertrag aufsetzen, da man sonst vor Gericht mit dem Problem der "Fahrlässigkeit bei einer Geschäftlichen Zusammenkunft" konfrontiert wird, falls es zum Rechtsstreit kommt.

Zeugen sind für eine mündliche Abmachung nicht notwendig, können aber natürlich bei einem Rechtsstreit sehr hilfreich sein.
 
 
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Apu
Alt 25.08.2004, 14:33   #12
Standard

Die gegenseite ist in der Beweispflicht, die wollen ja schließlich was haben. Es kann doch nicht sein, dass man das nichtzustandekommen eines Vertrages beweisen muss!?!
 
 
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Ceridwen
Alt 25.08.2004, 14:50   #13
Standard

nur das es eher für das unternehmen schwer werden wird zu beweisen das er eine bestimmte mail erhalten hat wenn ja angeblich keine mail adresse weitergegeben wurde und solche sache...weiß nicht ob man es dann auf nen prozess ankommen lassen sollte....
 
 
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Hammer Unslieb
Alt 25.08.2004, 15:40   #14
Standard

Hat doch mit der Mailsache nix zu tun... Verträge per E-Mail sind imho doch eh nicht gültig.

Aber andersherum: Das er den Kram erhalten hat, könnten sie zum Beispiel über ein Einschreiben sicherstellen, dass er den Vertrag abgeschlossen hat zum Beispiel über eine Aufzeichnung des Gesprächs.

Aber ich denke auch, dass die rechtliche Situation für das Unternehmen mehr als wacklig ist. Ignorier es einfach, und wart darauf, ob sie dich irgendwann verklagen
 
 
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Perser
Alt 27.08.2004, 19:45   #15
Standard

Wenn du dir ganz sicher bist, das du mündlich keine Zusage für solche Aktionen gegeben hast und du auch keine schriftlichen Unterlagen unterzeichnet hast.

Ist das nur unseriöser Kram, den du nicht beachten musst.
 
 
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francis
Alt 28.08.2004, 02:24   #16
Standard

schau mal auf deiner telephonrechnung ob die nummer von denen vor 2 monaten bei dir angerufen hat oder red mal mit deiner telephon gesellschagt, die werden das schon gespeichert haben!
 
 
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