
15.07.2002, 22:29
# 2 Leider bin ich kein Jurist, aber ich würde mal zwei DInge vermuten:
1. Wenn der Vertrag nicht gegen geltendes Recht verstösst / sittenwidrig ist, ist er rechtsgültig.
2. So kein Ehevertrag geschlossen wurde, sollte eine Ehe immer eine Zugewinngemeinschaft sein. D.h. dass zwar während der Ehe Gütertrennung herrscht, bei Tod oder Scheitern der Ehe (Scheidung) die Vermögen bzw. der "Zugewinn" seit Eheschliessung gegeneinander aufgrechnet werden. Das Ergbnis muss dann 1:1 geteilt werden...
Man möge mich korrigieren. |