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verträge

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max-air
Alt 09.10.2004, 16:22   #1
Standard verträge

hallo,

hab da ein anliegen und vielleicht hat von euch jemand erfahrung oder nützliche informationen.

ist ein vertragsabschluss eigentlich gültig wenn man bei der unterzeichnung unter enormen drogen und alkohol einfluss steht, und das auch mindestens ein halbes dutzend leute bezeugen kann?

kann man eventuell die firma verklagen?
 
 
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francis
Alt 09.10.2004, 16:47   #2
Standard

nein ist absolut ungültig!
 
 
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Krashok
Alt 09.10.2004, 19:22   #3
Standard

verklagen ? wenn du beosffen bist ? was is'n das für eine rechtsgrundlage ?

Der Vertrag ist nichtig da du nicht geschäftsfähig warst.. ergo der Vertrag hat keine Gültigkeit und enstandene Schuldverhältnisse ebenso ! Solltest du allerding Ware erhalten haben, musst du diese auch wieder zurück geben. ... weiss ja nicht was das für ein vertrag ist.
 
 
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max-air
Alt 09.10.2004, 20:15   #4
Standard

mh...ich hab aber nix schriftliches vom arzt das meine geschäftsunfähigkeit beweisen würde.

wenn die firma auf den vertrag besteht und das ganze eventuell vor gericht ginge, reichen da zeugen?
 
 
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Krashok
Alt 09.10.2004, 20:31   #5
Standard

ka.. bin kein jurist .. aber wenn du zeugen hast die bezeugen das du gut dicht warst reicht das evtl. auch
 
 
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max-air
Alt 09.10.2004, 20:56   #6
Standard

danke. und wenns soweit kommt dass das ganze vor gericht geht, wende ich mich an einen anwalt. der wird dann schon wissen was zu tun ist.

 
 
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Perser
Alt 09.10.2004, 22:00   #7
Standard

Aber kannst mal genau erklären worum es geht?
 
 
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Krashok
Alt 09.10.2004, 22:06   #8
Standard

offensichtlich um ein güter bzw. dienstleistungen die er gar nicht haben will
 
 
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Der Hutmacher
Alt 10.10.2004, 16:00   #9
Standard

Hey.
Ja da hat Krashok wohl recht.

Gem. § 105 II BGB ist eine Willenserklärung auch nichtig, die im Zustand der Bewusstlosigkeit oder vorübergehender Störung der Geistestätigkeit abgegeben wird.

Nur du musst sofort anfechten (eigentlich) ...d.h. der Firma melden bzw. Geld zurückverlangen und Ware dann zurücksenden.
 
 
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subi
Alt 10.10.2004, 16:13   #10
Standard

tjoa so einfach ist das auch nicht
zeugen sind die schlechtesten beweislagen die es gibt
das ist definitiv so
 
 
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sternli88
Alt 10.10.2004, 17:42   #11
Reden hehe

tja so isches löl

En schöne Tag no eu allne
 
 
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max-air
Alt 11.10.2004, 08:53   #12
Standard

Original geschrieben von Krashok
offensichtlich um ein güter bzw. dienstleistungen die er gar nicht haben will
in der tat.

es geht um einen handyvertrag den ich in einem e-plus shop unterschrieben habe, obwohl ich mit meinem d2 vertrag recht zufrieden bin.

jaja...alkohol macht birne hohl...
 
 
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subi
Alt 11.10.2004, 11:48   #13
Standard

so einfach wird dies nicht klappen
sonst würde man die junkies beim raubüberfällen/diebstählen laufen lassen.
Das wird nicht gehen. Ausser die sind Kulant.
Aber so gesehen kannst du es knicken.
Da muss eine Diagnose festgestellt wereden, das du unfähig bist, Verträge oder sonst was abzuschliessen. Und wenn du ein PC/das Internet bedienen kannst und dadurch fähig bist hier dich einzuloggen un das alles zu berichten, dann wirst du null chancen haben, dies vom Arzt bestätigt zu bekommen.
Schlechte chancen

kleines edit
viergiss was ich oben geschrieben habe
das hier sollte dir stark beweisen welche chnacen du hast:

Original geschrieben von max-air




es geht um einen handyvertrag den ich in einem e-plus shop unterschrieben habe
kannst 2 Busse voller Zeugen mitbringen, aber da die nicht 2 Busse nicht dabei anwesend waren, sind gleich 2 Busse Zeugen fürn arsch.
D
u kannst es andersrum versuchen und dein Konto kurzzeitig sperren lassen, wenn E Plus einmal versucht zu buchen und das Konto ist gesperrt, dann versuchen Sie es nicht mehr 2 mal. Sperrung kostete mich vor paar Tagen nicht mal 1 Euro. Habe zuspät mein Dauerauftrag gekündigt und dann haben wir das so gemacht. Der Banktyp macht kurze Sperre rein.
Danach schicken Sie dir paar abmahnungen und nachhinein auch wohl möglich eine sofortige Kündigung
So war es bei mir, vor laaanger Zeit bei D2
Aber nicht soweit kommen lassen das es vors Gericht kommt
 
 
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Krashok
Alt 11.10.2004, 19:26   #14
Standard

Naja wie Subi schon sagte, hier liegt das Problem der Beweislast ! .. der Verkäufer darf normalerweise keine Verträge mit besoffenen Kunden abschliesen. Das mit der Sperrung halte ich allerdings für weniger clever, weil sowas unter Umständen sehr sehr teuer werden kann.
 
 
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subi
Alt 12.10.2004, 11:24   #15
Standard

ja aber ich sagte bis zu gewissen grenze
wenn die drohen mit amtlicher anzeige, dann wird es zu teuer
deswegen sollte man versuchen die grenzen zu testen, wie weit die gehen
man droht ja auch nicht gleich nach erster abmahnung mit gericht!!!
 
 
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Jacky Treehorn
Alt 15.10.2004, 17:52   #16
Standard

Zuerst das Gute: Wenn man sich auf vorübergehende Geschäftsunfähigkeit beruft, muß man nicht anfechten.

Nun das Schlechte: Wer sich darauf beruft, muß beweisen, daß er SO BESOFFEN war, daß er nicht mehr wußte, was er tut. Der erste Anschein spricht hier dagegen, da die Unterschriftsleistung offenbar noch möglich war.

Fazit: Vertrag erfüllen ist billiger, da Gerichtsverfahren aussichtslos
 
 
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max-air
Alt 16.10.2004, 00:09   #17
Standard

also ich werde den vertrag erfüllen, is ja nicht sooo schlimm und außerdem erspar ich mir damit viel stress.
 
 
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an3
Alt 16.10.2004, 13:59   #18
Standard

Original geschrieben von Der Hutmacher
Hey.
Ja da hat Krashok wohl recht.

Gem. § 105 II BGB ist eine Willenserklärung auch nichtig, die im Zustand der Bewusstlosigkeit oder vorübergehender Störung der Geistestätigkeit abgegeben wird.

Nur du musst sofort anfechten (eigentlich) ...d.h. der Firma melden bzw. Geld zurückverlangen und Ware dann zurücksenden.
Respekt! Einer, der gleich mit Paragraphen kommt, dann muss ich ja meine Sammlung nicht mehr rauskramen!
Wie unser Treehorn schon sagte, gegen dich spricht, dass du in diesem Zustand unterschrieben hast! Das kann auch ein Betrunkener machen, allerdings ist das doch eher unwahrscheinlich, dass er da einige Minuten im Laden ist, nicht rumproletet und unterschreibt. Unter den Tatsachen kannste ja mal voll drauf verzichten... Ich finde übrigens den Gesetzestext toll, ist mir auch gleich eingefallen als ich das Thema gelesen hab:
"vorübergehender Störung der Geistestätigkeit"
Das heißt Besoffen, bekifft, schockzustand usw. Aber cool
 
 
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Der Hutmacher
Alt 16.10.2004, 20:32   #19
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