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Versaute Witze verboten ? (Jugendschutz)

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Jagg
Alt 13.05.2001, 19:54   #1
Böse Versaute Witze verboten ? (Jugendschutz)

Hallo !
Ich bin der Webmaster von www.schweinskramwitze.de -ich habe vor etwa 8 Wochen Besuch von der Kripo erhalten mit Hausdurchsuchungsbefehl und allen Schikanen-Fast-Herzinfarkt für meine Mutter (Die Hausdurchsuchung wurde aber gottseidank nicht angewendet)
Grund waren die versauten Witze in denen Kinder vorkamen.Ich habe diese Witze sofort aus meinen Seiten verbannt,das ist auch überhaupt kein Thema.
Aber jetzt kam ein Schreiben von der Staatsanwaltschaft:
Im Zeitraum .....verbreiteten Sie als Inhaber der damals "Schweinskramwitze.de" Witze .....die genante Internetseite haben Sie mitlerweile aus dem Netz herausgenommen.
Ihr Verhalten ist strafbar als Verbreitung pornografischer Schriften gemäß §§184 III Nr. 1,2 StGB
.......Dm 1000,- Strafe

Ich habe die Seite www.schweinskramwitze.de noch online, in dem Schreiben könnte man aber meinen, die ganze Seite ist zu entfernen. (Die Kripo hat mir bei der Vernehmung mündlich versichert dass nur die Kinderwitze betroffen sind)
Welche Witze konkret sind strafbar ? hilft es wenn ich fi**en schreibe anstatt.... nun ja fi**en eben ?
Bzw. ist das textliche Darstellen von sexuellen Handlungen in Form von Witzen Pornografie ? (wär doch ein Witz!)
Als ob es im Internet nichts Schlimmeres gäbe als Witze !
Im Übrigen gibt es auf Witze kein Copyright(oder ?),deshalb stehen diese Witze auf Zehntausenden Seiten im Netz, also liebe Kripo, wenn ihr zu wenig Arbeit habt.....

Wie kann ich mich für die Zukunft absichern ? Oder hat jemand ne Idee wie ich gegen die 1000 Mark Strafe vorgehen könnte ?
Viele Grüsse und Dank im Voraus

Jagg
 
 
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-ReD-
Alt 25.05.2001, 16:45   #2
Beitrag

Hallo!

Ja es heißt ja im gesetz:

Jugendschutzbeauftragte fordern alle Adultwebmaster von Deutschen Seiten auf, die Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen auf ihren Seiten noch besser zu ueberpruefen. Die Leiter der Zentralstellen zur Bekaempfung jugendgefaehrdender Schriften in den Bundeslaendern eine Alterskontrolle per Pruefung der Personalausweisziffern nicht als ausreichend zur Altersverifizierung betrachten. Nach deren gegenwaertiger Handhabung ist ein Zahlungsvorgang per Lastschrift oder Kreditkarte zusaetzlich notwendig. Die Bezahlung per Dialer wird nicht als ausreichend empfunden.

So sieht es hier aus! Mache einen ChackIN2000 oder X-Chack Schutz dafor dann hast Du ruhe! Es gibt auch sehr viele leute die diese Zugänge haben. Villeicht das böse mit dem guten auf deiner Page aufteilen und einen Jugendschutztor vor dem bösen einbauen.

Die Staatsanwaltschaft intressiert sich seit kurzem besonders für das Internet! Also, immer schön vorsichtig sein und auf alles achten! *GgG*
 
 
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