Hallo !
Ich bin der Webmaster von
www.schweinskramwitze.de -ich habe vor etwa 8 Wochen Besuch von der Kripo erhalten mit Hausdurchsuchungsbefehl und allen Schikanen-Fast-Herzinfarkt für meine Mutter

(Die Hausdurchsuchung wurde aber gottseidank nicht angewendet)
Grund waren die versauten Witze in denen Kinder vorkamen.Ich habe diese Witze sofort aus meinen Seiten verbannt,das ist auch überhaupt kein Thema.
Aber jetzt kam ein Schreiben von der Staatsanwaltschaft:
Im Zeitraum .....verbreiteten Sie als Inhaber der damals "Schweinskramwitze.de" Witze .....die genante Internetseite haben Sie mitlerweile aus dem Netz herausgenommen.
Ihr Verhalten ist strafbar als Verbreitung pornografischer Schriften gemäß §§184 III Nr. 1,2 StGB
.......Dm 1000,- Strafe
Ich habe die Seite
www.schweinskramwitze.de noch online, in dem Schreiben könnte man aber meinen, die ganze Seite ist zu entfernen. (Die Kripo hat mir bei der Vernehmung mündlich versichert dass nur die Kinderwitze betroffen sind)
Welche Witze konkret sind strafbar ? hilft es wenn ich fi**en schreibe anstatt.... nun ja fi**en eben

?
Bzw. ist das textliche Darstellen von sexuellen Handlungen in Form von Witzen Pornografie ? (wär doch ein Witz!)
Als ob es im Internet nichts Schlimmeres gäbe als Witze !
Im Übrigen gibt es auf Witze kein Copyright(oder ?),deshalb stehen diese Witze auf Zehntausenden Seiten im Netz, also liebe Kripo, wenn ihr zu wenig Arbeit habt.....
Wie kann ich mich für die Zukunft absichern ? Oder hat jemand ne Idee wie ich gegen die 1000 Mark Strafe vorgehen könnte ?
Viele Grüsse und Dank im Voraus
Jagg