Darf man virtuelle Gegenstände veräußern?
Das kommt auf die Definition von "dürfen" an.
Dürfen im rechtlichen Sinne bestimmt schon, also ich glaube es ist weder strafbar noch ordnungs- oder sittenwiedrig.
Wenn man bedenkt, dass man mit Patenten, Dienstleistungen oder Urheberrechten auch immateriell Dinge veräußern kann, kann ich mir das bei virtuellen Gegenständen auch vorstellen.
Jetzt kommt aber natürlich noch hinzu, inwieweit du überhaupt Eigentümer des Gegenstandes bist, wie hier auch schon erwähnt worden ist, behalten sich gerade Anbieter von MMO Spielen die Eigentumsrechte an den Spielegegenständen vor.
Und zu den eBay AGBs kann man eigentlich nur sagen, dass eine Transaktion, die gegen jene AGBs verstößt zwar zu Sanktionen seitens eBay gegen den Verkäufer führen kann, den Handel zwischen Verkäufer und Käufer allerdings nicht zwangsläufig ungültig macht. Dazu gab es auch schon einige Urteile.