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Verkaufen von virtuellen Gegenständen!

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IboS2000
Alt 27.06.2005, 13:11   #1
Standard Verkaufen von virtuellen Gegenständen!

Darf man virtuelle Gegenstände veräußern?

Beispiel: Es gibt ein Spiel Namens Diablo 2 für den PC. Dort kann man im Internet gegen andere Spielen. Ab und zu findet man Gegenstände die man im Spiel einsetzen kann, die einem einen großen Vorteil bringen. Diese werden bei EBay verkauft. Jedoch steht in den AGBs ganz klar drin, dass die Gegenstände nicht veräußert werden dürfen.

http://games.listings.ebay.de/Intern...istingItemList

Wie ist hier die Rechtslage?
 
 
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Sidolin
Alt 27.06.2005, 13:29   #2
Standard

Ich glaube, es geht nicht, da Blizzard iirc ne Klausel in den AGBs hat, dass ihnen alle Gegenstände gehören. Und da man kein fremdes Eigentum verkaufen darf -> nein.
 
 
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IboS2000
Alt 27.06.2005, 14:14   #3
Standard

Gibt es den dazu Urteile?
 
 
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Siebenundvierzig
Alt 27.06.2005, 14:19   #4
Standard

ebay und seriös??

na ja
 
 
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OrionX
Alt 27.06.2005, 14:57   #5
Standard

öhm, die regel gibts für WoW auf jeden fall, da hat Blizzard gesagt wer die Items verkauft, kriegt den Account gesperrt und wird im schlimmsten fall noch verklagt...
 
 
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El Sparko
Alt 27.06.2005, 15:01   #6
Standard

die frage ist doch ganz einfach:

besitzt du diesen gegenstand?
dazu müsstest du ihn zumindest sehen oder anfassen können. geht aber nicht.

bist du der eigentümer?
da werden sich die geister scheiden. blizzard zumindest ist der auffassung selbst der eigentümer zu sein.

beide fragen müssen mit ja beantwortet sein bevor du überhaupt etwas veräussern darfst. und dazu kommt noch dass man eingebildete güter ja wohl kaum veräussern kann.

wenn natürlich einer dafür geld bezahlt warum sollte man es nicht machen? aber im endeffekt ist das ein kaufvertrag für nicht existente dinge und sowas ist zumindest im deutschen handelsrecht sehr sehr schwammig.
 
 
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Apu
Alt 27.06.2005, 15:08   #7
Standard Re: Verkaufen von virtuellen Gegenständen!

Darf man virtuelle Gegenstände veräußern?
Das kommt auf die Definition von "dürfen" an.

Dürfen im rechtlichen Sinne bestimmt schon, also ich glaube es ist weder strafbar noch ordnungs- oder sittenwiedrig.

Wenn man bedenkt, dass man mit Patenten, Dienstleistungen oder Urheberrechten auch immateriell Dinge veräußern kann, kann ich mir das bei virtuellen Gegenständen auch vorstellen.

Jetzt kommt aber natürlich noch hinzu, inwieweit du überhaupt Eigentümer des Gegenstandes bist, wie hier auch schon erwähnt worden ist, behalten sich gerade Anbieter von MMO Spielen die Eigentumsrechte an den Spielegegenständen vor.

Und zu den eBay AGBs kann man eigentlich nur sagen, dass eine Transaktion, die gegen jene AGBs verstößt zwar zu Sanktionen seitens eBay gegen den Verkäufer führen kann, den Handel zwischen Verkäufer und Käufer allerdings nicht zwangsläufig ungültig macht. Dazu gab es auch schon einige Urteile.
 
 
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mephisto
Alt 27.06.2005, 15:10   #8
Standard

ja nee, ist klar!

"Ich verkaufe meine Streitaxt für den Barbaren bei Diablo II" ...

Natürlich wäre das insgesamt ein lukratives Geschäft, wenn man den ganzen tag nichts anderes macht, als seltene items zu suchen und die dann für teuer geld zu verticken...

Allerdings sehe ich das schon so, dass die gegenstände weder dir gehören,noch dass du sie anfassen kannst!

Die Items befinden sich ja zunächst nicht in der realität und zweitens nicht auf deinem Rechner, sondern auf dem Online-Server, auf dem dein jeweiliger Account gespeichert ist. Dieser Server - und die Software und jegliche Daten darauf - gehören Blizzard, also sind auch die Items - die dein Charakter gefunden hat - Eigentum von Blizzard. Natürlich kannst du die verkaufen - aber eben nur im Game an einen virtuellen Händler!

Ist jedenfalls meine Auffassung, auch wenn ich mich - hätte ich geile items und wenig geld - nich davon stoppen lassen würde!
 
 
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IboS2000
Alt 27.06.2005, 15:26   #9
Standard

Also soweit ich das beurteilen kann verdienen sich viele somit ihr Taschengeld.

Da gibt es das Spiel galaxywars.de ... wo man locker einen 100ter im Monat machen kann.

Oder letztes Jahr gab es das Spiel www.x-Side.de. Da hat man locker 100 Euro für ein Item bekommen. Das Spiel soll im November wieder gestartet werden.
Und ganz schlimm soll halt Diablo 2 sein. Da sollen Wertgegenstände schon für mehrere hunderte Euros über EBay versteigert worden sin.

Also Geld verdienen kann man da schon.

Verrückte Welt. Aber irgendwie auch logisch. Denn Beispiel: Bei X-Side konnte man sich mit verschiedenen Items extreme Vorteile schaffen. Bei Diablo auch!

Die Frage ist jedoch:
1. Ob es schon mal ein Urteil gegeben hat?
2. Sind virtuelle Gegenstände tatsächlich Schützbar?
 
 
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PowerWapiti
Alt 27.06.2005, 15:28   #10
Standard

ein Kumpel kennt ne WoW Gilde die kauft sich immer WoW Spiele.. zockt echt den ganzen Tag und holt sich alle möglichen Items.. baut den Account gut auf mit hohem Level usw.. und verkauft den Acc dann für ein paar hundert Euro
 
 
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Extruder
Alt 27.06.2005, 16:57   #11
Standard

bei diablo2 wurde es von blizzard geduldet, bei wow ist es laut agb verboten.
ob ebay es erlaubt weiß ich nicht, sie dulden es aber seit vielen jahren, ich denke nicht dass sie ihr meinung auf einmal ändern werden.
 
 
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El Sparko
Alt 27.06.2005, 16:58   #12
Standard

ja und dann wird der account nachträglich gesperrt von blizzard... fragt sich ob man dann den kauf rückgängig machen kann.
 
 
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Polynomkönig
Alt 27.06.2005, 17:28   #13
Standard

Ich hab mal gelesen oder in nem Interview im Fernsehen gesehen, daß mit virtuellen Items pro Jahr mehrere hundert Millionen Dollar Umsatz gemacht werden. Bei manchen Spielen ist das auch erlaubt bzw. vom Publisher ausdrücklichst erwünscht. Ich glaub, Guild Wars war so ein Kandidat..
 
 
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Siebenundvierzig
Alt 27.06.2005, 17:40   #14
Standard

mal so ne frage, wie geht das überhaupt von statten?
 
 
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El Sparko
Alt 27.06.2005, 18:02   #15
Standard

ich glaub bei everquest II und daoc ist es erlaubt, gedulded und von sony sogar mit eigenem auktionshaus gefördert...

die mutter des ganzen ist uo. dafür hats auch 20-30 ebay-like seiten im netz. da kauft man halt mal ne million ingame gold für 50$ oder so. man bezahlt, macht ein ingame treffen und übergibt die ware. fertig. betrugsgefahr ziemlich hoch.
 
 
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Siebenundvierzig
Alt 27.06.2005, 19:30   #16
Standard

sorry, das ging gerade etwas schnell
 
 
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Zukünftiger
Alt 27.06.2005, 19:35   #17
Standard

Wie ist das dann eigentlich bei dem allseits bekannten Verkauf des :
100m WirelessLan Kabel ?
Ist das dann nicht auch ein virtueller Gegenstand ? Wenn man z.B. mit Technik nicht so viel am Hut hat kann man dann explizit diesen Kauf rückgängig machen oder ne Anzeige wegen Betruges machen ?
Nicht das ich den Artikel erworben hätte aber die Auktion werde ich wohl nie vergessen...
 
 
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Jimbo
Alt 27.06.2005, 21:31   #18
Standard

Original geschrieben von Siebenundvierzig
sorry, das ging gerade etwas schnell
quasi findest du ein item. das willst/brauchst du nicht also stellst du das bei ebay zum verkauf.
irgendnen depp kauft das und du vereinbarst wann/wie/wo treffen (in der virtuellen welt) und dann wird das item ohne (virtuelle) gegenleistung gegeben.
kann auch sein dass das per acount gegeben wird. dabei bekommt der käufer dann acountname/passwort zugemailt und kann spass mit seinem item haben
 
 
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IboS2000
Alt 29.06.2005, 10:25   #19
Standard

Ich finde das ganze super fazinierend. Die Verhalten im Internet wird sich verändern.

Dazu ein super Artikel, was ich letztens gefunden habe:

http://www.heise.de/tr/artikel/60731/0
 
 
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Extruder
Alt 29.06.2005, 14:12   #20
Standard

uo wurde dadurch ziemlich kaputt gemacht, wer will ein spiel spielen in dem 50% der leute nur rumstehen und mit nem makro automatisch bergbau atc. machen um dann das spiel mit gold und ressourcen zu überfluten?
ich hoffe blizzard macht mal was dagegen, in wow kotzt es mich jetzt schon an.
 
 
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