Was passiert eigentlich wenn eine Straftat bei bis zu 10 Jahren Haftdauer
nach 10 verjährt ist eine da drüber von 10,1 - 15 Jahren erst nach 20 und Man wird nach 11 Jahren geschnapt und es droht ein Strafmaß von 5 - 15 ??
Währe man damals zu unter 10 verurteilt worden und nie geschnapt währe es verjährt.
Nun ist es abhängig vom Urteil ob es verjährt ist oder nicht, kann daher überhaupt noch Geurteilt werden ??
Das geistert Mir der Zeit so im Kopf rum als Grauzone.
Wiki sagt auch nix dazu.
Verfolgungsverjährung im Strafrecht [Bearbeiten]
Die Verjährungsfrist beträgt gemäß § 78 Abs. 3 StGB:
- dreißig Jahre bei Taten, die mit lebenslanger Freiheitsstrafe bedroht sind,
- zwanzig Jahre bei Taten, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafen von mehr als zehn Jahren bedroht sind,
- zehn Jahre bei Taten, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafen von mehr als fünf Jahren bis zu zehn Jahren bedroht sind,
- fünf Jahre bei Taten, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafen von mehr als einem Jahr bis zu fünf Jahren bedroht sind,
- drei Jahre bei den übrigen Taten.
Mord verjährt nie (§ 78 Abs. 2)
Der Beginn der Verjährungsfrist ist in § 78 a StGB, das Ruhen in § 78 b StGB und die Unterbrechung in § 78 c StGB geregelt.