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Verjährungsfrist Frage bei Grenzfall

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DerAssie
Alt 04.10.2006, 21:06   #1
Standard Verjährungsfrist Frage bei Grenzfall

Was passiert eigentlich wenn eine Straftat bei bis zu 10 Jahren Haftdauer
nach 10 verjährt ist eine da drüber von 10,1 - 15 Jahren erst nach 20 und Man wird nach 11 Jahren geschnapt und es droht ein Strafmaß von 5 - 15 ??
Währe man damals zu unter 10 verurteilt worden und nie geschnapt währe es verjährt.
Nun ist es abhängig vom Urteil ob es verjährt ist oder nicht, kann daher überhaupt noch Geurteilt werden ??
Das geistert Mir der Zeit so im Kopf rum als Grauzone.
Wiki sagt auch nix dazu.

Verfolgungsverjährung im Strafrecht [Bearbeiten]

Die Verjährungsfrist beträgt gemäß § 78 Abs. 3 StGB:
  1. dreißig Jahre bei Taten, die mit lebenslanger Freiheitsstrafe bedroht sind,
  2. zwanzig Jahre bei Taten, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafen von mehr als zehn Jahren bedroht sind,
  3. zehn Jahre bei Taten, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafen von mehr als fünf Jahren bis zu zehn Jahren bedroht sind,
  4. fünf Jahre bei Taten, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafen von mehr als einem Jahr bis zu fünf Jahren bedroht sind,
  5. drei Jahre bei den übrigen Taten.
Mord verjährt nie (§ 78 Abs. 2)
Der Beginn der Verjährungsfrist ist in § 78 a StGB, das Ruhen in § 78 b StGB und die Unterbrechung in § 78 c StGB geregelt.

Geändert von DerAssie (04.10.2006 um 21:11 Uhr).
 
 
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cowcreamer
Alt 04.10.2006, 22:43   #2
Standard

Die Verjährung beginnt mit Vollendung der Tat, nicht mit der Verurteilung.
Die Verjährung wird unterbrochen durch z.B. ein Urteil, eine Vernehmung, Mitteilung, dass ein Ermittlungsverfahren eröffnet wurde usw.
D.h. sobald gegen Dich ermittelt wird und Du das erfährst (z.B. durch eine Vernehmung), wird die Verjährung unterbochen. Du kannst also problemlos auch nach 20 Jahren noch verurteilt werden, wenn bereits gegen Dich ermittelt wurde, da dann die Verjährung aussetzt.
Aber wie Du schon sagst, alles in 78a bzw 78c geregelt. Einfach lesen, steht dort genau drin.
 
 
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DerAssie
Alt 05.10.2006, 03:45   #3
Standard

Ja aber wenn nach 10 Jahren die Ermittlung wieder aufgenohmen wird ist das Strafmaß bis 10 Jahren verjährt ABER was ist mit Haftstrafen die unter 10 aber auch über 10 bis maximal bei 15 liegen können ??
Bsp. Räuberischer Menschenraub mit 5 bis 15.
Wenn man die Verjährung von 10,1 - 15,00 niehmt kann man Anklagen aber wenn man 5 bis 10 niehmt währs verjährt.
 
 
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Krashok
Alt 05.10.2006, 04:01   #4
Standard

tja das ist das problem wenn man nicht versteht was dort geschrieben ist ...hast du alles schon oben selbst erklärt und merkst es trotzdem nicht ... sehr amüsant
 
 
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cowcreamer
Alt 05.10.2006, 06:02   #5
Standard

Wenn Du schon die Entführung eines Menschen planst, solltest Du vielleicht auch versuchen, die Gesetze zu verstehen, die Deine weitere Zukunft bestimmen.
Was Du sagst, ist Unfug. Lies die beiden Paragraphen, dort steht alles drin. Nur eins noch: Ein Strafmaß verjährt nicht! Wenn nach 10 Jahren weiterermittelt wird, ist das Strafmaß genauso hoch, wie zum Zeitpunkt der Erstermittlung (außer, die Gesetze haben sich geändert).
 
 
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Krashok
Alt 05.10.2006, 06:24   #6
Standard

versuch am besten gar nicht assie das zu erklären das versteht der eh nicht
 
 
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vase2k
Alt 05.10.2006, 07:16   #7
Standard

*geek* nein, schuld sind nur die kapitalisten */geek*
 
 
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DerAssie
Alt 05.10.2006, 13:22   #8
Standard

Ist das Gerecht ?? Ich mein währe vor 10 Jahren und 1 Tag nach Beginn der Verjährungsfrist nach dem Urteil vergangen welches bis 10 ausgefallen währe währ es verjährt wenn Sie Mich nicht gekriegt hätten.
Nagut Juristische Spitzfindigkeiten.
PS: Alles rein Hypotetischer Natur da Ich bald Abi versuch nach zu hollen und Mich danach vieleicht Jura widme im Punkt Strafrecht.
Denke die Linke braucht generel auch ihre Riegers
 
 
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vase2k
Alt 05.10.2006, 14:17   #9
Standard

dann solltest du dich vor allem anderen mit deiner rechtschreibung und grammatik beschäftigen
 
 
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DerAssie
Alt 06.10.2006, 13:44   #10
Standard

Es ist noch kein Großmeister vom Himmel gefallen
 
 
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vase2k
Alt 06.10.2006, 14:58   #11
Standard

Das habe ich ja auch nicht behauptet, nur ist mir das in einigen Threads hier im Board schon aufgefallen, daher der Hinweis.
 
 
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Mahoney
Alt 06.10.2006, 16:59   #12
Standard

Ich frag mich gerad wie jemad der nicht einmal ein Wikipidia Text versteht UND der deutschen Rechtsschreibung nicht mächtig ist , ABI machen kann. Und dann noch ein Studium als Jurist?

Und das als Hartz 4 emfänger! Hammerhart!

Da mußt du nach Amerika auswandern. In den bösen Kapitallismus , da wird man vom Tellerwäscher zum Juristen! ;-/

Also hier in Deutschland brauchst du erst mal ne Ausbildung (fals du eine hast?)



http://de.wikipedia.org/wiki/Abitur
 
 
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