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Verjährung?


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Tay
Alt 03.03.2008, 12:09   #1
Standard Verjährung?

Hallo zusammen,

ich habe die vergangenen Jahre einen Rechtstreit gehabt, der im April 2007 gerichtlich gegen mich entschieden wurde. Dadurch wurde ich zur Zahlung einer bestimmten Summe an den Kläger verurteilt. Da ich die Zahlung nicht in voller Höhe auf einmal tätigen konnte, habe ich um Ratenzahlung gebeten. Diese wurde mir im September auch zugestanden, allerdings ohne Nennung eines Termins wann ich mit der Tilgung der Raten beginnen soll. Vielmehr wurde mir mitgeteilt, dass man mir unaufgefordert eine Forderungsaufstellung zukommen lassen würde. Bis heute habe ich allerdings nicht wieder von ihnen gehört - worauf ich auch eigentlich gar nicht scharf bin.^^
Jedoch mache ich mir Sorgen, ob da zusätzliche Kosten auf mich zukommen können. In dem Schreiben machte der Kläger deutlich, dass SIE sich bei mir melden werden. Ich bin gerichtlich zur Zahlung des Betrags verpflichtet, können die mir was anhaben, wenn einem auf einmal auffällt, dass bisher keine Zahlungen geleistet wurden und mir weitere Verzugszinsen aufhalsen? Oder bin ich im Recht wenn ich nun einfach weiter abwarte und nichts tue. Bei denen melden möchte ich mich eigentlich nicht. Irgendwann setzt ja auch wieder die Verjährung ein.
Kann mir vielleicht jemand sagen wie lange diese Verjährungsfrist ist und ob ich die Pflicht habe mich zu melden oder ansonsten mit zusätzlichen Kosten rechnen muss?
 
 
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Jumpy
Alt 03.03.2008, 12:22   #2
Standard

Hallo,
im Grunde ist es meiner Meinung nach so, du wurdest gerichtlich verurteilt den Betrag zu zahlen. Ab dem Zeitpunkt des Beschlusses, das ist Fakt. die Zahlungsweise hat mit dem beschluss im Prinzip nichts zu tun. Hierbei handelt es sich demzufolge um eine Bringschuld. Man könnte sich jetzt sicherlich um die Verfügungstellung der Forderungsaufstellung streiten, aber das Würde nichts am Sachverhalt nichts ändern. Zur Frist kann ich dir nichts sagen, das ist auch abhängig von dem für was du "blechen" musst etc. Aber im Moment würde ich keine verstrichene Frist erkennen, egal welche

An deiner Stelle, würde ich trotzdem an die zusendung der Forderungsaufstellung erinnern (schriftlich) wenn denn nichts mehr kommt, ruhen lassen!
 
 
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Tay
Alt 03.03.2008, 12:30   #3
Standard

Das mit einer Verjährung vor einer 3-Jahresfrist nicht zu rechnen ist, dessen bin ich mir bewusst. Wie hoch sie tatsächlich ist, weiß ich allerdings nicht. Weiter weiß ich ebenso nicht wie das bei einem gerichtlichen Urteil genau ausschaut, denn bei außergerichtlichen Forderungen steht man doch mit jedem weiteren Schriftverkehr die Schuld ein und die Frist wird immer weiter nach hinten geschoben. Da die Fristen bei Urteilen ohnehin m.E. länger sind, ist die Chance, dass es keiner merkt eh geringer aber wahrnehmen würde ich sie doch trotzdem gerne. Ich habe gehofft, dass wenn mir einer mitteilt, dass sie etwas unaufgefordert vornehmen und ich keine Schritte zu tätigen hätte, ich somit aus dem Schneider wäre, wenn sie es vergessen. Schließlich wurde mir damit ja mitgeteilt, dass ich bis dahin nichts veranlassen müsste.
 
 
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Jumpy
Alt 03.03.2008, 12:39   #4
Standard

Schließlich wurde mir damit ja mitgeteilt, dass ich bis dahin nichts veranlassen müsste.
wo wurde dir das mitgeteilt? hast du Wortlaut?
 
 
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Tay
Alt 03.03.2008, 13:32   #5
Standard

Sobald hier der Kostenstellungsbeschluss vorliegt, lasse ich Ihnen eine Forderungsaufstellung zukommen. Auf die Gesamtforderung mögen Sie sonach xx € monatlich leisten. Sollten Sie ihre Ratenzahlung prompt und pünktlich beibehalten, könnte hier in Erwägung gezogen werden, den Gesamtbetrag gemäß nachfolgender Forderungsaufstellung als außergerichtlichen Vergleichsbetrag festzuschreiben, mit der Folge, dass sonach keine weiteren Kosten und Zinsen hinzukämen, wenn und solange Sie ihre Ratenzahlung absprachgemäß einhalten.
Ich komme unaufgefordert auf den Vorgang zurück und verbleibe ...
 
 
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MiKe
Alt 03.03.2008, 13:36   #6
Standard

Naja, man sollte sich überlegen, ob ned womöglich die Gefahr besteht, dass die Zahlungsaufforderung irgendwo reingerutscht ist oder so... Das könnte dann bitter ausgehn. Musst du dir aber überlegen, ob du die "schlafenden Hunde" weckst und damit auf Nummer sicher gehst (ich mein: zahlen musst du ja eigentlich) oder eben weiter wartest...
 
 
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Jumpy
Alt 03.03.2008, 13:51   #7
Standard

Auf die Gesamtforderung mögen Sie sonach xx € monatlich leisten. Sollten Sie ihre Ratenzahlung prompt und pünktlich beibehalten, könnte hier in Erwägung gezogen werden, den Gesamtbetrag gemäß nachfolgender Forderungsaufstellung als
wenn ich das richtig lese, denn ist dir ja auch der Monatsbeitrag genannt worden, die Fälligkeit ist somit ab Datum der Verkündung fällig (meine Meinung) ?

Demzufolge ändert eine Forderungsaufstellung auch nichts an der Sache. Ich würde wie oben von mir geschrieben einmal schriftlich erinnern.
 
 
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MiKe
Alt 03.03.2008, 16:09   #8
Standard

Zitat von Jumpy
wenn ich das richtig lese, denn ist dir ja auch der Monatsbeitrag genannt worden, die Fälligkeit ist somit ab Datum der Verkündung fällig (meine Meinung) ?
Ich glaube, das bezieht sich auf den Satz zuvor: "Sobald hier der Kostenstellungsbeschluss vorliegt, lasse ich Ihnen eine Forderungsaufstellung zukommen." Und diese ist dann wohl der "Startschuss" für die Raten... So verstehe ich das!
 
 
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