Das mit einer Verjährung vor einer 3-Jahresfrist nicht zu rechnen ist, dessen bin ich mir bewusst.

Wie hoch sie tatsächlich ist, weiß ich allerdings nicht. Weiter weiß ich ebenso nicht wie das bei einem gerichtlichen Urteil genau ausschaut, denn bei außergerichtlichen Forderungen steht man doch mit jedem weiteren Schriftverkehr die Schuld ein und die Frist wird immer weiter nach hinten geschoben. Da die Fristen bei Urteilen ohnehin m.E. länger sind, ist die Chance, dass es keiner merkt eh geringer aber wahrnehmen würde ich sie doch trotzdem gerne. Ich habe gehofft, dass wenn mir einer mitteilt, dass sie etwas
unaufgefordert vornehmen und ich keine Schritte zu tätigen hätte, ich somit aus dem Schneider wäre, wenn sie es vergessen. Schließlich wurde mir damit ja mitgeteilt, dass ich bis dahin nichts veranlassen müsste.