Was hast Du denn gemacht? Ich kanns zwar verstehen wenn man nicht in den Knast will, aber wie willst Du das bewerkstelligen, über Jahre hinweg verstecken oder gleich auswandern? Ich mein in ne Ausweiskontrolle kommt man schnell und wenn man dann direkt mit der Polizei ins Gefängnis mitgehen darf ist es echt scheisse. Dann lieber schön geordnet seine 7 Sachen packen und für den Scheiss den man gemacht hat gerade stehen.
So, das war die Moral, für deine Frage kommt Jumpy
edit Habs grad gefunden: Bei normalen Straftaten (Diebstahl, Betrug, Körperverletzung) beträgt die Verjährung 5 Jahre. Bei schwerwigenderen Straftaten beträgt die Verjährung 10 bis 30 Jahre. Mord verjährt nie.
Durch bestimmte prozessuale Handlungen (Beschuldigtenvernehmung, Anordnung der Durchsuchung etc.) wird Verjährung unterbrochen - das heißt, dass die Verjährungsfrist vom neuen zu laufen beginnt. Die Verjährung ist jedoch spätestens dann endgültig eingetreten, wenn das Doppelte der gesetzlichen Verjährungsfrist verstrichen ist.