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Verjährung bei Haftstrafe


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DAVID HASSELHOFF
Alt 06.03.2008, 13:29   #1
Standard Verjährung bei Haftstrafe

Hallo ich habe nur mal Allgemein eine Frage ....

Sagen wir , wenn man als Jugendlicher zu einer Haftstrafe von 2 jahren verurteilt wurde , wann verjährt sie dann , oder ob sie überhaupt verjaehrt ??

Danke schonmal
 
 
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Cobain
Alt 06.03.2008, 13:53   #2
Standard

Was hast Du denn gemacht? Ich kanns zwar verstehen wenn man nicht in den Knast will, aber wie willst Du das bewerkstelligen, über Jahre hinweg verstecken oder gleich auswandern? Ich mein in ne Ausweiskontrolle kommt man schnell und wenn man dann direkt mit der Polizei ins Gefängnis mitgehen darf ist es echt scheisse. Dann lieber schön geordnet seine 7 Sachen packen und für den Scheiss den man gemacht hat gerade stehen.

So, das war die Moral, für deine Frage kommt Jumpy

edit Habs grad gefunden: Bei normalen Straftaten (Diebstahl, Betrug, Körperverletzung) beträgt die Verjährung 5 Jahre. Bei schwerwigenderen Straftaten beträgt die Verjährung 10 bis 30 Jahre. Mord verjährt nie.

Durch bestimmte prozessuale Handlungen (Beschuldigtenvernehmung, Anordnung der Durchsuchung etc.) wird Verjährung unterbrochen - das heißt, dass die Verjährungsfrist vom neuen zu laufen beginnt. Die Verjährung ist jedoch spätestens dann endgültig eingetreten, wenn das Doppelte der gesetzlichen Verjährungsfrist verstrichen ist.

Geändert von Cobain (06.03.2008 um 14:04 Uhr).
 
 
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DAVID HASSELHOFF
Alt 06.03.2008, 17:03   #3
Standard

also die rede ist nich von mir , sondern von einem freund meiner schwester ....

mich hat das allerdings nur mal interessiert ...

danke
 
 
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Felicitas
Alt 06.03.2008, 17:20   #4
Standard

der ist nicht zufällig türke und nun ausgewandert und wartet in der türkei auf die verjährung *g*
 
 
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DAVID HASSELHOFF
Alt 06.03.2008, 17:34   #5
Standard

neiiin!!
er ist ein deutscher und wurde wegen körperverletzung verurteilt
und hat jetzt nhalt nen stellungsbefehl bekommen , und irgendwie is es ja auch verstaendlich , dass er nich in den knast will
 
 
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Jumpy
Alt 06.03.2008, 19:00   #6
Standard

und irgendwie is es ja auch verstaendlich , dass er nich in den knast will
Nöö, soll er keine Scheisse bauen denn kommt er auch net in den Knast, sowas muss man halt vorher überlegen.


We alt war er zur Zeit der Verbrechens und was hat er verbrochen?
Das kann kein einfacher Diebstahl oder so gewesen sein, einen Jugendlichen buchtet man hierzulande nicht so schnell ein.
 
 
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Sidolin
Alt 06.03.2008, 20:48   #7
Standard

Achtung gefährliches Halbwissen, ich dachte immer ein rechtskräftiges Urteil verjährt nicht und wenn er verurteilt wurde wird das nichts mehr mit sich verstecken?

Edit: Siehe hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Vollstreckungsverjährung
Wenn ich das richtig verstanden habe, wären das vermutlich die 10 Jahre.

Aber ich glaube kaum dass das Umgehen der Strafe funktionieren kann und das ist auch gut so.
 
 
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DAVID HASSELHOFF
Alt 06.03.2008, 20:53   #8
Standard

also ..
zur verurteilung war er 20 jahre alt
und es war ne körperverletzung , aber owbwohl der geschaedigte keine anzeige gemacht hatte , wurde er zu 2 jahren ohne bewaehrung verdonnert
er saß auch ein halbes u haft deswegen

und verjaehrt es jetze nun oder nich ??
ich kann es mir jedenfalls vorstellen , zumindestens bei jugendlichen
 
 
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Jumpy
Alt 06.03.2008, 21:04   #9
Standard

zur verurteilung war er 20 jahre alt
Ich hab gefragt zur Zeit des Verbrechens ?
Und ne einfache Körperverletzung war es sicherlich nicht. Wahrscheinlich eine Schwere bzw. wiederholte oder eine die in einklang mit einer anderen Straftat begangen wurde.
Ohne genau zu wissen um was es ging, kann man hier nichts genaues dazu sagen. Eins kann ich dir auf jeden Fall sagen, nein sie ist nicht verjährt und auch nicht absehbar verjährt!
Aufgrund der Schwere der Tat ist Knast wohl auch gerechtfertigt in so einem Fall.
6 Monate U-Haft bekommt man auch nicht wegen normaler Körperverletzung.
 
 
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MiKe
Alt 06.03.2008, 21:15   #10
Standard

Hatte er bereits irgendwelche Vorstrafen? Jugendstrafrecht scheint nicht angewandt worden zu sein... Aber das sind alles zu wenig Infos... Wie Jumpy schon sagte: das Alter beim Begehen der Tat ist relevant!
 
 
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DAVID HASSELHOFF
Alt 07.03.2008, 01:20   #11
Standard

Zu Straftat war er 20 jahre alt
Und ja er hatte davor bewaehrung auch wegen KV
 
 
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Jumpy
Alt 07.03.2008, 08:10   #12
Standard

Mit 20 wird kein Jungendstrafrecht mehr angewandt und aufgrund der Wiederholung und ggf. auch wegen Verstoßes der Bewährungssauflagen, kann er sicher sein, dass er eingebuchtet wird. Man kan nur hoffen, dass er daraus was gelernt hat.
 
 
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MiKe
Alt 07.03.2008, 11:27   #13
Standard

Zitat von Jumpy
Mit 20 wird kein Jungendstrafrecht mehr angewandt [...]
Naja, pauschal kann man das so nicht sagen, das deutsche Jugendgerichtsgesetz sieht das nämlich ein bisschen anders:
§105, JGG
§ 105 Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende

(1) Begeht ein Heranwachsender eine Verfehlung, die nach den allgemeinen Vorschriften mit Strafe bedroht ist, so wendet der Richter die für einen Jugendlichen geltenden Vorschriften der §§ 4 bis 8, 9 Nr. 1, §§ 10, 11 und 13 bis 32 entsprechend an, wenn
1. die Gesamtwürdigung der Persönlichkeit des Täters bei Berücksichtigung auch der Umweltbedingungen ergibt, daß er zur Zeit der Tat nach seiner sittlichen und geistigen Entwicklung noch einem Jugendlichen gleichstand, oder
2. es sich nach der Art, den Umständen oder den Beweggründen der Tat um eine Jugendverfehlung handelt.
(2) § 31 Abs. 2 Satz 1, Abs. 3 ist auch dann anzuwenden, wenn der Heranwachsende wegen eines Teils der Straftaten bereits rechtskräftig nach allgemeinem Strafrecht verurteilt worden ist.
Als Heranwachsender zählt in Deutschland jeder Jugendliche von 18 bis 20 Jahren.

In seinem Fall stimmt es aber, dass er keine Chance darauf hatte und wohl auch nie mehr haben wird!
 
 
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Bodo
Alt 08.03.2008, 06:55   #14
Standard

Die ganze Diskussion is doch hinfällig. Was willer machen? Sich 10 Jahre hier in Deutschland verstecken, Ausweis wegschmeissen, auf der Strasse wohnen?
 
 
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